Die beschwerdeführende OHG wurde im Jahre 1957 zum Zwecke der Führung des Hotels B. in Salzburg und zur Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten mit dem Sitz in Wien gegründet. Sie ist grundbücherliche Eigentümerin des Hotels. Seit der Gründung der OHG wurde das Hotel wie folgt betrieben: 4. Juni 1957 bis 30. Juni 1962 Betrieb durch die OHG 1. Juli 1962 bis 25. Februar 1968 Betriebsverpachtung an die Gesellschafterin C. 26. Februar 1968 bis 31. Dezember 1972 Betriebsverpachtung an die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0118 E 15. Februar 1983 VwSlg 5753 F/1983; RS 1(hier auch betreffend § 24 Abs. 3 EStG 1988) Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 11.3.1981, 528/80, 26.11.1975, 1303/75 und die dort zit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1988 §23;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Zu welcher Einkunftsart die Einnahmen aus der Betriebsverpachtung zählen, wenn die Betriebsverpachtung keine Betriebsaufgabe darstellt, wurde in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet (vgl zusammenfassend m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0118 E 15. Februar 1983 VwSlg 5753 F/1983; RS 1(hier auch betreffend § 24 Abs. 3 EStG 1988) Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 11.3.1981, 528/80, 26.11.1975, 1303/75 und die dort zit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb auf Grund der Übergabsverträge vom 20. März 1986 und vom 19. Mai 1992 (Allein-)Eigentum an einer Liegenschaft in I., Stadtteil H., mit einer Fläche von 2.107 m2. Das Grundstück liegt im Zentrum des Stadtteiles. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich auf der Liegenschaft ein Altbestand an zwei Häusern, jeweils bestehend aus Erdgeschoss und zwei Obergeschossen mit den Anschriften Schn-Gasse 2 und 4, ein (in der Folge nicht fortgeführter) Rohbau sowie ein (in der F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb auf Grund der Übergabsverträge vom 20. März 1986 und vom 19. Mai 1992 (Allein-)Eigentum an einer Liegenschaft in I., Stadtteil H., mit einer Fläche von 2.107 m2. Das Grundstück liegt im Zentrum des Stadtteiles. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich auf der Liegenschaft ein Altbestand an zwei Häusern, jeweils bestehend aus Erdgeschoss und zwei Obergeschossen mit den Anschriften Schn-Gasse 2 und 4, ein (in der Folge nicht fortgeführter) Rohbau sowie ein (in der F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur sind Notverkäufe (landwirtschaftlicher) Grundstücke nur in jenen Grenzfällen ein Indiz gegen die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, in denen sie sich als sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der Landwirtschaft darstellen. Davon kann nicht gesprochen werd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0115 E 25. Februar 1997 VwSlg 7165 F/1997 RS 1
(hier nur erster und dritter Satz; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Tatbestandsmerkmal der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 Z 1 EStG 1972 ist eine nachhaltige Betätigung. Die hiefür erforderliche Wiederholungsabsicht ist aus den objektiven Umständen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Falle eines Handels mit Wohnungseigentumseinheiten. [Er kann auch dann vorliegen, wenn eigenes Vermögen aufgeschlossen, bebaut, parifiziert und einheitenweise verkauft wird. Von gewerblichen Einkünften wird dann zu sprechen sein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0161 E 26. Juli 2000 VwSlg 7527 F/2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum so genannten gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen (Hinweis E 7.11.1978, 2085, 2139/78). Neben der Anzahl der veräußerten O... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur sind Notverkäufe (landwirtschaftlicher) Grundstücke nur in jenen Grenzfällen ein Indiz gegen die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, in denen sie sich als sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der Landwirtschaft darstellen. Davon kann nicht gesprochen werd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0115 E 25. Februar 1997 VwSlg 7165 F/1997 RS 1
(hier nur erster und dritter Satz; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Tatbestandsmerkmal der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 Z 1 EStG 1972 ist eine nachhaltige Betätigung. Die hiefür erforderliche Wiederholungsabsicht ist aus den objektiven Umständen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0161 E 26. Juli 2000 VwSlg 7527 F/2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum so genannten gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen (Hinweis E 7.11.1978, 2085, 2139/78). Neben der Anzahl der veräußerten O... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Falle eines Handels mit Wohnungseigentumseinheiten. [Er kann auch dann vorliegen, wenn eigenes Vermögen aufgeschlossen, bebaut, parifiziert und einheitenweise verkauft wird. Von gewerblichen Einkünften wird dann zu sprechen sein... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2000, 98/13/0236, verwiesen. Mit diesem Vorerkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof eine den Streitzeitraum des erstangefochtenen Bescheides betreffende Berufungsentscheidung der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Den Streitpunkt bildete die Frage des Vorliegens gewerblichen Grundstückhandels. Im Vorerkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof nach Darstellung des S... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2000, 98/13/0236, verwiesen. Mit diesem Vorerkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof eine den Streitzeitraum des erstangefochtenen Bescheides betreffende Berufungsentscheidung der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Den Streitpunkt bildete die Frage des Vorliegens gewerblichen Grundstückhandels. Im Vorerkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof nach Darstellung des S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006
Rechtssatz: Richtet ein Abgabepflichtiger seine Tätigkei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006
Rechtssatz: Richtet ein Abgabepflichtiger seine Tätigkei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0061 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0062 E 13. September 2006 2002/13/0058 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 ... mehr lesen...