Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/24 93/13/0022 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen voraus, daß diese Vereinbarungen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 9. August 1990 stellte der Prüfer in den Jahren 1986 bis 1988 aufgrund einer Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen von (zunächst) 1986 S 922.744,--, 1987 S 1,060.700,-- und 1988 S 1,434.519,-- fest. Nach den näheren Ausführungen hiezu in der Tz 9 des Betriebsprüfungsberichtes sei vom Beschwerdeführer versucht worden, diese Differenz aufzuklären. Folgende Beträge seien allerdings von... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer der zu 95/13/0174 protokollierten Beschwerde, identisch mit den Zweit- und Drittbeschwerdeführern der zu 95/13/0171 protokollierten Beschwerde, sind ein Ehepaar (in der Folge kurz: Ehepaar). Sie erwarben am 23. Juni 1986 eine Liegenschaft in Wien, auf welcher sich zum Zeitpunkt des Erwerbes neun Gebäude befanden. Im Anschluß an den Erwerb dieser Liegenschaft wurde eine Tätigkeit entfaltet, die in der Vermietung von Gebäuden und sonstigen Liegenschaftsteilen, in de... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23;HGB §178; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0174 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/10 94/15/0114 4 Stammrechtssatz Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwisc... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23;GewStG §1 Abs1;UrhG §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283
Rechtssatz: Die Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG 1972 (und die daran anknüpfende Gewerbesteuerpflicht nach § 1 Abs 1 GewStG 1953) ist nicht davon abhä... mehr lesen...
Am 27. Mai 1987 war der Sohn bzw Bruder der Beschwerdeführer, welcher ein Fremdenheim betrieben hatte, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Am 20. November 1987 gaben die Beschwerdeführer hinsichtlich der Hälfte (Mutter) bzw je eines Zehntels (fünf Geschwister) bedingte Erbserklärungen ab. Laut Abhandlungsprotokoll vom 7. November 1988 einigten sich die Beschwerdeführer darauf, daß der Gewerbebetrieb von einem Miterben gegen Auszahlung der anderen Miterben über... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist die Beschwerdeführerin eine Kommanditerwerbsgesellschaft, an welcher im Streitjahr zwölf natürliche Personen mit jeweils unterschiedlichen Beteiligungsprozentsätzen beteiligt waren. Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Wertpapieren und Beteiligungen. Im Streitjahr erfolgten 21 Ankäufe von Aktien mit unterschiedlichen Stückzahlen zwischen 50 und 300 im W... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Darbietung volkstümlicher Musik unter der Bezeichnung "Original Tiroler Echo" zusammengeschlossen. Für das Streitjahr erklärten sie gemeinschaftliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Abweichend von den eingereichten Erklärungen beurteilte das Finanzamt die Einkünfte der Musikgruppe als solche aus Gewerbebetrieb und erließ dieser Auffassung entsprechende Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Abweichung von einer üblichen Besetzung macht ein Musikstück, das nicht als Kunstwerk anzusehen ist, nicht zu einem Kunstwerk. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §536;ABGB §797;ABGB §799;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §24;EStG 1988 §23;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Für den Fall, daß mehrere Personen zu Erben eines Betriebes berufen sind, dieser Betrieb aber nur von einem Erben gegen Abfindung aus nachlaßfremden Mitteln an... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß es nach dem E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990, auf das Kunstverständnis eines "Freundes volkstümlicher Musik" ankommt. Die Erwähnung des "jeweiligen Kunstverständ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertreten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Ist davon auszugehen, daß ein in bestimmter From abgewickelter Ankauf und Verkauf von Wertpapieren keine gewerbliche Tätigkeit darstellt, so ändert daran auch der Umstand nichts, daß die Tätigkeit von einer Kommanditerwerbsgesellschaft ausgeübt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Der künstlerische Wert eines Musikstückes ist unabhängig von der Musikrichtung zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Entscheidend für die Qualifikation einer Tätigkeit (Ankauf und Verkauf von Wertpapieren) als gewerblich oder vermögensverwaltend ist nicht die Frage, von wem (natürliche Personen oder Kommanditerwerbsgesellschaft) - abgesehen von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (§ 7 Abs 3 KStG 1988) - die zu beurteilende Tätigkeit au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebotener musikalisch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Darbietung volkstümlicher Musik unter der Bezeichnung "Original Tiroler Echo" zusammengeschlossen. Für das Streitjahr erklärten sie gemeinschaftliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Abweichend von den eingereichten Erklärungen beurteilte das Finanzamt die Einkünfte der Musikgruppe als solche aus Gewerbebetrieb und erließ dieser Auffassung entsprechende Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebotener musikalisch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß es nach dem E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990, auf das Kunstverständnis eines "Freundes volkstümlicher Musik" ankommt. Die Erwähnung des "jeweiligen Kunstverständ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertreten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Der künstlerische Wert eines Musikstückes ist unabhängig von der Musikrichtung zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1993 fest und versagte dabei dem für die Anschaffung von Software (Anschaffungskosten: 9,5 Mio. S) geltend gemachten Investitionsfreibetrag die Anerkennung. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Mit Software-Kaufvertrag vom 20. Dezember 1993 habe die Beschwerdeführerin von Ing. H, ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, die "Urheb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Einkünfte des selbständigen Programmierers iZm der Erstellung von Computerprogrammen sind in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Hinweis E 24.4.1996, 92/13/0026, E 2.5.1991, 90/13/0274). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Betrieb eines Programmierers ist wesentlich durch die Schaffung neuer Software gekennzeichnet, auch wenn es weitere Schritte zur wirtschaftlichen Verwertung der Software bedarf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X08 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Verleger, der die umfassenden Rechte des Schriftstellers an den literarischen Werken erwirbt, wird dadurch nicht in die Lage versetzt, den schriftstellerischen Betrieb fortzusetzen, sodaß in einem solchen Fall nicht bloß ein Wechsel in der Person des Unternehmers eintritt. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn eine Person entgeltlich die Rechte an einem Computerprogramm erwirbt und Dritten Nutzungsrechte gegen eine entsprechende Zahlung einräumt, führt diese Tätigkeit für sich allein in der Regel zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1988. ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid sind die Zweit- bis Viertbeschwerdeführerinnen seit September 1988 Gesellschafterinnen der erstbeschwerdeführenden KG (in der Folge: KG). Vor diesem Zeitpunkt hatte der Firmenwortlaut der Zweitbeschwerdeführerin Martin M GmbH gelautet und waren diese GmbH, Martin M und die Drittbeschwerdeführerin Gesellschafter(innen) der Erstbeschwerdeführerin. Die Fünftbeschwerdeführerin hält zu 100 % die Anteile an der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2 Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.1988, 87/14/0167, ÖStZB 1989,... mehr lesen...