Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Entscheidend für die Qualifikation einer Tätigkeit (Ankauf und Verkauf von Wertpapieren) als gewerblich oder vermögensverwaltend ist nicht die Frage, von wem (natürliche Personen oder Kommanditerwerbsgesellschaft) - abgesehen von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (§ 7 Abs 3 KStG 1988) - die zu beurteilende Tätigkeit au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß es nach dem E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990, auf das Kunstverständnis eines "Freundes volkstümlicher Musik" ankommt. Die Erwähnung des "jeweiligen Kunstverständ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertreten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Der künstlerische Wert eines Musikstückes ist unabhängig von der Musikrichtung zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebotener musikalisch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1993 fest und versagte dabei dem für die Anschaffung von Software (Anschaffungskosten: 9,5 Mio. S) geltend gemachten Investitionsfreibetrag die Anerkennung. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Mit Software-Kaufvertrag vom 20. Dezember 1993 habe die Beschwerdeführerin von Ing. H, ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, die "Urheb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Einkünfte des selbständigen Programmierers iZm der Erstellung von Computerprogrammen sind in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Hinweis E 24.4.1996, 92/13/0026, E 2.5.1991, 90/13/0274). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Betrieb eines Programmierers ist wesentlich durch die Schaffung neuer Software gekennzeichnet, auch wenn es weitere Schritte zur wirtschaftlichen Verwertung der Software bedarf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X08 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Verleger, der die umfassenden Rechte des Schriftstellers an den literarischen Werken erwirbt, wird dadurch nicht in die Lage versetzt, den schriftstellerischen Betrieb fortzusetzen, sodaß in einem solchen Fall nicht bloß ein Wechsel in der Person des Unternehmers eintritt. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn eine Person entgeltlich die Rechte an einem Computerprogramm erwirbt und Dritten Nutzungsrechte gegen eine entsprechende Zahlung einräumt, führt diese Tätigkeit für sich allein in der Regel zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1988. ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid sind die Zweit- bis Viertbeschwerdeführerinnen seit September 1988 Gesellschafterinnen der erstbeschwerdeführenden KG (in der Folge: KG). Vor diesem Zeitpunkt hatte der Firmenwortlaut der Zweitbeschwerdeführerin Martin M GmbH gelautet und waren diese GmbH, Martin M und die Drittbeschwerdeführerin Gesellschafter(innen) der Erstbeschwerdeführerin. Die Fünftbeschwerdeführerin hält zu 100 % die Anteile an der ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid sind die Zweit- bis Viertbeschwerdeführerinnen seit September 1988 Gesellschafterinnen der erstbeschwerdeführenden KG (in der Folge: KG). Vor diesem Zeitpunkt hatte der Firmenwortlaut der Zweitbeschwerdeführerin Martin M GmbH gelautet und waren diese GmbH, Martin M und die Drittbeschwerdeführerin Gesellschafter(innen) der Erstbeschwerdeführerin. Die Fünftbeschwerdeführerin hält zu 100 % die Anteile an der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2 Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.1988, 87/14/0167, ÖStZB 1989,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2 Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.1988, 87/14/0167, ÖStZB 1989,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Arzt einen Gewinn und aus seiner Tätigkeit als gewerblicher Wertpapierhändler einen Verlust in etwa derselben Höhe. Darüber hinaus erklärte er noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gelangte die belangte Behörde zur Ansicht, der bloße An- und Verkauf von Wertpapieren stelle ungeachtet von insgesamt 146 Transaktionen im Streitjahr und des er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Arzt einen Gewinn und aus seiner Tätigkeit als gewerblicher Wertpapierhändler einen Verlust in etwa derselben Höhe. Darüber hinaus erklärte er noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gelangte die belangte Behörde zur Ansicht, der bloße An- und Verkauf von Wertpapieren stelle ungeachtet von insgesamt 146 Transaktionen im Streitjahr und des er... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §27 Abs1;HGB §383;HGB §93;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §27 Abs1;HGB §383;HGB §93;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Tätigkeit der beschwerdeführenden GmbH bestand im wesentlichen darin, daß sie eine Liegenschaft erwarb, auf dieser ein Gebäude (Geschäftszentrum) errichtete und dieses Objekt einer OHG vermietete. In den Streitjahren war FG Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin. Am 29. Dezember 1988 schloß die Beschwerdeführerin einerseits mit FG und andererseits mit der FG-GmbH Verträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft. Aufgrund dieser Verträge sollten FG und die FG-GmbH an Ge... mehr lesen...
Die Tätigkeit der beschwerdeführenden GmbH bestand im wesentlichen darin, daß sie eine Liegenschaft erwarb, auf dieser ein Gebäude (Geschäftszentrum) errichtete und dieses Objekt einer OHG vermietete. In den Streitjahren war FG Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin. Am 29. Dezember 1988 schloß die Beschwerdeführerin einerseits mit FG und andererseits mit der FG-GmbH Verträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft. Aufgrund dieser Verträge sollten FG und die FG-GmbH an Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;GewStG §6;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Behauptet die abgabepflichtige GmbH Einkünfte von Null Schilling bzw geringere Verluste als die Abgabenbehörde angenommen hat, so ergibt sich daraus, daß die Abgabenbehörde, weil sie eine Mitunternehmerschaft der Abgabepflichtigen in Form der atypischen stillen Gesellschaft nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;GewStG §6;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Behauptet die abgabepflichtige GmbH Einkünfte von Null Schilling bzw geringere Verluste als die Abgabenbehörde angenommen hat, so ergibt sich daraus, daß die Abgabenbehörde, weil sie eine Mitunternehmerschaft der Abgabepflichtigen in Form der atypischen stillen Gesellschaft nicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1976 bis 1986 jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter der Firma H., die ihren Sitz in Liechtenstein hatte. Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers teilte dem Finanzamt mit Schreiben vom 10. Oktober 1976 mit, der Beschwerdeführer sei seit 1. August 1976 Dienstnehmer eines ausländischen Unternehmens, das in Österreich keine Betriebsstätte unterhalte, weshalb er mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184;BAO §207 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140099.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages die gewerbliche Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien und alle Maßnahmen bilden, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und geeignet sind, insbesondere der Erwerb von Liegenschaften und Gebäuden, ausgenommen jedoch Bankgeschäfte. Nach ihrer Gründung im Jahre 1990 erwarb die Beschwerdeführerin im Jahre 199... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages die gewerbliche Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien und alle Maßnahmen bilden, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und geeignet sind, insbesondere der Erwerb von Liegenschaften und Gebäuden, ausgenommen jedoch Bankgeschäfte. Nach ihrer Gründung im Jahre 1990 erwarb die Beschwerdeführerin im Jahre 199... mehr lesen...