RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §1 Abs2;
EStG 1972 §100;
EStG 1972 §22;
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §98;
EStG 1972 §99;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203 Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach es für die abgabenrechtliche Stellung eines Abgabepflichtigen als Schuldner der von Künstlern erzielten Einkünfte und die aus dieser Schuldnerstellung resultierenden Aufzeichnungspflichten, Erklärungspflichten, Abfuhrpflichten und Haftungspflichten bedeutungslos ist, ob dem Auftreten eines Künstlers direkte Rechtsbeziehungen des Abgabepflichtigen zum Künstler zugrundeliegen, oder ob es an solchen Rechtsbeziehungen fehlt, weil der Abgabepflichtige von einem ausländischen gewerblichen Unternehmen jene Produktion entgeltlich erworben hat, als deren Bestandteil der Auftritt des betroffenen Künstlers allein oder zusammen mit anderen erfolgt (Hinweis E 25.11.1986, 84/14/0184; Jirousek, Die Einkommensbesteuerung ausländischer Künstler aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts, FJ 1983, 201).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130222.X13

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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