Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Wie sich einer in den vorgelegten Verwaltungsakten befindlichen Niederschrift über die - durch eine anonyme Anzeige ausgelöste - Vernehmung des Beschwerdeführers als Verdächtigen durch das Finanzamt als Finanzstrafbehörde I. Instanz entnehmen lässt, beschäftigt sich der Beschwerdeführer darüber hinaus als Prokurist einer GmbH und als Obmann eines Vereines auch mit der Entwicklung und dem Bau von Katamara... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen, wobei ein einheitlicher Betrieb dann vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs2 Z2;GewStG §8 Z1;
Rechtssatz: Mit der erweiterten Kürzungsbestimmung des § 8 Z 1 zweiter Satz GewStG sollte eine von einer Kapitalgesellschaft ausgeübte Tätigkeit, der an sich die Merkmale eines Gewerbebetriebes fehlen und die nur mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, hinsichtlich d... mehr lesen...
Im Zuge einer beim Beschwerdeführer für den Zeitraum 1982 bis 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ging der Prüfer davon aus, dass der Beschwerdeführer neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit als selbständiger Unternehmer einen Viehhandel betreibe. In Tz 5 des Betriebsprüfungsberichtes vom 22. März 1988 wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe keine Aufzeichnungen vorgelegt, trotz Aufforderung habe er auch keine Bankunterlagen vorgelegt. Diese Unterlagen seien im Zuge e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/14/0049
Rechtssatz: Es ist möglich, dass eine Person demselben Auftraggeber gegenüber neben einer nichtselbständigen Haupttätigkeit auch eine selbständ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Im Rahmen des Dienstverhältnisses ist er als Personalvertreter tätig und darüber hinaus ist er Funktionär der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten. Durch Beschlüsse der zuständigen Gewerkschaftsorgane wurde er in verschiedene Aufsichtsräte entsandt. In der Versicherungserklärung für selbständig Erwerbstätige nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG vom Mai 1998 gab er an, diese Tätigkeit seit 1987 auszu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GSVG 1978 §2 Abs1 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/08/0150 E 18. Februar 2004
Rechtssatz: Die Kriterien der "neuen Selbständigkeit" werden im § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG damit umschrieben, dass es sich (1) um selbständig erwerbstätige Personen handelt, die (2) auf Grund ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein seit dem Jahr 1967 tätiger Wirtschaftstreuhänder, war sowohl Steuerberater der im Jahr 1975 gegründeten H GmbH (in der Folge nur: GmbH) als auch der ebenfalls im Jahr 1975 gegründeten H GmbH & Co KG (in der Folge nur: KG). Die GmbH war einzige Komplementärin der KG. Sowohl an der GmbH als auch an der KG waren als physische Personen nur Mitglieder der Familie H beteiligt. Im Jahr 1983 kam es zwischen dem Gründer des ehemaligen Einzelunternehmens Heinr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein seit dem Jahr 1967 tätiger Wirtschaftstreuhänder, war sowohl Steuerberater der im Jahr 1975 gegründeten H GmbH (in der Folge nur: GmbH) als auch der ebenfalls im Jahr 1975 gegründeten H GmbH & Co KG (in der Folge nur: KG). Die GmbH war einzige Komplementärin der KG. Sowohl an der GmbH als auch an der KG waren als physische Personen nur Mitglieder der Familie H beteiligt. Im Jahr 1983 kam es zwischen dem Gründer des ehemaligen Einzelunternehmens Heinr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Es widerspricht der wirtschaftlichen Erfahrung, dass an einer GmbH, die nur zum Zweck, die Geschäftsführung einer KG zu besorgen, gegründet wurde (so genannte nicht operative Gesellschaft), Personen beteiligt sind, die weder Vorteile aus der KG lukrieren, noch nahe Angehörige... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Es widerspricht der wirtschaftlichen Erfahrung, dass an einer GmbH, die nur zum Zweck, die Geschäftsführung einer KG zu besorgen, gegründet wurde (so genannte nicht operative Gesellschaft), Personen beteiligt sind, die weder Vorteile aus der KG lukrieren, noch nahe Angehörige... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer besaß in Deutschland ein Maschinenbauunternehmen zur Verwertung seiner zahlreichen Erfindungen, über dessen Vermögen 1983 der Konkurs eröffnet wurde. Da der Erstbeschwerdeführer mit gefälschten Bilanzen Kredite erschlichen hatte, wurde er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ab 1989 baute der Erstbeschwerdeführer die C AG und die C Anstalt, beide mit Sitz in Liechtenstein, auf und ließ auf Namen letzterer ein Patent für einen berührungslosen ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer besaß in Deutschland ein Maschinenbauunternehmen zur Verwertung seiner zahlreichen Erfindungen, über dessen Vermögen 1983 der Konkurs eröffnet wurde. Da der Erstbeschwerdeführer mit gefälschten Bilanzen Kredite erschlichen hatte, wurde er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ab 1989 baute der Erstbeschwerdeführer die C AG und die C Anstalt, beide mit Sitz in Liechtenstein, auf und ließ auf Namen letzterer ein Patent für einen berührungslosen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Eine Mitunternehmerschaft kann einkommensteuerlich auch als reine Innengesellschaft bestehen (Hinweis E 29. November 1994, 93/14/0150). Deswegen kommt es auf das Auftreten gegenüber dritten Personen nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999150156.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Aus § 23 Z 2 EStG 1988 ergibt sich, dass als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur solche Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften in Betracht kommen, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind dabei das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Über... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Eine Mitunternehmerschaft kann einkommensteuerlich auch als reine Innengesellschaft bestehen (Hinweis E 29. November 1994, 93/14/0150). Deswegen kommt es auf das Auftreten gegenüber dritten Personen nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999150156.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Aus § 23 Z 2 EStG 1988 ergibt sich, dass als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur solche Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften in Betracht kommen, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind dabei das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1976 im Obergeschoss seines Wohnhauses in L eine neun Fremdenbetten umfassende Frühstückspension. Im Tiefparterre desselben Hauses befindet sich eine Wohnung, bestehend aus einem Zimmer, einem Wohnraum mit Kochnische und einem Bad. Diese Wohnung wurde von 1976 bis 1993 an ein Installationsunternehmen zur Verwendung als Personalzimmer vermietet. Dabei wurde ua vereinbart, die Betriebskosten für diese Wohnung, insbesondere Heizung und Warmwasser, seien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1976 im Obergeschoss seines Wohnhauses in L eine neun Fremdenbetten umfassende Frühstückspension. Im Tiefparterre desselben Hauses befindet sich eine Wohnung, bestehend aus einem Zimmer, einem Wohnraum mit Kochnische und einem Bad. Diese Wohnung wurde von 1976 bis 1993 an ein Installationsunternehmen zur Verwendung als Personalzimmer vermietet. Dabei wurde ua vereinbart, die Betriebskosten für diese Wohnung, insbesondere Heizung und Warmwasser, seien... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 3 Stammrechtssatz Selbst die Verpflegung der Gäste und tägliche Wartung der Zimmer begründet keinen (steuerlichen) Gewerbebetrieb, wenn solche Tätigkeiten wegen der geringen Zahl von Fremdenzimmern nur in besche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 1 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darin zu erblicken... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 3 Stammrechtssatz Selbst die Verpflegung der Gäste und tägliche Wartung der Zimmer begründet keinen (steuerlichen) Gewerbebetrieb, wenn solche Tätigkeiten wegen der geringen Zahl von Fremdenzimmern nur in besche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 1 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darin zu erblicken... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Eine allfällige Zweckwidmung des Preisgeldes führt nicht zum Entfall der Steuerpflicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X06 Im RIS seit 27.10.2003 Zuletzt aktualisiert am 16.05.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1988 §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Jemand, der zusagt, einen zwecks Finanzierung gegebenen Betrag nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern, schließt keinen Darlehensvertrag, sondern beteiligt sich an einem unternehmerischen Wagnis. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Auch Innengesellschaften, die als Gesellschaften nach außen nicht in Erscheinung treten, können Mitunternehmerschaften sein. Voraussetzung ist, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 29. November 1994, 93/14/0150, zu Recht erkannt hat, dass die nach außen nicht in Erscheinung tretenden Gesellschafter am Betriebserfolg und a... mehr lesen...