Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Für die Zurechnung von Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft muß die Beteiligung von der Art sein, daß - wäre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §28;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23;GewStG §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 89/13/0259 1 (hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweist, ist nur in Ausna... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2
(Hier: Bei Einkünften aus einem Treuhandvermögen kann eine
Zurechnung der Einkünfte an den Treugebe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Für die Zurechnung von Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft muß die Beteiligung von der Art sein, daß - wäre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen Bildung mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 12. November 1985 nicht untersagt worden war. Seine Statuten hatten in ihrer Stammfassung im hier interessierenden Umfang folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt 1) die Hebung des allgemeinen Interesses an ernster Musik, insbesondere an Oper und Konzert; 2) die Erleichterung des Zuganges zu dieser Kulturgattung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Maßgebend für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit einer Betätigung ihrer tatsächlichen Geschäftsführung nach ist das Streben nach Verwirklichung gemeinnütziger Satzungszwecke mit den statutengemäß dazu vorgesehenen Mitteln. Bleibt in Betrachtung der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Geburtsjahrgang 1906) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren ein Gebäudeverwaltungsunternehmen. Das Unternehmen war bis zum 31. Dezember 1992 unter dem bürgerlichen Namen der Beschwerdeführerin im Firmenbuch protokolliert. An dem Unternehmen waren ihre beiden Söhne Dr. Helfried X und Dr. Peter X beteiligt. In den Jahren 1991 und 1992 wurde in dem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Zeiträume 1987 bis 1989 vorgenommen. Im Prüfu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einbeziehung von Einkünften aus Mitunternehmerschaften in die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist, daß (grundsätzlich) jeder einzelne Ges... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer Tätigkeit als freier Beruf ist es nicht schädlich, wenn sich der Steuerpflichtige ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als Vorstandsmitglied der Arbeitgeberin I Holding AG (Sitz in Wien IX, W-Gasse), zu verantworten, daß diese Gesellschaft fünf namentlich (im übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als Vorstandsmitglied der Arbeitgeberin I Holding AG (Sitz in Wien IX, W-Gasse), zu verantworten, daß diese Gesellschaft fünf namentlich (im übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) g... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z2 impl;HGB §178; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/09/0355 E 10. April 1997
Rechtssatz: Als atypische (unechte) stille Gesellschaft ist eine vom gesetzlichen Rahmen abweichende Gestaltung des Innenverhältnisses zu betrachten, wodurch de... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z2 impl;HGB §178; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/09/0355 E 10. April 1997
Rechtssatz: Als atypische (unechte) stille Gesellschaft ist eine vom gesetzlichen Rahmen abweichende Gestaltung des Innenverhältnisses zu betrachten, wodurch de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 1973 ein Schloß. Im Jahr 1975 begann er mit der Restaurierung des verfallenen Schlosses. Seinen Angaben zufolge beabsichtigte er den Um- und Ausbau des Schlosses, um darin einen Fremdenverkehrsbetrieb zu führen. Dem Anlageverzeichnis zufolge fielen in den Jahren 1976 bis 1992 Baukosten von ca. 2,4 Mio. S an. Die Restaurierung erfolgte zum Teil durch eigene Arbeitsleistungen und weitgehend mit Eigenmitteln. Für den Zeitraum von 1983 bis 1991 erklärte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Musiker auf dem Gebiet der volkstümlichen Musik tätig. Für die Jahre 1990 und 1991 erklärte er die Einkünfte aus seinen Auftritten als solche aus selbständiger Arbeit. Er teilte dem Finanzamt auf dessen Anfrage mit, er erziele seine Einnahmen hauptsächlich durch Einzelauftritte in Hotels und Gaststätten. Er spiele auch zu Hochzeiten, Geburtstags- und Betriebsfeiern sowie Vereinsfesten. Er sei in einem Ort in der Steiermark aufgewachsen, wo ihn der Leiter d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 1973 ein Schloß. Im Jahr 1975 begann er mit der Restaurierung des verfallenen Schlosses. Seinen Angaben zufolge beabsichtigte er den Um- und Ausbau des Schlosses, um darin einen Fremdenverkehrsbetrieb zu führen. Dem Anlageverzeichnis zufolge fielen in den Jahren 1976 bis 1992 Baukosten von ca. 2,4 Mio. S an. Die Restaurierung erfolgte zum Teil durch eigene Arbeitsleistungen und weitgehend mit Eigenmitteln. Für den Zeitraum von 1983 bis 1991 erklärte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Musiker auf dem Gebiet der volkstümlichen Musik tätig. Für die Jahre 1990 und 1991 erklärte er die Einkünfte aus seinen Auftritten als solche aus selbständiger Arbeit. Er teilte dem Finanzamt auf dessen Anfrage mit, er erziele seine Einnahmen hauptsächlich durch Einzelauftritte in Hotels und Gaststätten. Er spiele auch zu Hochzeiten, Geburtstags- und Betriebsfeiern sowie Vereinsfesten. Er sei in einem Ort in der Steiermark aufgewachsen, wo ihn der Leiter d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebot... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Auf die Befähigung läßt sich aus einer entsprechend hochstehenden Ausbildung oder - unabhängig von der Ausbildung - aus einer künstlerischen Begabung schließen. Führt die AbgBeh aus, die künstlerische Befähigung lasse sich im gegenständlichen Fall nicht auf die Ausbildung des Abgabepflichtigen stützen, so kann d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bereits in der Vorbereitungsphase, sohin vor Erzielung der ersten Einnahmen vor, wenn sich der innere Entschluß des Abgabepflichtigen zur Aufnah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/30 94/13/0165 4 Stammrechtssatz Vor einer Prüfung der erklärten Einkünfte und geltend gemachten Vorsteuern nach de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebot... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Auf die Befähigung läßt sich aus einer entsprechend hochstehenden Ausbildung oder - unabhängig von der Ausbildung - aus einer künstlerischen Begabung schließen. Führt die AbgBeh aus, die künstlerische Befähigung lasse sich im gegenständlichen Fall nicht auf die Ausbildung des Abgabepflichtigen stützen, so kann d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/30 94/13/0165 4 Stammrechtssatz Vor einer Prüfung der erklärten Einkünfte und geltend gemachten Vorsteuern nach de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als selbständige Augenärztin tätig. Sie betreibt auch ein "Kontaktlinseninstitut". Sie hatte für die Jahre 1986 bis 1988 die Vorsteuern aus diesen Tätigkeiten gemäß der VO des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1983, BGBl. Nr. 627, mit Durchschnittssätzen (1,4 % des Umsatzes) ermittelt, daneben aber noch die Vorsteuern aus dem Kontaktlinsenerwerb geltend gemacht. Gegen die Umsatzsteuerbescheide, mit denen das Finanzamt die Tätigkeit der Beschwerde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als selbständige Augenärztin tätig. Sie betreibt auch ein "Kontaktlinseninstitut". Sie hatte für die Jahre 1986 bis 1988 die Vorsteuern aus diesen Tätigkeiten gemäß der VO des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1983, BGBl. Nr. 627, mit Durchschnittssätzen (1,4 % des Umsatzes) ermittelt, daneben aber noch die Vorsteuern aus dem Kontaktlinsenerwerb geltend gemacht. Gegen die Umsatzsteuerbescheide, mit denen das Finanzamt die Tätigkeit der Beschwerde... mehr lesen...