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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z2;Rechtssatz
In seinem Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2003/13/0077, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass eine "kapitalistische" Mitunternehmereigenschaft trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften nach § 23 Z 2 EStG 1988 für sich keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 darstellt.In seinem Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2003/13/0077, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass eine "kapitalistische" Mitunternehmereigenschaft trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften nach Paragraph 23, Ziffer 2, EStG 1988 für sich keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Paragraph 37, Absatz 5, EStG 1988 darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150358.X02Im RIS seit
28.10.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015