RS Vwgh 2008/3/19 2007/15/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2008
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §2 Abs3 Z3;
EStG 1988 §23 Z1;
UStG 1994 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0086 E 7. Juni 2005 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der "Zielstrebigkeit" geht es nicht darum, dem Abgabepflichtigen eine bestimmte von der Abgabenbehörde als wirtschaftlich zweckmäßig erachtete Gestaltung der Vorbereitungsphase vorzugeben, sondern darum, die nach außen in Erscheinung getretene Vorgangsweise des Abgabepflichtigen daraufhin zu untersuchen, ob sie auf die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gerichtet ist, also im Wesentlichen um die Abgrenzung zum außerbetrieblichen Bereich (Hinweis E 20. Oktober 2004, 98/14/0126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007150134.X04

Im RIS seit

09.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten