Entscheidungen zu § 23 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

1.663 Dokumente

Entscheidungen 1.201-1.230 von 1.663

RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1 Abs2;EStG 1972 §100;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §98;EStG 1972 §99; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203 Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Ausführungen, wonach es für die abgabenrechtliche Stellung eines Abgabepflichtigen als Schuldner der von Künstlern erz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.07.1994

RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Das subjektive Element der in Ausübung einer bestimmten Tätigkeit gehegten Absicht zur Erzielung von Gewinnen kann nur aus äußeren Umständen erschlossen werden. Subjektive B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/7/27 94/13/0122

Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid sind die beiden Beschwerdeführerinnen Gesellschafterinnen (die Erstbeschwerdeführerin mit 5 % beteiligte Komplementärin, die Zweitbeschwerdeführerin mit 53 % beteiligte Kommanditistin) einer KG, an welcher noch eine weitere Kommanditistin beteiligt ist. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung sei festgestellt worden, daß MM steuerlich für den Zeitraum bis 19. September 1988 im Sinne des § 24 Abs 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.07.1994

RS Vwgh 1994/7/27 94/13/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;BAO §299;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Ein Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO ist lediglich ein Bescheid kassatorischer Art (Hinweis E 4.7.1990, 89/15/0133), mit welchem somit weder ausgesprochen wird, für welchen Zeitraum bestimmte Personen als Mitgesellschafter behandelt werden, noch, in wel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/7/5 94/14/0032

Der Beschwerdeführer erklärte in den für die Jahre 1985 - 1990 abgegebenen Einkommensteuererklärungen unter Hinweis auf seine Tätigkeit als bildender Künstler Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer im Jahr 1991 über die genannten Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die erklärten Einkünfte Honorare für das Entwerfen von Brillenfassungen sowie Tantiemen aus Brillenverkäufen (S 0,50 pro verkaufter Brille) einer Brillenherstellerin enth... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes maßgebend. Erfolgt diese nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, daß eine künstlerische Schöpfung ihren Charakter als Kunstwerk nicht deswegen verliert, weil sie auch wirtschaftlichen Gebrauchszwecken dienen soll (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0112). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Gebrauchswert vermag einem Objekt die Eigenschaft eines Kunstwerkes nicht zu nehmen (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140032.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Das Entwerfen von Brillenfassungen - insbesondere solche für einen Brillenhersteller - stößt sehr bald an Grenzen, die eine Beurteilung der Tätigkeit als künstlerische nahezu ausschließt, da nicht übersehen werden darf, daß gerade eine Brille - soll sie auch als s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes maßgebend. Erfolgt diese nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, daß eine künstlerische Schöpfung ihren Charakter als Kunstwerk nicht deswegen verliert, weil sie auch wirtschaftlichen Gebrauchszwecken dienen soll (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0112). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Gebrauchswert vermag einem Objekt die Eigenschaft eines Kunstwerkes nicht zu nehmen (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140032.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Das Entwerfen von Brillenfassungen - insbesondere solche für einen Brillenhersteller - stößt sehr bald an Grenzen, die eine Beurteilung der Tätigkeit als künstlerische nahezu ausschließt, da nicht übersehen werden darf, daß gerade eine Brille - soll sie auch als s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/30 94/15/0090

Im Beschwerdefall steht allein in Streit, ob die vom Beschwerdeführer zusammen mit seiner Ehegattin ausgeübte Tätigkeit als Zauberkünstler (und Bühnentaschendieb) eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 lit. a EStG 1988 darstellt. Hinsichtlich des Inhaltes der Tätigkeit verweist die Beschwerde auf eine im angefochtenen Bescheid wie folgt wiedergegebene Darbietung des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde: "... demonstrierte der Bw. an der Person des Vorsitzenden,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/30 94/15/0090

Im Beschwerdefall steht allein in Streit, ob die vom Beschwerdeführer zusammen mit seiner Ehegattin ausgeübte Tätigkeit als Zauberkünstler (und Bühnentaschendieb) eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 lit. a EStG 1988 darstellt. Hinsichtlich des Inhaltes der Tätigkeit verweist die Beschwerde auf eine im angefochtenen Bescheid wie folgt wiedergegebene Darbietung des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde: "... demonstrierte der Bw. an der Person des Vorsitzenden,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ("Unterhaltungskünstler"), wie zB ein Illusionist und Zauberkünstler, wirkt grundsätzlich nicht in einem Kunstzweig bzw Kunstfach. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 3 Stammrechtssatz In Artisten, Varietekünstlern und Zauberkünstlern können grundsätzlich Gewerbetreibende gesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 4 Stammrechtssatz Will der Abgabepflichtige (hier: ein Illusionist) mit seinen Darbietungen als Künstler gelten, müßte er, wenn er nicht reproduzierend künstlerisch tätig wird, ein Kunstwerk hervorbringen (produzie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt eine künstlerische Tätigkeit nur dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kuns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ("Unterhaltungskünstler"), wie zB ein Illusionist und Zauberkünstler, wirkt grundsätzlich nicht in einem Kunstzweig bzw Kunstfach. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 3 Stammrechtssatz In Artisten, Varietekünstlern und Zauberkünstlern können grundsätzlich Gewerbetreibende gesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 4 Stammrechtssatz Will der Abgabepflichtige (hier: ein Illusionist) mit seinen Darbietungen als Künstler gelten, müßte er, wenn er nicht reproduzierend künstlerisch tätig wird, ein Kunstwerk hervorbringen (produzie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt eine künstlerische Tätigkeit nur dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kuns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/21 94/14/0026

Der Beschwerdeführer ist ausgebildeter Schilehrer und betreibt eine von ihm geleitete Schischule. Die belangte Behörde hat in den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden die vom Beschwerdeführer mit Berufungen bekämpfte Ansicht des Finanzamtes bestätigt, daß die Einkünfte aus der genannten Tätigkeit solche aus Gewerbebetrieb seien und nicht solche aus selbständiger Arbeit, wie der Beschwerdeführer meint. Sie nahm daher in Übereinstimmung mit dem Finanzamt (zu 1.) Gewerbesteuerpflicht an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.1994

RS Vwgh 1994/6/21 94/14/0026

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/14/0027
Rechtssatz: Der Freiberufler darf sich fachlich ausgebildeter Arbeitskräfte bedienen (darf also seine Arbeitskraft grundsätzlich "vervielfachen"), er muß aber auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/8 91/13/0244

Der Beschwerdeführer ist Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der B. Vertriebsgesellschaft m. b.H. & Co KG, deren Geschäftsgegenstand der Vertrieb von Fertigteilhäusern ist. Neben den aus dieser Mitunternehmerschaft bezogenen Einkünften aus Gewerbebetrieb erklärte der Beschwerdeführer in den Streitjahren auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit für vereinnahmte Lizenzgebühren aus der Verwertung von Patenten. Nur über die Gewerbesteuerpflicht des Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.06.1994

RS Vwgh 1994/6/8 91/13/0244

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0201 2 Stammrechtssatz Stehen mehrere Tätigkeiten zueinander in einem inneren Zusammenhang, so ist davon auszugehen, daß sie eine einheitliche Betätigung bilden, die das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes zur Folge hat. Im Falle einer solche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/17 91/14/0040

Die B GmbH wurde gemäß Art. III § 10 GmbHG-Novelle 1980, BGBl. 1980/320, in sinngemäßer Anwendung der §§ 2 ff Umwandlungsgesetz, BGBl. 1954/187, zum 31. Dezember 1985 auf den Beschwerdeführer als Alleingesellschafter umgewandelt. Die Handelsregistereintragung der Umwandlung im Sinn des § 5 Abs. 1 Umwandlungsgesetz erfolgte am 16. März 1987. Die B GmbH hatte das Optiker- und Handelsgewerbe betrieben. Mit Eingabe vom 1. August 1984 teilte sie dem Finanzamt mit, sie habe mit Ende Jun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/17 91/14/0193

Der Beschwerdeführer reichte beim Finanzamt für das Jahr 1985 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen sowie eine Erklärung über die Abgabe von alkoholischen Getränken ein, in welchen Bemessungsgrundlagen und Abgaben für das von ihm (nach einem Fragebogen anläßlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes) ab 1. Oktober 1985 betriebene Club-Cafe "Villa Erotica" ausgewiesen waren. In der ebenfalls vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung wurde darauf hingewiesen, daß keine Aufzeichnu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1994

RS Vwgh 1994/3/17 91/14/0040

Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;GmbHGNov 1980 Art4;KStG 1966 §8;UmwG 1954;
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes wurde durch das GmbHÄG 1980 auch auf Gesellschaften erweitert, die kein Vollhandelsgewerbe betreiben. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der steuerlichen Vorschriften des Art IV GmbHÄG 1980 ist allerdings, daß im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1994

Entscheidungen 1.201-1.230 von 1.663

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