RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0068

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Veröffentlicht am 20.06.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26 Z4;

Rechtssatz

Erst eine drei Stunden übersteigende Dienstreise ermöglicht die Auszahlung nicht steuerbarer Tagesgelder. Der - wenn auch unterbrochene - Aufenthalt an einem bestimmten Ort von mehr als einer Woche steht der weiteren Annahme einer Dienstreise an diesem Ort entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150068.X03

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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