RS Vwgh 2000/8/3 98/15/0202

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;
DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;
EStG 1988;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000

Rechtssatz

Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze besteuert bleiben, dagegen soll es nicht Gewähr leisten, dass die Steuern, die von dem Steuerpflichtigen in dem einen Staat erhoben werden, nicht höher sind als diejenigen, die von ihm in dem anderen Staat erhoben werden (Hinweis Urteil des EuGH in der Rechtssache Gilly vom 12.5.1998, Rs C-336/96, Rn 46, Slg 1998, I-2793). Der Zweck ist also die Verhinderung der Doppelbesteuerung, nicht die Gewährleistung gleich hoher Steuersätze.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12VwRallg7 Doppelbesteuerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150202.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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