Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0161 E 13. Februar 1991 RS 1
(hier nur der dritte Satz) Stammrechtssatz Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn die Betätigung nur einem einzigen Auftraggeber gegenüber erfolgt. Voraussetzung ist aber, daß es sich dabei um die Erbringung einer Leis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine umfangreiche Kauftätigkeit und Verkaufstätigkeit ist ein Indiz für ein planmäßiges Vorgehen und damit für eine nachhaltige, zu gewerblichen Einkünften führende Tätigkeit (Hinweis E 31.5.1983, 82/14/0188). Entscheidend ist nicht die absolute Zahl an Ankaufsvorgängen bzw Verkaufsvorgängen, sondern das sich im Einz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Voraussetzung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist bereits dann erfüllt, wenn die Tätigkeit nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber, jedoch längere Zeit hindurch, entfaltet wird (Hinweis E 14.9.1988, 87/13/0248). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §936;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum so genannten gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen (Hinweis E 7.11.1978, 2085, 2139/78). Neben der Anzahl der veräußerten Objekte ist auch auf den Zeitraum zw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebes erfordert eine gegenseitige Verbundenheit mehrerer Tätigkeiten, welche über das in mehreren Betrieben zugleich verwertbare Wissen bei weitem hinausgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995140161.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0115 E 25. Februar 1997 RS 1 Stammrechtssatz Tatbestandsmerkmal der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 Z 1 EStG 1972 ist eine nachhaltige Betätigung. Die hiefür erforderliche Wiederholungsabsicht ist aus den objektiven Umständen zu erschließen. Dabei liegt eine nachhaltige Tätigkeit ber... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Arzt und betreibt seit 1982 eine Ordination als Neurologe und Psychiater. Seit 20. November 1985 betrieb der Beschwerdeführer in räumlicher Nähe zur Ordination auch einen Beauty Salon, welcher die Gewerbeberechtigungen als Masseur, als Schönheitspfleger und als Fußpfleger umfasste. Aus dem Betrieb des Beauty Salons wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt, und zwar bis 1990... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §2 Abs2;ÄrzteG 1984 §22 Abs2;ÄrzteG 1984 §49 Abs2;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Nach der Verkehrsauffassung besteht keine sachliche Verflechtung zwischen der Praxis als Facharzt für Psychiatrie und Neurologie einerseits und dem Betrieb eines Kosmetiksalons andererseits. Insb die dort... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Um zwei Betriebe (iSd §§ 21 bis 23 EStG), hier den ärztlichen Betrieb und den in Form des Kosmetiksalons vorliegenden Gewerbebetrieb ausnahmsweise zu einer Einheit zusammenfassen zu können, kommt es ausschließlich darauf an, ob die Bindung zwischen den Betrieben nach den objektiv gegebenen Merkmalen so eng is... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde 1983 gegründet. Sie kaufte ein Gebäude, baute dieses zu einer "Einkaufspassage" um und vermiete es an eine OHG und an eine GmbH. Am 29. Dezember 1988 schloss die Beschwerdeführerin Verträge mit zwei Personen, die sich an ihrem "Gewerbebetrieb" als unechte stille Gesellschafter beteiligen wollten. Die stillen Gesellschafter waren F G mit einer Einlage von 2 Mio. S und die F G GmbH mit einer Einlage von 3 Mio. S. Auf die Beschwerdeführerin und diese bei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972 ergibt sich, daß als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur solche Gewinnanteile der Gesells... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Abs1 Z3;EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist; es muss also im Innenverhältnis insb vereinbart sein, dass er an den stillen Reserven und am Firmenwert p... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Abs1 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die im E vom 25.6.1997, 95/15/0192, primär zu Außengesellschaften getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise für Innengesellschaften, bei welchen die Beteiligten durch interne Vereinbarungen im Wesentlichen so gestellt werden, als wären sie Gesellschafter der Außengesell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/25 95/15/0192 2 Stammrechtssatz Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zurechnung an die Beteiligten hat in analoger Anwendung des § 23 Z 2 erster... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1;HGB §178;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Es werden gemeinschaftlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung erzielt (und die Gemeinschaft stellt daher kein Gewerbesteuersubjekt dar), wenn natürliche Personen als unecht stille Gesellschafter mit e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Liegt eine vermögensverwaltende Personenvereinigung vor, so erzielt diese außerbetriebliche Einkünfte. Soweit allerdings Personen beteiligt sind, die unter § 7 Abs 3 KStG 1988 bzw § 8 Abs 2 KStG 1966 fallen, erzielen diese Personen auf Grun... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde 1983 gegründet. Sie kaufte ein Gebäude, baute dieses zu einer "Einkaufspassage" um und vermiete es an eine OHG und an eine GmbH. Am 29. Dezember 1988 schloss die Beschwerdeführerin Verträge mit zwei Personen, die sich an ihrem "Gewerbebetrieb" als unechte stille Gesellschafter beteiligen wollten. Die stillen Gesellschafter waren F G mit einer Einlage von 2 Mio. S und die F G GmbH mit einer Einlage von 3 Mio. S. Auf die Beschwerdeführerin und diese bei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972 ergibt sich, daß als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur solche Gewinnanteile der Gesells... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Abs1 Z3;EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist; es muss also im Innenverhältnis insb vereinbart sein, dass er an den stillen Reserven und am Firmenwert p... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/25 95/15/0192 2 Stammrechtssatz Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zurechnung an die Beteiligten hat in analoger Anwendung des § 23 Z 2 erster... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Abs1 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die im E vom 25.6.1997, 95/15/0192, primär zu Außengesellschaften getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise für Innengesellschaften, bei welchen die Beteiligten durch interne Vereinbarungen im Wesentlichen so gestellt werden, als wären sie Gesellschafter der Außengesell... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1;HGB §178;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Es werden gemeinschaftlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung erzielt (und die Gemeinschaft stellt daher kein Gewerbesteuersubjekt dar), wenn natürliche Personen als unecht stille Gesellschafter mit e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Liegt eine vermögensverwaltende Personenvereinigung vor, so erzielt diese außerbetriebliche Einkünfte. Soweit allerdings Personen beteiligt sind, die unter § 7 Abs 3 KStG 1988 bzw § 8 Abs 2 KStG 1966 fallen, erzielen diese Personen auf Grun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, die ein Reisebüro betreibt. ML, der einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 95% ihres Stammkapitals hält, ist ihr einziger Geschäftsführer. Nach einer Lohnsteuerprüfung setzte das Finanzamt für den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1995 u. a. Dienstgeberbeitrag von 90.958 S und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von 11.507 S fest. Die Abgaben entfallen zu einem wesentlichen Teil auf die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers in den Jahren... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko liegt vor, wenn der Steuerpflichtige sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite maßgebl... mehr lesen...
Im Jahr 1986 unterfertigte der Beschwerdeführer einen Zeichnungsschein, mit welchem er der Concentra Treuhand- und Verwaltungs-AG (Concentra-AG) das Angebot machte, dass diese als Treuhänderin für ihn Hausanteilscheinen der Serie X zu einem Ausgabepreis von 200.000 S zeichne. Der Beschwerdeführer verpflichtete sich dabei, den Ausgabebetrag binnen drei Wochen auf ein Konto der Concentra-AG einzuzahlen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe von Hausanteilscheinen ist f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;FinStrG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Zurechnung von Einkünften hat Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative zur Voraussetzung (Hinweis E 25.6.1997, 95/15/0192). Hinsichtlich der objektiven Tatseite ist im konkreten F... mehr lesen...
Nach dem Bericht über eine bei der Beschwerdeführerin vorgenommene abgabenbehördliche Prüfung wurde in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 eine Rückstellung für drohende Verluste in der Höhe von S 3,780.156,03 ausgewiesen. Es habe sich dabei um einen "negativen Firmenwert" gehandelt, der folgendermaßen entstanden sei: Mit Wirkung vom 1. Oktober 1993 sei die Fa I (=Beschwerdeführerin; richtig: die Gesellschaftsanteile an der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft) für einen Kaufpr... mehr lesen...