Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: Der Umstand, dass mit hohem Risiko behaftete Transaktionen durchgeführt werden, kann für sich genommen in gleicher Weise auf eine gewerbliche wie auf eine spekulative Betätigung hinweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Bedient sich ein Steuerpflichtiger für den An- und Verkauf von Wertpapieren der Banken als Kommissionäre, kann er die für eine allgemeine Handelstätigkeit typische Einflussnahme auf die Höhe des Preises und auf einzelne Kaufkonditionen nur sehr eingeschränkt entfalten; bei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 3 Stammrechtssatz Bedient sich ein Steuerpflichtiger für den An- und Verkauf von Wertpapieren der Banken als Kommissionäre, kann er die für eine allgemeine Handelstätigkeit typische Einflussnahme auf die Höhe des Preises... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Ob der Umstand, dass Transaktionen auf fremde Rechnung durchgeführt werden, bereits dazu führt, insgesamt vom Vorliegen gewerblicher Einkünfte auszugehen oder ob unterschiedliche Einkunftsarten vorliegen (wobei im Bereich der Fremdverwaltung auch sonstige ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0115 E 29. Juli 1997 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Dass die Fremdfinanzierung angeschaffter Wertpapiere ein Indiz für die Gewerblichkeit darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. Juni 1953, 1862/52, VwSlg 792 F/1953, ausgesprochen. Entscheidendes Gewicht kommt diesem Umstand jedoch nicht zu, zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0115 E 29. Juli 1997 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof sieht in seiner Vorjudikatur ein für die Gewerblichkeit sprechendes Kriterium in dem Umstand, dass der Handel mit Wertpapieren betreibende Steuerpflichtige einen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf ausübt. Bei der Tätigkeit als Steuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0115 E 29. Juli 1997 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof erkennt der Fremdfinanzierung angeschaffter Wertpapiere eine - obgleich eingeschränkte - Indizwirkung für das Vorliegen gewerblicher Einkünfte zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1998140179.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 3 Stammrechtssatz Bedient sich ein Steuerpflichtiger für den An- und Verkauf von Wertpapieren der Banken als Kommissionäre, kann er die für eine allgemeine Handelstätigkeit typische Einflussnahme auf die Höhe des Preises... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: Der Umstand, dass mit hohem Risiko behaftete Transaktionen durchgeführt werden, kann für sich genommen in gleicher Weise auf eine gewerbliche wie auf eine spekulative Betätigung hinweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) betreibt einen Möbeleinzelhandel mit zahlreichen Filialen im Inland. Anlässlich einer für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1997 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin von den Bezügen der so genannten "Samstags-Aushilfen" weder Dienstgeberbeiträge noch die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag entrichtet hatte. Mit Vorhalt vom 28. August 1998 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) betreibt einen Möbeleinzelhandel mit zahlreichen Filialen im Inland. Anlässlich einer für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1997 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin von den Bezügen der so genannten "Samstags-Aushilfen" weder Dienstgeberbeiträge noch die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag entrichtet hatte. Mit Vorhalt vom 28. August 1998 forderte das Finanzamt die Beschwerde... mehr lesen...
Rechtssatz: Dass die Vertragspartner ausdrücklich einen "freien Dienstvertrag" begründeten, stand der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbstständiger Arbeit dann nicht entgegen, wenn das tatsächlich verwirklichte Geschehen überwiegend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs 2 EStG 1988 sprach. Im RIS seit 14.04.2004 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0078 E 18. März 2004 RS 2 Stammrechtssatz Dass die Vertragspartner ausdrücklich einen "freien Dienstvertrag" begründeten, stand der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbstständiger Arbeit da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0078 E 18. März 2004 RS 5 Stammrechtssatz Wenn ein Auftragnehmer sich bei seiner Arbeitsleistung vertreten lassen kann und das Bestimmungsrecht darüber nicht dem Auftraggeber zusteht, spricht dies in der R... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden innerhalb eines organisatorisch vorgegebenen Zeitrahmens spricht gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis (Hinweis E 2. Juli 2002, 2000/14/0148). Im RIS seit 14.04.2004 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0078 E 18. März 2004 RS 3 Stammrechtssatz Die Vereinbarung einer Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden innerhalb eines organisatorisch vorgegebenen Zeitrahmens spricht gegen ein einnahmenseitiges Unte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn ein Auftragnehmer sich bei seiner Arbeitsleistung vertreten lassen kann und das Bestimmungsrecht darüber nicht dem Auftraggeber zusteht, spricht dies in der Regel für ein Werkvertragsverhältnis (Hinweis E 16. Februar 1994, 92/13/0149). Im RIS seit 14.04.2004 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Angestellter einer Versicherungsanstalt und erzielt Einkünfte als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Verkehrssicherheit. Streitpunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden die Zuordnung der Einkünfte aus der Sachverständigentätigkeit zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (Standpunkt des Beschwerdeführers) oder aus Gewerbebetrieb (Standpunkt der belangten Behörde) sowie ein von der belangten Behörde angesetzter Privatanteil für e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Angestellter einer Versicherungsanstalt und erzielt Einkünfte als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Verkehrssicherheit. Streitpunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden die Zuordnung der Einkünfte aus der Sachverständigentätigkeit zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (Standpunkt des Beschwerdeführers) oder aus Gewerbebetrieb (Standpunkt der belangten Behörde) sowie ein von der belangten Behörde angesetzter Privatanteil für e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prinzipiell auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt, mag er auch zeitweise nur mit einer begrenzten Zahl von Personen oder gar nur mit einem einzelnen Auftraggeber in Verbindung treten (Hinweis Doralt/Ruppe,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prinzipiell auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt, mag er auch zeitweise nur mit einer begrenzten Zahl von Personen oder gar nur mit einem einzelnen Auftraggeber in Verbindung treten (Hinweis Doralt/Ruppe,... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat die Prüferin die Ansicht, dass die erweiterte Kürzungsbestimmung des § 8 Z 1 zweiter Satz GewStG auf Gewinne aus der Veräußerung von Grundbesitz nicht anzuwenden sei. Im Jahr 1988 hätten die Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken S 9,101.942,-- betragen. Diese seien der Gewerbesteuer zu unterziehen. Das Finanzamt folgte der Ansicht der Prüferin und erließ für das Jahr 1... mehr lesen...