Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 3(hier nur der zweite und dritte Satz) Stammrechtssatz Liegen die im Falle einer Verpachtung Indizien einer Betriebsaufgabe nicht vor, dann ist davon auszugehen, daß der Betrieb infolge seiner Verpachtung nicht aufgegeben wurde, sondern daß ihn der Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufgabe eines Betriebes im Falle einer Verpachtung wird insb dann anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens tatsächlich veräußert werden, der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses daher mit dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Mitunternehmerschaft, insbesondere die betrieblich tätige Personengesellschaft, stellt zwar ein Gewinnermittlungssubjekt dar (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 21. September 2006, 2006/15/0236). Sie ist jedoch - für Zwecke der Einkommensbesteuerung - nicht Steuerpflichtiger. Das EStG 1988 ordne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher bis 31. Dezember 1998 als Filialleiter Angestellter der CW war, kaufte mit Vertrag vom 28. September 1998 diese "Agentur" mit allen vorhandenen Aktiven (wie z.B. Büroeinrichtung sowie bestehende Kundendatei) und Passiven zum Übergabsstichtag 1. Jänner 1999 um einen Kaufpreis von S 330.000,-- (zuzüglich Umsatzsteuer). Festgehalten wurde unter anderem, dass der Käufer das Unternehmen des Verkäufers zum Zwecke seiner Fortführung kaufe und sich verpflichte,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KEG und bietet gesundheitliche Dienste (Brainscanning, Farben-, Edelstein- und Musiktherapie uä) an. Der Arzt Dr. A. und dessen Ehefrau sind an der KEG zu je 50 % beteiligt. Im Zuge einer Prüfung der Aufzeichnungen wurde die Feststellung getroffen, dass es sich bei der Betätigung der Beschwerdeführerin um eine "Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle" gemäß § 1 Abs 1 der LVO handle, letztlich aber dennoch Liebhaberei vorliege. Nach der LVO sei nac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 3(hier nur der zweite und dritte Satz) Stammrechtssatz Liegen die im Falle einer Verpachtung Indizien einer Betriebsaufgabe nicht vor, dann ist davon auszugehen, daß der Betrieb infolge seiner Verpachtung nicht aufgegeben wurde, sondern daß ihn der Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufgabe eines Betriebes im Falle einer Verpachtung wird insb dann anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens tatsächlich veräußert werden, der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses daher mit dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Mitunternehmerschaft, insbesondere die betrieblich tätige Personengesellschaft, stellt zwar ein Gewinnermittlungssubjekt dar (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 21. September 2006, 2006/15/0236). Sie ist jedoch - für Zwecke der Einkommensbesteuerung - nicht Steuerpflichtiger. Das EStG 1988 ordne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu e... mehr lesen...
Der 1928 geborene, im Jahr 1992 als leitender Angestellter pensionierte Mitbeteiligte bezog während des Jahres 2000 neben seiner Pension Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus zwei in den Jahren 1991 und 1992 erworbenen Beteiligungen als atypischer stiller Gesellschafter. Zum 31. Dezember 2000 kündigte er diese Beteiligungen. Er beantragte die Besteuerung der Einkünfte (der Veräußerungsgewinne, in einem Fall vermindert durch einen negativen steuerlichen Ergebnisanteil) mit dem Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs6;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, unter welchen Voraussetzungen der Hälftesteuersatz gemäß § 37 EStG 1988 in Anspruch genommen werden kann. (Nach dem Wortlaut der seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 auch für Veräußerungsgewinne geltenden Voraussetzungen genügt es nicht, dass der Steuerpflicht... mehr lesen...
Der 1928 geborene, im Jahr 1992 als leitender Angestellter pensionierte Mitbeteiligte bezog während des Jahres 2000 neben seiner Pension Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus zwei in den Jahren 1991 und 1992 erworbenen Beteiligungen als atypischer stiller Gesellschafter. Zum 31. Dezember 2000 kündigte er diese Beteiligungen. Er beantragte die Besteuerung der Einkünfte (der Veräußerungsgewinne, in einem Fall vermindert durch einen negativen steuerlichen Ergebnisanteil) mit dem Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs6;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, unter welchen Voraussetzungen der Hälftesteuersatz gemäß § 37 EStG 1988 in Anspruch genommen werden kann. (Nach dem Wortlaut der seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 auch für Veräußerungsgewinne geltenden Voraussetzungen genügt es nicht, dass der Steuerpflicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0022 E 28. Mai 2008
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in Bezug auf die Betätigung eines Grundstückshändlers nie auf die absolute Zahl an An- und Verkaufsvorgängen, sondern auf das sich im Einzelfall bietende Gesamtbild der Betätigung abgestellt, wobei im Falle einer beruf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0022 E 28. Mai 2008
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in Bezug auf die Betätigung eines Grundstückshändlers nie auf die absolute Zahl an An- und Verkaufsvorgängen, sondern auf das sich im Einzelfall bietende Gesamtbild der Betätigung abgestellt, wobei im Falle einer beruf... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte war im streitgegenständlichen Zeitraum selbständiger Immobilienmakler, Geschäftsführer der L. Immobilien GmbH und Konsulent der A. Leasing GmbH (in Folge: A. GmbH). In der Einkommensteuererklärung 1997 wurden vom Mitbeteiligten neben den Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Letztere resultieren aus einem vom Mitbeteiligten vermieteten Objekt in V. und aus der Vermietung von in ... mehr lesen...
Die mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Jänner 1997 gegründete Beschwerdeführerin, an der C.S. als persönlich haftende Gesellschafterin und M.F. als Kommanditistin beteiligt sind, wurde am 24. Jänner 1997 in das Firmenbuch eingetragen. Gemäß einer Niederschrift über die "Erhebung/Nachschau anlässlich einer Neuaufnahme" der Beschwerdeführerin vom 20. Oktober 1998 wurde deren Unternehmenstätigkeit mit "Immobilienverwertung" bezeichnet; "bis jetzt" sei ein Haus angekauft worden, welches "d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übersteig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde durfte sich bei der Beurteilung, dass kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, auf den geringen Umfang der ausgeübten Tätigkeit, das wenig planvolle Vorgehen der Abgabepflichtigen, das Unterbleiben der Vornahme jeglicher erkennbarer "wertsteigender ... mehr lesen...
Die mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Jänner 1997 gegründete Beschwerdeführerin, an der C.S. als persönlich haftende Gesellschafterin und M.F. als Kommanditistin beteiligt sind, wurde am 24. Jänner 1997 in das Firmenbuch eingetragen. Gemäß einer Niederschrift über die "Erhebung/Nachschau anlässlich einer Neuaufnahme" der Beschwerdeführerin vom 20. Oktober 1998 wurde deren Unternehmenstätigkeit mit "Immobilienverwertung" bezeichnet; "bis jetzt" sei ein Haus angekauft worden, welches "d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übersteig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde durfte sich bei der Beurteilung, dass kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, auf den geringen Umfang der ausgeübten Tätigkeit, das wenig planvolle Vorgehen der Abgabepflichtigen, das Unterbleiben der Vornahme jeglicher erkennbarer "wertsteigender ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über die Berufungen des Beschwerdeführers u.a. gegen die Bescheide hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer 2001 bis 2004 sowie hinsichtlich Gewährung einer Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2004 dahingehend entschieden, dass sie die Berufungen hinsichtlich Umsatzsteuer 2001 bis 2004, Einkommensteuer 2001 und 2004 sowie gegen die Versagung der Investitionszuwachsprämie als unbegründet abgewiesen hat u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Ein Gewerbebetrieb setzt nach § 23 Z. 1 EStG 1988 voraus, dass die (negativen) Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung erzielt worden sind, die mit Gewinnabsicht unternommen worden ist und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dargestellt hat. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bereits in der V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1994 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0086 E 7. Juni 2005 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der "Zielstrebigkeit" geht es nicht darum, dem Abgabepflichtigen eine bestimmte von der Abgabenbehörde als wirtschaftlich zweckmäßig erachtete Gestaltung der Vorbereitungsphase vorzu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über die Berufungen des Beschwerdeführers u.a. gegen die Bescheide hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer 2001 bis 2004 sowie hinsichtlich Gewährung einer Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2004 dahingehend entschieden, dass sie die Berufungen hinsichtlich Umsatzsteuer 2001 bis 2004, Einkommensteuer 2001 und 2004 sowie gegen die Versagung der Investitionszuwachsprämie als unbegründet abgewiesen hat u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Ein Gewerbebetrieb setzt nach § 23 Z. 1 EStG 1988 voraus, dass die (negativen) Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung erzielt worden sind, die mit Gewinnabsicht unternommen worden ist und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dargestellt hat. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bereits in der V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1994 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0086 E 7. Juni 2005 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der "Zielstrebigkeit" geht es nicht darum, dem Abgabepflichtigen eine bestimmte von der Abgabenbehörde als wirtschaftlich zweckmäßig erachtete Gestaltung der Vorbereitungsphase vorzu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der P 94 GesmbH, nachdem sie als übernehmende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages und des Generalversammlungsbeschlusses je vom 24. September 2003 mit der P 94 GesmbH als übertragender Gesellschaft verschmolzen worden war, was am 1. November 2003 ins Firmenbuch eingetragen wurde. Im Gefolge einer bei der P 94 GesmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hielten die Prüfer in ihrem Bericht vom 20. November 2000 (... mehr lesen...