Am 20. Dezember 1990 schlossen die W-GmbH und deren Alleingesellschafter den Vertrag über die Errichtung einer atypischen stillen Gesellschaft. Es wurde die Leistung einer Kapitaleinlage von S 1,500.000,-- durch den Gesellschafter bis zum 31. Dezember 1990 vereinbart. Am Vermögen der Gesellschaft sollte der stille Gesellschafter im Verhältnis seiner fixen Kapitaleinlage zum ausgewiesenen Stammkapital der Gesellschaft (S 500.000,--) beteiligt sein (§ 3 Abs. 3 erster Satz des Vertrages... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23;HGB §178;
Rechtssatz: Bei einer Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist eine Untersuchung dahin geboten, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung - ihre Ursache i... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23;HGB §178;
Rechtssatz: Wird die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer atypischen stillen Gesellschaft begehrt, die aus einer GmbH und deren einzigen Gesellschafter gebildet ist, wobei die Widmung der geleisteten Kapitaleinlag... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23;HGB §178;
Rechtssatz: Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und deren beherrschendem Gesellschafter ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Einlage objektiv nur den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital der GmbH zu e... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23;HGB §178;
Rechtssatz: Die zwingende rechtliche Beurteilung als Gesellschaftseinlage - etwa im Fall einer gebotenen Kapitalzufuhr an eine überschuldete oder sanierungsbedürftige Gesellschaft - kann allein durch die Erklärung, der Gesellschaft die erforderlichen ... mehr lesen...
Im Zuge einer das Unternehmen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin im Jahre 1986 Einlagen atypisch stiller Gesellschafter in Höhe von S 28,410.000,-- entgegengenommen hatte, die sie nicht als gemäß § 6 Z. 8 lit. e UStG 1972 befreite Umsätze behandelt hatte. Die der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin dabei für Vermittlungs- sowie Konzeptions- und Marketingleistungen von d... mehr lesen...
Im Zuge einer das Unternehmen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin im Jahre 1986 Einlagen atypisch stiller Gesellschafter in Höhe von S 28,410.000,-- entgegengenommen hatte, die sie nicht als gemäß § 6 Z. 8 lit. e UStG 1972 befreite Umsätze behandelt hatte. Die der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin dabei für Vermittlungs- sowie Konzeptions- und Marketingleistungen von d... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;KVG 1934 §2 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/13/0052 E 29. Mai 1996
95/13/0053 E 29. Mai 1996
95/13/0054 E 29. Mai 1996
95/13/0055 E 29. Mai 1996
95/13/0057 E 2... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;KVG 1934 §2 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/13/0052 E 29. Mai 1996
95/13/0053 E 29. Mai 1996
95/13/0054 E 29. Mai 1996
95/13/0055 E 29. Mai 1996
95/13/0057 E 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Architekt selbständig tätig. Er erzielte weiters Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie aus Vermietung. Mit Kaufvertrag vom 23. Februar 1984 erwarb der Beschwerdeführer von der F-Kinderspital-Stiftung in L die großteils forstwirtschaftlich genutzten, ein Eigenjagdrevier bildenden Liegenschaften EZ 8, KG J, und EZ 41, KG St, im Gesamtausmaß von rund 115 ha mit dem darauf befindlichen Kinderspital, einer Isolierstation und N... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0216 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/22 94/15/0154 1
(hier EStG 1972 heranzuziehen) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH sind bei der Entscheidung üb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Neffe der im Jahr 1908 geborenen Maria K., welche bis zum Jahr 1977 ein protokolliertes Einzelunternehmen in K. (in der Folge Modehaus) betrieb. Mit Pachtvertrag vom Dezember 1976 und Nachtrag vom 15. Februar 1977 verpachtete Maria K. dieses Modehaus ab 1977 an eine (in der gleichen Branche tätige) KG auf die Dauer von zwölf Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit um jeweils drei Jahre (bis 1992). Im Jahr 1986 verfaßte Maria K. ein Testament, in welchem sie ih... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28;
Rechtssatz: Die im Pachtvertrag vereinbarten Fälle der vorzeitigen Vertragsauflösung (insbesondere Nichtzahlung des Pachtschillings, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einstellung des Gewerbebetriebes) sind solche, die in erster Linie nur der Sicherung der finanziellen Mindestinteressen des Verpächters dienen -... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0118 E 15. Februar 1983 VwSlg 5753 F/1983; RS 1 Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 11.3.1981, 528/80, 26.11.1975, 1303/75 und die dort zitierte Judikatur) für sich allein in der Regel noch nicht als Betriebsaufgabe im ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28;
Rechtssatz: Eine entscheidende Bedeutung für die Beurteilung der Frage, ob die Verpachtung des Betriebes bereits als Betriebsausgabe zu werten ist, kann bei der gegebenen Sachlage weder dem Umstand beigemessen werden, daß neben dem Betriebsgebäude auch das Inventar, der Kundenstock und ein Goodwill verpachtet wir... mehr lesen...
Die Ende des Jahres 1982 gegründete Beschwerdeführerin, eine GmbH & Co KG, hat laut § 1 des Gesellschaftsvertrages die Herstellung und den Ankauf von Kino- und Fernsehfilmen und Aufzeichnungen, die Produktion von Live-Sendungen bzw Herstellung von Unterhaltungsproduktionen aller Art und deren Vertrieb, insbesondere auch im Ausland, sowie den Verleih und den Vertrieb von Filmen (Laufbildern) aller Art zum Betriebsgegenstand. An der Beschwerdeführerin sind die AF GmbH als Komplement... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betätigt sich schwerpunktmäßig mit der Vermietung von Luftfahrzeugen. Laut Gesellschaftsvertrag umfaßt der Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin auch den Handel mit Waren aller Art. In einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung für September 1991 wies die Beschwerdeführerin unter Anschluß einer Rechnung über den Ankauf eines Personenkraftwagens, Marke Mercedes Benz Type 600 SLE, ua eine diesbezügliche Vorsteuer in Höhe von S 428.031,-- aus. Über Vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betätigt sich schwerpunktmäßig mit der Vermietung von Luftfahrzeugen. Laut Gesellschaftsvertrag umfaßt der Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin auch den Handel mit Waren aller Art. In einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung für September 1991 wies die Beschwerdeführerin unter Anschluß einer Rechnung über den Ankauf eines Personenkraftwagens, Marke Mercedes Benz Type 600 SLE, ua eine diesbezügliche Vorsteuer in Höhe von S 428.031,-- aus. Über Vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Der Erwerb von Verwertungsrechten für sich alleine stellt noch keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992150092.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall einer infolge nachhaltiger Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bestehenden Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs 1 UStG 1972) muß die Nachhaltigkeit nicht für jedes einzelne Tätigkeitsgebiet des Unterneh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 91/13/0035 2 Stammrechtssatz Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gegeben, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güteraustausches oder Leistungsaustau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Die Leistung jedermann anbietend, der nach ihr Bedarf hat, handelt, wer werbend auftritt und überdies Vorsorge trifft, daß die angebotene Leistung erbracht werden kann (Hinweis E 11.4.1972, 2286/71, VwSlg 4369 F/1972). E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall einer infolge nachhaltiger Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bestehenden Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs 1 UStG 1972) muß die Nachhaltigkeit nicht für jedes einzelne Tätigkeitsgebiet des Unterneh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - eine GmbH & Co KG - leistete ihrem (85 %-)Kommanditisten, nämlich dem Land Steiermark (in der Folge: Gesellschafter), vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben der Beschwerdeführerin anerkannte und beim Gesellschafter gemäß § 23 Z. 2 EStG 1972 und 1988 als Teil der im Rahmen seiner Beteiligung erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehene Darlehenszinsen in Höhe von rund S 4,8 Mio pro Streitjahr. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehör... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - eine GmbH & Co KG - leistete ihrem (85 %-)Kommanditisten, nämlich dem Land Steiermark (in der Folge: Gesellschafter), vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben der Beschwerdeführerin anerkannte und beim Gesellschafter gemäß § 23 Z. 2 EStG 1972 und 1988 als Teil der im Rahmen seiner Beteiligung erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehene Darlehenszinsen in Höhe von rund S 4,8 Mio pro Streitjahr. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehör... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gem § 2 Abs 2 Z 1 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies hat z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gem § 2 Abs 2 Z 1 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies hat z... mehr lesen...
Die im Jahr 1986 gegründete Beschwerdeführerin, eine GmbH & Co KG, hat die Bereitstellung und den Betrieb von Automaten zum Unternehmensgegenstand. Für die Streitjahre gab sie Nullerklärungen betreffend Umsatzsteuer sowie Einkünfte von Personengesellschaften ab, wobei sie dies mit dem Vorliegen von Liebhaberei begründete. Wegen der hohen Belastung durch Lustbarkeitsabgaben und des wesentlichen Umsatzrückganges in der Automatenbranche könne sie keine Gewinne erzielen. Unstr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist ein kürzerer Beobachtungszeitraum als acht Jahre zulässig, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die objektive Ertragsfähigkeit einer Tätigkeit als gegeben (zB Gewinne bereits in den ersten Jahren ab Beginn der Tätigkeit) oder nicht gegeben (zB nach der Art d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 1983 Inhaber eines Handelsunternehmens mit Betriebsstätten in Wien 3, Reisnerstraße 61, Wien 1, Graben 17, und Wien 1, Kärntnerstraße 16. Am 31. März 1983 schloß er mit seinen Kindern Peter und Ines V. unter Beitritt seiner Ehegattin Eva V. einen Kaufvertrag mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "§ 2 Herr Dkfm. Dr. Christian V. verkauft und übergibt dieses Unternehmen, wie es liegt und steht, mit allen dazugeh... mehr lesen...