Mit Bescheid vom 16. Dezember 2003 schrieb der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 3 KommStG 1993 für die in einer Wiener Betriebsstätte in den Jahren 2000 und 2001 gewährten Arbeitslöhne Kommunalsteuer vor. Gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag auferlegt. Mit Bescheid vom 16. Dezember 2003 schrieb der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 11, Absatz 3, KommStG 1993 für die in einer Wiener Betriebsstätte in den Jahren 2000 und 2001... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;HGB §161; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0128 E 11. September 1997 VwSlg 7207 F/1997 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Anführung der Kommanditgesellschaft in § 23 Z 2 EStG 1988 ergibt sich, daß Kommanditisten einkommensteuerlich jedenfalls dann als Mitunternehmer anzusehen sind, wenn ihre Stellung der vom Regelstatut des HGB ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Dezember 2003 schrieb der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 3 KommStG 1993 für die in einer Wiener Betriebsstätte in den Jahren 2000 und 2001 gewährten Arbeitslöhne Kommunalsteuer vor. Gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag auferlegt. Mit Bescheid vom 16. Dezember 2003 schrieb der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 11, Absatz 3, KommStG 1993 für die in einer Wiener Betriebsstätte in den Jahren 2000 und 2001... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;HGB §161; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0128 E 11. September 1997 VwSlg 7207 F/1997 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Anführung der Kommanditgesellschaft in § 23 Z 2 EStG 1988 ergibt sich, daß Kommanditisten einkommensteuerlich jedenfalls dann als Mitunternehmer anzusehen sind, wenn ihre Stellung der vom Regelstatut des HGB ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Dezember 2003 stellte die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt gemäß § 410 ASVG iVm § 194 GSVG fest, dass der Mitbeteiligte auf Grund seiner selbständigen Tätigkeit als Bauleiter in der Zeit vom 19. Juni bis 30. September 2000 der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG unterlegen sei. Dieser habe aus der genannten Tätigkeit Einkünfte nach § 23 EStG 1988 erzielt. Dem Einkommensteuerbescheid vom 21. Mai 2002 zufolge habe ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §23;GSVG 1978 §2 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0231 E 24. Jänner 2006 RS 4(HIER OHNE DEN ZUSATZ) Stammrechtssatz Die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG richtet sich nach der Einkommensteuerpflicht, sodass bei Vorliegen eines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides, aus dem die die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §23;GSVG 1978 §2 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0231 E 24. Jänner 2006 RS 5 Stammrechtssatz Ob die von der zuständigen Abgabenbehörde getroffene einkommensteuerrechtliche Beurteilung zutreffend ist, ist im Verfahren betreffend die Versicherungspflicht nach dem GSVG nicht zu prüfen. ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum als Gesellschafter-Geschäftsführer verschiedener Immobilien-Unternehmen und bis 1994 als selbständiger Immobilien-Makler tätig. Zwischen 1992 und 1995 kaufte er verschiedene Liegenschaftsanteile in Wien und verkaufte bestimmte Anteile davon wieder. Nach den insoweit unbestrittenen Feststellungen im angefochtenen Bescheid handelt es sich dabei um folgende Vorgänge: "Datum des Ankaufes Liegenschafts-adresse EZ Erworbene Anteile Datum... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0161 E 26. Juli 2000 VwSlg 7527 F/2000 RS 3
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum so genannten gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objekti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels im hier zu beurteilenden Fall (berufliche Berührungspunkte des Abgabepflichtigen zum Immobiliengeschäft)(Hinweis E 18. Dezember 2001, 99/15/0155, VwSlg 7673 F/2001) European Case Law Identifie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum als Gesellschafter-Geschäftsführer verschiedener Immobilien-Unternehmen und bis 1994 als selbständiger Immobilien-Makler tätig. Zwischen 1992 und 1995 kaufte er verschiedene Liegenschaftsanteile in Wien und verkaufte bestimmte Anteile davon wieder. Nach den insoweit unbestrittenen Feststellungen im angefochtenen Bescheid handelt es sich dabei um folgende Vorgänge: "Datum des Ankaufes Liegenschafts-adresse EZ Erworbene Anteile Datum... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0161 E 26. Juli 2000 VwSlg 7527 F/2000 RS 3
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum so genannten gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objekti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels im hier zu beurteilenden Fall (berufliche Berührungspunkte des Abgabepflichtigen zum Immobiliengeschäft)(Hinweis E 18. Dezember 2001, 99/15/0155, VwSlg 7673 F/2001) European Case Law Identifie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren, wie in einem mit dem 15. Jänner 1997 datierten Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung seines Unternehmens ausgeführt wird, als Einzelunternehmer einen Maschinenverleih, für welchen er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte. Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren, wie in einem mit dem 15. Jänner 1997 datierten Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung seines Unternehmens ausgeführt wird, als Einz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte in der Rechtsform einer OHG nach den Ausführungen in der Beschwerde bis 1968, nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid "bis in die 70er Jahre" einen Betrieb zur Erzeugung von Schuhcreme auf den in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften in W., T-Gasse 11, L-Gasse 13 und M-Straße 14. Nach Einstellung der Produktion im Jahr 1968 oder "in den 70er Jahren" vermietete die Beschwerdeführerin die Gebäude teils für gewerbliche, teils für Bürozweck... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Eine Beteiligung kann zwar zum Betriebsvermögen eines Betriebes gehören, das Halten einer Beteiligung allein stellt aber noch keine gewerbliche Tätigkeit dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2003130065.X03 Im RIS seit 15.01.2007 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Gebäudevermietung grundsätzlich Vermögensverwaltung. Als maßgebliches Unterscheidungsmerkmal zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs. 4 EStG 1988 gelten als gewerbliche Einkünfte stets in vollem Umfang Einkünfte aus der Tätigkeit u.a. der Kommanditgesellschaften und anderer Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer eines Gewerbebetriebes anzusehen sind. Diese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §28 Abs1;
Rechtssatz: Es gilt im Bereich der Vermietung und Verpachtung das Subsidiaritätsprinzip, nach welchem Miet- und Pachteinnahmen, die zu den betrieblichen Einkünften gehören, bei diesen zu erfassen sind und nicht unter § 28 EStG 1988 fallen (Hinweis Doralt, EStG 9. Auflage, § 28 Tz 1). Miet- und Pachteinnahmen gehören aber nicht bl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte in der Rechtsform einer OHG nach den Ausführungen in der Beschwerde bis 1968, nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid "bis in die 70er Jahre" einen Betrieb zur Erzeugung von Schuhcreme auf den in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften in W., T-Gasse 11, L-Gasse 13 und M-Straße 14. Nach Einstellung der Produktion im Jahr 1968 oder "in den 70er Jahren" vermietete die Beschwerdeführerin die Gebäude teils für gewerbliche, teils für Bürozweck... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Gebäudevermietung grundsätzlich Vermögensverwaltung. Als maßgebliches Unterscheidungsmerkmal zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ... mehr lesen...