RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, daß es nach dem E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990, auf das Kunstverständnis eines "Freundes volkstümlicher Musik" ankommt. Die Erwähnung des "jeweiligen Kunstverständnisses" im zitierten Erkenntnis nimmt Bezug auf die unterschiedlichen - von den jeweiligen historischen Bedingungen abhängigen - Maßstäbe und damit auf die Möglichkeit der Änderung des Kunstverständnisses im Wandel der Zeit, bedeutet aber nicht, daß es auf den Geschmack des jeweiligen Publikums ankommen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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