Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Trifft eine gewerbliche Tätigkeit mit einer freiberuflichen Tätigkeit in der Weise zusammen, daß sie eine einheitliche Betätigung bilden, die das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes zur Folge h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0201 2 Stammrechtssatz Stehen mehrere Tätigkeiten zueinander in einem inneren Zusammenhang, so ist davon auszugehen, daß sie eine einheitliche Betätigung bilden, die das Vorliegen eines einheitlichen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Der geschäftsmäßige Verkauf von Kontaktlinsen führt grundsätzlich zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150124.X01 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Tätigkeit als Augenfacharzt und dem Verkauf von Kontaktlinsen ergibt sich ua daraus, daß die Nachfrage nach der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit, zu d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Der geschäftsmäßige Verkauf von Kontaktlinsen führt grundsätzlich zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150124.X01 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/14/0064, verwiesen. Mit diesem hob der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 12. Februar 1992, mit welcher sie gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Einkommen- und Gewerbesteuer 1981 bis 1985 festgesetzt und dabei die Jahresgewinne aus einem gewerblichen Grundstückshandel erfaßt hatte, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Die Annah... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/14/0064, verwiesen. Mit diesem hob der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 12. Februar 1992, mit welcher sie gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Einkommen- und Gewerbesteuer 1981 bis 1985 festgesetzt und dabei die Jahresgewinne aus einem gewerblichen Grundstückshandel erfaßt hatte, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Die Annah... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §32;EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Notverkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke sind nur in jenen Grenzfällen ein Indiz gegen die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, in denen sie sich als sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der Landwirtschaft darstellen (Hinweis E 31.5.1983, 82/14/0188... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 Z 1 EStG 1972 ist eine nachhaltige Betätigung. Die hiefür erforderliche Wiederholungsabsicht ist aus den objektiven Umständen zu erschließen. Dabei liegt eine nachhaltige Tätigkeit bereits vor, wenn mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Handlungen unter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1988 §15;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Hat sich der Abgabepflichtige aufgrund seiner Stellung als Arbeitnehmer durch Veruntreuung Vermögensgegenstände seines Arbeitgebers zugeeign... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §32;EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Notverkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke sind nur in jenen Grenzfällen ein Indiz gegen die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, in denen sie sich als sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der Landwirtschaft darstellen (Hinweis E 31.5.1983, 82/14/0188... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 Z 1 EStG 1972 ist eine nachhaltige Betätigung. Die hiefür erforderliche Wiederholungsabsicht ist aus den objektiven Umständen zu erschließen. Dabei liegt eine nachhaltige Tätigkeit bereits vor, wenn mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Handlungen unter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1988 §15;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Hat sich der Abgabepflichtige aufgrund seiner Stellung als Arbeitnehmer durch Veruntreuung Vermögensgegenstände seines Arbeitgebers zugeeign... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Wirtschaftstreuhand-GmbH; Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war im Streitjahr der zu einem Viertel an der GmbH beteiligte Wirtschaftstreuhänder E. Im Jahre 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Nach einer im Arbeitsbogen des Prüfers enthaltenen handschriftlichen Darstellung veräußerte E im Jahre 1975 seinen restlichen Klientenstock an die von ihm 1968 gegründete beschwerdeführende GmbH um den Kaufpreis ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Wirtschaftstreuhand-GmbH; Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war im Streitjahr der zu einem Viertel an der GmbH beteiligte Wirtschaftstreuhänder E. Im Jahre 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Nach einer im Arbeitsbogen des Prüfers enthaltenen handschriftlichen Darstellung veräußerte E im Jahre 1975 seinen restlichen Klientenstock an die von ihm 1968 gegründete beschwerdeführende GmbH um den Kaufpreis ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0118 E 15. Februar 1983 VwSlg 5753 F/1983; RS 1(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 11.3.1981, 528/80, 26.11.1975, 1303/75 und die dor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0118 E 15. Februar 1983 VwSlg 5753 F/1983; RS 1(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 11.3.1981, 528/80, 26.11.1975, 1303/75 und die dor... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft eine Metallwarenfabrik. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögensbeteiligung ist die M GmbH (mittlerweile L GmbH; in der Folge: M-GmbH). Beschränkt steuerpflichtige Kommanditisten sind Dkfm. U. M. und R. D. mit einer Vermögenseinlage von jeweils S 8 Mio. An der M-GmbH sind U.M. mit 75,5 % und R.D. mit 24,5 % des Stammkapitals beteiligt. Die aus dem von der Beschwerdeführerin unterhaltenen Gewerbebe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft eine Metallwarenfabrik. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögensbeteiligung ist die M GmbH (mittlerweile L GmbH; in der Folge: M-GmbH). Beschränkt steuerpflichtige Kommanditisten sind Dkfm. U. M. und R. D. mit einer Vermögenseinlage von jeweils S 8 Mio. An der M-GmbH sind U.M. mit 75,5 % und R.D. mit 24,5 % des Stammkapitals beteiligt. Die aus dem von der Beschwerdeführerin unterhaltenen Gewerbebe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänger setzt vora... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23;HGB §178; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/10 94/15/0114 2
(hier Zuwendung des Komplimentärs an eine KG) Stammrechtssatz Bei einer Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist eine Untersuchung dahin gebo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänger setzt vora... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren (1980 bis 1982) laut den von ihm abgegebenen Steuererklärungen einen Textilbetrieb (Blusenerzeugung und Textilwarenhandel) und eine Werbeagentur. Außerdem erklärte er Einkünfte als Universitätslektor, Wissenschafter, Publizist sowie aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge dreier abgabenbehördlicher Prüfungen für den genannten Zeitraum traf die Prüferin verschiedene Feststellungen, die unter anderem den Einkom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §28;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweist, ist nur in Ausnahmsfällen als Liebhaberei anzusehen (Hinweis E 30.1.1991, 90/13/0058). Die Art, in der der Betrieb geführt wird, muß erkenn... mehr lesen...
O.S., dessen Gattin I.S. und deren Kinder S.M. und W.S. als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Einbringende einerseits und S.M. und W.S. als Geschäftsführer der beschwerdeführenden GesmbH als übernehmende Körperschaft andererseits haben nachstehenden (auszugsweise wiedergegebenen) Einbringungsvertrag vom 13. Dezember 1993 geschlossen: "E r s t e n s: Präambel Zweck dieses Vertrages ist die Einbringung des gesamten, den Baustoffhandel samt Nebenleistungen umfassend... mehr lesen...
O.S., dessen Gattin I.S. und deren Kinder S.M. und W.S. als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Einbringende einerseits und S.M. und W.S. als Geschäftsführer der beschwerdeführenden GesmbH als übernehmende Körperschaft andererseits haben nachstehenden (auszugsweise wiedergegebenen) Einbringungsvertrag vom 13. Dezember 1993 geschlossen: "E r s t e n s: Präambel Zweck dieses Vertrages ist die Einbringung des gesamten, den Baustoffhandel samt Nebenleistungen umfassend... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist eine Personengesellschaft, der unter bestimmten Voraussetzungen Mitunternehmerschaft zukommt (Hinweis Hofstätter-Reichl, Die Einkommensteuer (EStG 1988), Kommentar, § 23, Rz 23). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist eine Personengesellschaft, der unter bestimmten Voraussetzungen Mitunternehmerschaft zukommt (Hinweis Hofstätter-Reichl, Die Einkommensteuer (EStG 1988), Kommentar, § 23, Rz 23). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...