Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0114 E 29. Juli 1997
Besprechung in:
SWK 1997/28, S 596-599; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0256 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Eine Darlehensvergabe ist nur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0114 E 29. Juli 1997
Besprechung in:
SWK 1997/28, S 596-599;
Rechtssatz: In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Ver... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;HGB §383;HGB §93; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0114 E 29. Juli 1997
Besprechung in:
SWK 1997/28, S 596-599;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch beim Auftreten über Vertreter bzw Kommission... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0114 E 29. Juli 1997
Besprechung in:
SWK 1997/28, S 596-599;
Rechtssatz: Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsät... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid beurteilte die belangte Behörde die Tätigkeit der Beschwerdeführerin, welche sich in ihren Steuererklärungen als "Journalistin, PR-Beraterin" bezeichnet hatte, im Streitzeitraum 1989 bis 1993 insgesamt als gewerbliche Betätigung (Public Relations Beratung) und nicht, wie von der Beschwerdeführerin angestrebt, als freiberufliche (journalistische) Tätigkeit. Betrachte man die Tätigkeit der Beschwerdeführerin anhand der von ihr zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 impl;EStG 1972 §22 impl;EStG 1972 §23 impl;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0201 2 Stammrechtssatz Stehen mehrere Tätigkeiten zueinander in einem inneren Zusammenhang, so ist davon auszugehen, daß sie eine einheitliche Betätigung bilden, die das Vorliegen eines... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Tatsächlicher Betriebsgegenstand der am 26. Mai 1983 gegründeten Personenvereinigung "H und Mitges." in den Streitjahren war die Führung von Buchhaltungen. Gemäß einem an das Finanzamt gerichteten "Fragebogen anläßlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit" vom 21. November 1988 wurde das "Büro für Adressenvermittlungen gewerblicher Adressen" ab 31. Dezember 1988 eingestellt. Der über eine abgabenbehördliche Prüfung bei der Personenvereinigung erstellte Betriebsprü... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr (1987) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er überdies negative Einkünfte aus Kapitalvermögen von S 1,100.851,-- geltend. Den Beilagen zur Erklärung zufolge setze sich dieser Betrag zusammen aus einem Verlustanteil auf Grund einer Beteiligung als stiller Gesellschafter der P. Gesellschaft m.b.H. in der Höhe von S 1 Mio - dieser sei für das Jahr 1986 zugewie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2
(Hier: Bei Einkünften aus einem Treuhandvermögen kann eine
Zurechnung der Einkünfte an den Treugebe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Die Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist dahin zu untersuchen, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §28;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23;GewStG §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 89/13/0259 1 (hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweist, ist nur in Ausna... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Für die Zurechnung von Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft muß die Beteiligung von der Art sein, daß - wäre... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2
(Hier: Bei Einkünften aus einem Treuhandvermögen kann eine
Zurechnung der Einkünfte an den Treugebe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Für die Zurechnung von Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft muß die Beteiligung von der Art sein, daß - wäre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen Bildung mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 12. November 1985 nicht untersagt worden war. Seine Statuten hatten in ihrer Stammfassung im hier interessierenden Umfang folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt 1) die Hebung des allgemeinen Interesses an ernster Musik, insbesondere an Oper und Konzert; 2) die Erleichterung des Zuganges zu dieser Kulturgattung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Maßgebend für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit einer Betätigung ihrer tatsächlichen Geschäftsführung nach ist das Streben nach Verwirklichung gemeinnütziger Satzungszwecke mit den statutengemäß dazu vorgesehenen Mitteln. Bleibt in Betrachtung der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Geburtsjahrgang 1906) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren ein Gebäudeverwaltungsunternehmen. Das Unternehmen war bis zum 31. Dezember 1992 unter dem bürgerlichen Namen der Beschwerdeführerin im Firmenbuch protokolliert. An dem Unternehmen waren ihre beiden Söhne Dr. Helfried X und Dr. Peter X beteiligt. In den Jahren 1991 und 1992 wurde in dem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Zeiträume 1987 bis 1989 vorgenommen. Im Prüfu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einbeziehung von Einkünften aus Mitunternehmerschaften in die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist, daß (grundsätzlich) jeder einzelne Ges... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer Tätigkeit als freier Beruf ist es nicht schädlich, wenn sich der Steuerpflichtige ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als Vorstandsmitglied der Arbeitgeberin I Holding AG (Sitz in Wien IX, W-Gasse), zu verantworten, daß diese Gesellschaft fünf namentlich (im übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) g... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z2 impl;HGB §178; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/09/0355 E 10. April 1997
Rechtssatz: Als atypische (unechte) stille Gesellschaft ist eine vom gesetzlichen Rahmen abweichende Gestaltung des Innenverhältnisses zu betrachten, wodurch de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als Vorstandsmitglied der Arbeitgeberin I Holding AG (Sitz in Wien IX, W-Gasse), zu verantworten, daß diese Gesellschaft fünf namentlich (im übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) g... mehr lesen...