Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;ABGB §1165;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es im Einzelfall nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag oder Werkvertr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Ein Unternehmerwagnis ist dann gegeben, wenn der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmen- wie auch die Ausgabenseite maßgeblich zu beeinflussen, und solcherart den finanziellen Erfolg seiner Täti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Soweit die belBeh darauf hinweist, dass bereits anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1978 bis 1982 festgestellt worden sei, dass von den in den Jahren 1976 bis 1983 erworbenen 14 Miethäusern 9 ("in Eigentumswohn... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Kann ein Auftragnehmer die Übernahme von Aufträgen verweigern, so liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor (Hinweis E 16.1.1991 89/13/0194). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999130223.X0... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist ein Reiseveranstalter. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung über die Streitjahre vertrat der Prüfer die Auffassung, dass die für die Beschwerdeführerin tätigen Reiseleiter in einem Dienstverhältnis zu ihr stünden. In einer Eingabe vom 29. März 1996 wurde von der Beschwerdeführerin dazu insbesondere ausgeführt, fast alle in den Prospekten der Beschwerdeführerin angebotenen Reiseprogramme würden von den Reiseleitern erstellt. Auch bereits bestehende Programme ... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin, einer konzessionierten Gebäudeverwalterin, vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurde neben einem Hinweis, dass der berichtsgegenständliche Prüfungsfall im Zusammenhang mit einer Reihe von verbundenen Prüfungsfällen, insbesondere betreffend den Ehemann der Beschwerdeführerin R E und die drei Kinder des R E und der Beschwerdeführerin, stehe, folgender Sachverhalt dargestellt: Die Beschwerdeführerin habe den von R E in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Wesentlichkeit der langen Behaltedauer kann der Ansicht der belBeh nicht gefolgt werden, dass schon die im angefochtenen Bescheid genannten Zahlen - wonach von den auf die Steuerpflichtige entfallenden 220 Mie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Der VwGH hat zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel ua die Aussage getroffen, dass Grundstücke bei den bestehenden Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt und unter Bedachtnahme auf ihren meist v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Reiseleiter in Ausführung seines Auftrags tage- und wochenlang von seinem Wohnort entfernt und nicht einmal in der Lage sei, über seine Freizeit nach Gutdünken zu verfügen, kann nicht entscheidend auf eine Eingliederu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 47 Abs 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Der VwGH vermag die Ansicht, die mangelnde "Disponierbarkeit" hinsichtlich einzelner Minderheitsliegenschaftsanteile liege nicht vor, nicht zu teilen. Zwar ist es richtig, dass auch über derartige Anteile in Zusammenhang mit eine... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat die belBeh außer Acht gelassen, dass die Honorierung der Reiseleiter nach der Anzahl der Aufträge und nach den jeweiligen Reisetagen, also nach dem Umfang der Reisen als solchen erfolgt. Welche Zeit der Reiseleiter dabei ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Die Zeitspanne der Behaltedauer der veräußerten Objekte hat nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides - offenbar bezogen auf den gesamten Zeitraum der entsprechenden Tätigkeit der Steuerpflichtigen - durchschnittlich 10,68 Jah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund stehe, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesam... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;ABGB §1165;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es im Einzelfall nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag oder Werkvertr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Ein Unternehmerwagnis ist dann gegeben, wenn der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmen- wie auch die Ausgabenseite maßgeblich zu beeinflussen, und solcherart den finanziellen Erfolg seiner Täti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Soweit die belBeh darauf hinweist, dass bereits anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1978 bis 1982 festgestellt worden sei, dass von den in den Jahren 1976 bis 1983 erworbenen 14 Miethäusern 9 ("in Eigentumswohn... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Kann ein Auftragnehmer die Übernahme von Aufträgen verweigern, so liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor (Hinweis E 16.1.1991 89/13/0194). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999130223.X0... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 28. November 1985 erklärte der Beschwerdeführer gegenüber dem Finanzamt, dass er mit "heutigem" Datum einen Holzhandel eröffne. In der Folge reichte der Beschwerdeführer für die Jahre ab 1985 Gewerbesteuererklärungen ein, in welchen jeweils ein durch Überschussrechnung ermittelter Verlust aus ausgewiesen wurde. Erstmalig in der Gewerbesteuererklärung für 1988 wurden Gewerbesteuerfehlbeträge ausgewiesen. Erstmalig erklärte der Beschwerdeführer in seiner für das Jahr 199... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1;
Rechtssatz: Nachhaltigkeit einer Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit unter Ausnützung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse wiederholt wird bzw mit Sicherheit auf die Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999140319... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 28. November 1985 erklärte der Beschwerdeführer gegenüber dem Finanzamt, dass er mit "heutigem" Datum einen Holzhandel eröffne. In der Folge reichte der Beschwerdeführer für die Jahre ab 1985 Gewerbesteuererklärungen ein, in welchen jeweils ein durch Überschussrechnung ermittelter Verlust aus ausgewiesen wurde. Erstmalig in der Gewerbesteuererklärung für 1988 wurden Gewerbesteuerfehlbeträge ausgewiesen. Erstmalig erklärte der Beschwerdeführer in seiner für das Jahr 199... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1;
Rechtssatz: Nachhaltigkeit einer Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit unter Ausnützung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse wiederholt wird bzw mit Sicherheit auf die Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999140319... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin (damals einer OHG) waren in den Streitjahren Berta Sch und Hermine M zu je 50 % beteiligt. Zum Betrieb ihres Unternehmens eines Uhren- und Schmuckgroßhandels hatte die Beschwerdeführerin eine Liegenschaft angemietet, die im Hälfteeigentum des Ehepaares Berta und Rudolf Sch stand. Im Beschwerdefall ist die von der belangten Behörde vorgenommene anteilige (entsprechend der Miteigentumsquote) Zurechnung der Liegenschaft zum Sonderbetriebsvermögen der Berta ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung stellt, gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen der Gesellschaft. Auch wenn das Wirtschaftsgut nicht der Gesellschaft gehört, kann es Betriebsvermögen darstell... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin (damals einer OHG) waren in den Streitjahren Berta Sch und Hermine M zu je 50 % beteiligt. Zum Betrieb ihres Unternehmens eines Uhren- und Schmuckgroßhandels hatte die Beschwerdeführerin eine Liegenschaft angemietet, die im Hälfteeigentum des Ehepaares Berta und Rudolf Sch stand. Im Beschwerdefall ist die von der belangten Behörde vorgenommene anteilige (entsprechend der Miteigentumsquote) Zurechnung der Liegenschaft zum Sonderbetriebsvermögen der Berta ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung stellt, gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen der Gesellschaft. Auch wenn das Wirtschaftsgut nicht der Gesellschaft gehört, kann es Betriebsvermögen darstell... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. An ihrem Stammkapital sind OT mit 51 % und HT mit 49 % beteiligt. OT ist Geschäftsführer der Gesellschaft, HT Leiter des Verkaufes und des technischen Bereiches. In den Jahren 1983 - 1987 waren am Vermögen der Beschwerdeführerin zwei stille, ab 1988 ein stiller Gesellschafter beteiligt. Der Unternehmensgegenstand der GmbH wurde in den Gesellschaftsverträgen mit der "Erzeugung von Metallwaren" umschrieben. Die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;GewStG §7 Z6;
Rechtssatz: Mit § 7 Z 6 GewStG wird dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung getragen und die Gleichbehandlung von Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit Vergütungen an Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, die sich gem § 23 Z 2 EStG 1988 nicht gewinnmindernd auswirken könn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. An ihrem Stammkapital sind OT mit 51 % und HT mit 49 % beteiligt. OT ist Geschäftsführer der Gesellschaft, HT Leiter des Verkaufes und des technischen Bereiches. In den Jahren 1983 - 1987 waren am Vermögen der Beschwerdeführerin zwei stille, ab 1988 ein stiller Gesellschafter beteiligt. Der Unternehmensgegenstand der GmbH wurde in den Gesellschaftsverträgen mit der "Erzeugung von Metallwaren" umschrieben. Die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;GewStG §7 Z6;
Rechtssatz: Mit § 7 Z 6 GewStG wird dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung getragen und die Gleichbehandlung von Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit Vergütungen an Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, die sich gem § 23 Z 2 EStG 1988 nicht gewinnmindernd auswirken könn... mehr lesen...