RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0150

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs1;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

Mit der Übernahme von Kosten für eine Reise, die nicht die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Reisekosten als Betriebsausgabe bzw Werbungskosten erfüllt, werden Kosten der privaten Lebensführung getragen und somit "geldwerte Vorteile" iSd § 15 Abs 1 EStG 1972 zugewendet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150150.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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