Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übe... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EGG §1 Z2;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;EStG 1988 §7;HGB §161 Abs1;HGB §163;HGB §167 Abs3;
Rechtssatz: Von seiner Rechtsansicht betreffend die Verlustzuweisung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften mit beschränkt haftenden Gesellschaftern (Hinweis E 21... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0161 E 26. Juli 2000 RS 3(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum so genannten gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen (Hinweis E 7.11.1978, 2085, 2139/78). Neben der Anzahl der veräußerten Objekte ist auch auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Maurer und als Skilehrer erzielte, kaufte mit Verträgen vom 21. Juli 1989 zwei aneinander grenzende Grundstücke in S., KG K., und errichtete darauf in der Folge ein Einfamilienhaus, dessen eine Hälfte er selbst bewohnte, dessen andere Hälfte er zur Privatzimmervermietung nutzte. Mit Kaufvertrag vom 10. Oktober 1995 kaufte der Beschwerdeführer ein Grundstück in H. und begann sodann, darauf ein Mehrfamilienhaus zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH & Co KEG. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. November/3. Dezember 1997 errichtet, wobei einziger Komplementär die M-GmbH war. Ihr Gesellschaftskapital betrug 1 Mio S; es resultiert aus den Pflichteinlagen der sieben Kommanditisten (jeweils 83.333 S oder 166.667 S), welche zugleich deren Hafteinlagen darstellen. Der Unternehmensgegenstand der Beschwerdeführerin besteht in der Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften. Am ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhalts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung übe... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EGG §1 Z2;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;EStG 1988 §7;HGB §161 Abs1;HGB §163;HGB §167 Abs3;
Rechtssatz: Von seiner Rechtsansicht betreffend die Verlustzuweisung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften mit beschränkt haftenden Gesellschaftern (Hinweis E 21... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0161 E 26. Juli 2000 RS 3(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum so genannten gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen (Hinweis E 7.11.1978, 2085, 2139/78). Neben der Anzahl der veräußerten Objekte ist auch auf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: BAO §126 Abs1; BAO §126 Abs2; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs2; BAO § 126 heute BAO § 126 gültig ab 01.01.2024 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat unbebaute Grundflächen zum Zwecke des Weiterverkaufes erworben. Auf einem Grundstück, das er zunächst nicht verkaufen konnte, errichtete er ein Gebäude mit vier Wohneinheiten, die unbestritten ebenfalls verkauft werden sollten. Eine Wohneinheit wurde bereits im Jahr der Fertigstellung des Gebäudes verkauft, f... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: BAO §126 Abs1; BAO §126 Abs2; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs2; BAO § 126 heute BAO § 126 gültig ab 01.01.2024 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat unbebaute Grundflächen zum Zwecke des Weiterverkaufes erworben. Auf einem Grundstück, das er zunächst nicht verkaufen konnte, errichtete er ein Gebäude mit vier Wohneinheiten, die unbestritten ebenfalls verkauft werden sollten. Eine Wohneinheit wurde bereits im Jahr der Fertigstellung des Gebäudes verkauft, f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Rechtsnachfolger von CI. Mit Eingabe vom 29. Dezember 1995 wurde das Finanzamt um Vergabe einer Steuernummer für die Mitunternehmerschaft "H-GmbH & atypisch stille Gesellschaft" ersucht. Zugleich wurde der Gesellschaftsvertrag vom 18. August 1995 über die Gründung einer atypischen stillen Gesellschaft vorgelegt, nach welchem die H-GmbH Geschäftsherrin und die natürlichen Personen CI und HW stille Gesellschafter mit einer Einlage von 6 Mio S (CI) und ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insbesondere vereinbart sein, dass der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist (Hinweis Quantsch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Rechtsnachfolger von CI. Mit Eingabe vom 29. Dezember 1995 wurde das Finanzamt um Vergabe einer Steuernummer für die Mitunternehmerschaft "H-GmbH & atypisch stille Gesellschaft" ersucht. Zugleich wurde der Gesellschaftsvertrag vom 18. August 1995 über die Gründung einer atypischen stillen Gesellschaft vorgelegt, nach welchem die H-GmbH Geschäftsherrin und die natürlichen Personen CI und HW stille Gesellschafter mit einer Einlage von 6 Mio S (CI) und ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insbesondere vereinbart sein, dass der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist (Hinweis Quantsch... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender - von der belangten Behörde festgestellter - Sachverhalt: Die beschwerdeführende KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 errichtet; Gründungsgesellschafter waren die K Ges.m.b.H. als Komplementärin (GründungsGmbH) und die K Ges.m.b.H. & Co KG als Kommanditistin (GründungsKG). Zweck der Gründung der Beschwerdeführerin waren die Errichtung und der Betrieb eines Golfplatzes in K. Die für die Errichtung des Golfplatzes erforderlichen Grundflächen wur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Der Begriff des Mitunternehmers ist ein besonderer steuerrechtlicher Begriff, der im Gesetz nicht definiert ist und über dessen Vorliegen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist. Die Entscheidung, ob eine Mitunternehmerschaft vorliegt, ist nach dem Gesamtbild... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender - von der belangten Behörde festgestellter - Sachverhalt: Die beschwerdeführende KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 errichtet; Gründungsgesellschafter waren die K Ges.m.b.H. als Komplementärin (GründungsGmbH) und die K Ges.m.b.H. & Co KG als Kommanditistin (GründungsKG). Zweck der Gründung der Beschwerdeführerin waren die Errichtung und der Betrieb eines Golfplatzes in K. Die für die Errichtung des Golfplatzes erforderlichen Grundflächen wur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Der Begriff des Mitunternehmers ist ein besonderer steuerrechtlicher Begriff, der im Gesetz nicht definiert ist und über dessen Vorliegen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist. Die Entscheidung, ob eine Mitunternehmerschaft vorliegt, ist nach dem Gesamtbild... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) überreichte beim Finanzamt am 1. August 1997 eine Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für das Jahr 1996, in welcher sie einen Verlust aus Gewerbebetrieb für dieses Jahr in Höhe von S 1,268.088,-- deklarierte und diesen den in der Beilage angeführten Personen zuwies. Im Verlaufe einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte die Prüferin zur Auffassung, dass eine einheitliche und gesonder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ist die gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme Mehrerer am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, wozu die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, die Haftung für Gesellschaftsschulden und zumindest für den Fall der Auflös... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) überreichte beim Finanzamt am 1. August 1997 eine Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für das Jahr 1996, in welcher sie einen Verlust aus Gewerbebetrieb für dieses Jahr in Höhe von S 1,268.088,-- deklarierte und diesen den in der Beilage angeführten Personen zuwies. Im Verlaufe einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte die Prüferin zur Auffassung, dass eine einheitliche und gesonder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ist die gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme Mehrerer am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, wozu die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, die Haftung für Gesellschaftsschulden und zumindest für den Fall der Auflös... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...