Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §23;EStG 1988 §21;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Bei der Erzeugung von Humus aus dem organischen Abfall fremder Betriebe durch den Einsatz von Würmern handelt es sich nicht um eine landwirtschaftliche Tätigkeit, sondern - im Falle des Vorliegens einer Einkunftsquelle - um einen Gewerbebetrieb. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Beschwerdeführer in den Streitjahren aus dem Verkauf verschiedener Liegenschaften gemeinschaftliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen haben. Konkret handelt es sich nach dem angefochtenen Bescheid darum, ob der Verkauf der Objekte A. Weg 19, N. Hauptstraße 59 und N. Alm 169 durch die Beschwerdeführer "als Privatpersonen als Ausfluss der Vermögensverwaltung oder als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist". Insgesamt wurden für die Beschwerdefü... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Beschwerdeführer in den Streitjahren aus dem Verkauf verschiedener Liegenschaften gemeinschaftliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen haben. Konkret handelt es sich nach dem angefochtenen Bescheid darum, ob der Verkauf der Objekte A. Weg 19, N. Hauptstraße 59 und N. Alm 169 durch die Beschwerdeführer "als Privatpersonen als Ausfluss der Vermögensverwaltung oder als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist". Insgesamt wurden für die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Berufliche Berührungspunkte zum Immobiliengeschäft und das damit im Vergleich zu einem nicht in der Branche Tätigen zu unterstellende Fach- und Insiderwissen sind geeignet, das Bild der Planmäßigkeit des Vorgehens zu verstärken (Hinweis E 31. Mai 1983, 82/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltung von Wertpapieren ist es - anders als bei Liegenschaftsbesitz - auch Wesen einer privaten Vermögensverwaltung, diese umzuschichten (Hinweis E 29. Juli 1997, 96/14/0115). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die abso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0236 E 20. Dezember 2000 RS 1(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der VwGH hat zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel ua die Aussage getroffen, dass Grundstücke bei den bestehenden Verhältnis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Berufliche Berührungspunkte zum Immobiliengeschäft und das damit im Vergleich zu einem nicht in der Branche Tätigen zu unterstellende Fach- und Insiderwissen sind geeignet, das Bild der Planmäßigkeit des Vorgehens zu verstärken (Hinweis E 31. Mai 1983, 82/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltung von Wertpapieren ist es - anders als bei Liegenschaftsbesitz - auch Wesen einer privaten Vermögensverwaltung, diese umzuschichten (Hinweis E 29. Juli 1997, 96/14/0115). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die abso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0236 E 20. Dezember 2000 RS 1(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der VwGH hat zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel ua die Aussage getroffen, dass Grundstücke bei den bestehenden Verhältnis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte als nach § 32 des Börsegesetzes 1989, BGBl. Nr. 1989/555, bestellter Börsesensal. Die "Courtage-Erlöse" beliefen sich 1989 auf rd. 22 Mio. S und 1990 auf rd. 26 Mio. S. Im angefochtenen Bescheid wird zur "Einstufung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Börsesensal als solche aus Gewerbebetrieb bzw. Annahme der Gewerbesteuerpflicht" ausgeführt, im Zusammenhang mit der Beschwerde eines anderen Börsesensales habe der Verwa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte als nach § 32 des Börsegesetzes 1989, BGBl. Nr. 1989/555, bestellter Börsesensal. Die "Courtage-Erlöse" beliefen sich 1989 auf rd. 22 Mio. S und 1990 auf rd. 26 Mio. S. Im angefochtenen Bescheid wird zur "Einstufung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Börsesensal als solche aus Gewerbebetrieb bzw. Annahme der Gewerbesteuerpflicht" ausgeführt, im Zusammenhang mit der Beschwerde eines anderen Börsesensales habe der Verwa... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BörseG 1989 §32 Abs1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Dass nur ein ganz enger, vorbestimmter Personenkreis Kauf- oder Verkaufsorders zulässigerweise erteilen kann, jeder Börsesensal von Kauf- bzw Verkaufsaufträgen nur insoweit betroffen sein kann, als sie die ihm zugewiesenen Aktien angehen und er damit weder in sachlicher noch persönlicher Hinsicht irgen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Einkünfte als Börsesensal waren auch im Geltungsbereich des EStG 1972 als auch der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998130059.X04 Im RIS seit 03.04.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prinzipiell auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt, mag er auch zeitweise nur mit einer begrenzten Zahl von Personen oder gar nur mit einem einzelnen Auftraggeber in Verbindung treten. Eine Beteiligung am a... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BörseG 1989 §32 Abs1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Dass nur ein ganz enger, vorbestimmter Personenkreis Kauf- oder Verkaufsorders zulässigerweise erteilen kann, jeder Börsesensal von Kauf- bzw Verkaufsaufträgen nur insoweit betroffen sein kann, als sie die ihm zugewiesenen Aktien angehen und er damit weder in sachlicher noch persönlicher Hinsicht irgen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prinzipiell auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt, mag er auch zeitweise nur mit einer begrenzten Zahl von Personen oder gar nur mit einem einzelnen Auftraggeber in Verbindung treten. Eine Beteiligung am a... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein bezweckt nach seinen Statuten die Leistungskraft des bäuerlichen Waldes zu steigern und damit die wirtschaftliche Kraft des bäuerlichen Besitzes zu festigen. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, ob der Verein aus seiner Tätigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder solche aus Gewerbebetrieb erzielt. In seiner Eingabe vom 12. Juni 1992 beschrieb der besch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Die Erbringung von Dienstleistungen - mögen sie ihres Typus wegen auch zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit zählen - stellt keine Urproduktion dar und führt daher nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Hinweis E 15. Dezember 1992, 92/14/0189). (Hier: Die durch einen Verein im Auftrag von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (Hinweis E 15. Dezember 1992, 92/14/0189). Die Beurteilung dieser Frage obliegt daher den Abgabenbehörden. (Hier: Auf die Mitgliedschaft der Dienstnehmer des Abgabepflichtigen bei der Land- und Forst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Im Falle einer einheitlichen Betätigung ist anhand der Kriterien der §§ 21 bis 23 EStG (bzw § 1 GewStG) zu prüfen, unter welche Einkunftsart die aus diesem einheitlichen Betrieb fließenden Einkünfte fallen (Hinweis E 13. März 1997, 95/15/0124). Steht dabei eine Tätigkeit, die an sich als Ausübung de... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Ein Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis E 18. Dezember 1997, 96/15/0140). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Bei einer Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, zählen sämtliche einkommensteuerlich relevanten Betätigungen zur Einkunftsquelle Gewerbebetrieb, weshalb die in der Art einer Vermögensverwaltung genutzte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Für die Teilbetriebseigenschaft sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgebend (Hinweis E 7. August 1992, 88/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X05 Im RIS seit 08.04.2002 mehr lesen...