RS Vwgh 1998/4/23 96/15/0211

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23;
EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
EStG 1988 §28 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ein Verleger, der die umfassenden Rechte des Schriftstellers an den literarischen Werken erwirbt, wird dadurch nicht in die Lage versetzt, den schriftstellerischen Betrieb fortzusetzen, sodaß in einem solchen Fall nicht bloß ein Wechsel in der Person des Unternehmers eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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