RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;
EStG 1972 §23 Z1 impl;
EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §23 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 (hier EStG 1988 heranzuziehen)

Stammrechtssatz

Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertretenen Auffassung der Anschein für das Fehlen künstlerischen Charakters der Darbietung. In einem solchen Fall müßten besondere Umstände für den künstlerischen Charakter des Vortrags sprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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