RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0069

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188;
EStG 1988 §23 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2385/79 E 21. Oktober 1980 VwSlg 5519 F/1980 RS 6

Stammrechtssatz

Ein im Verhältnis zur Tätigkeit des anderen Gesellschafters geringerer laufender Arbeitsanteil eines Gesellschafters berechtigt die Abgabenbehörde zu von der Parteienvereinbarung abweichender Gewinnverteilung, nicht aber dazu, ein Gesellschaftsverhältnis überhaupt in Abrede zu stellen (E betrifft Ehegatten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140069.X02

Im RIS seit

21.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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