Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/13/0141 E 27. Februar 2001
99/13/0142 E 27. Februar 2001
99/13/0140 E 27. Februar 2001
99/13/0127 E 27. Februar 2001
99/13/0138 E 27. Februar 2001
Rechtssatz: Für die Beurteilung einer Betätigung als gewerblicher Grundstückshandel sind bei im Schenkungswege erworbenen... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH & Co KG. Die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer sind - neben BE - ihre Kommanditisten. Im Jahr 1989 war auch die Sechstbeschwerdeführerin Kommanditistin In den Jahren 1989 bis 1994 war die Erstbeschwerdeführerin ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Sie vermietete mehrere Gebäude, die in ihrem Eigentum stehen, und erwirtschaftete Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie erstellte für jedes Jahr einerseits eine Handelsbilanz, anderers... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine KG. Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind AK, PK, Ing AK und EK. Komplementärin ist die K-GmbH. Gesellschafter der K-GmbH sind die angeführten Kommanditisten. Geschäftsführer der K-GmbH ist AK. PK, Ing AK und EK hatten nach den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung einen Dienstvertrag mit der K-GmbH geschlossen, wonach sie berechtigt und... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mbH & Co KG, an deren Vermögen nur der Kommanditist E.M. beteiligt ist. Einziger Komplementär der KG ist die C-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ebenfalls E.M. ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag hat die C-GmbH als reine Arbeitsgesellschafterin die Geschäfte der KG zu führen. Laut ihren Angaben in den Abgabenerklärungen betrieb die beschwerdeführende KG in den Jahren 1985 und 1986 einen Handel mit Fertigteilhäusern und Wandelementen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Insb aus § 23 Z 2 EStG 1972 leuchtet der Grundgedanke des Einkommensteuerrechtes hervor, dass Einzelunternehmer und Mitunternehmer bei der Gewinnermittlung eine gleichmäßige Behandlung erfahren sollen. Nach der Judikatur des VwGH (Hinweis E 4. Juli 1995, 91/14/0199, 0200) sind Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 23. März 1999, 99/14/0026) besteht für einen Kommandisten, der nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, idR kein wirtschaftlicher Grund dafür, seine Tätigkeit nicht unmittelbar der KG zu e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §53 Abs1 lita;BAO §54 Abs2;BAO §70 Abs2;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0128 2000/14/0130 2000/14/0129 Besprechung in:AnwBl 2001, S 552 - S 554;
Rechtssatz: Der VwGH gelangt in teleologischer Interpret... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EGG §4 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;HGB §121;HGB §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0128 2000/14/0130 2000/14/0129 Besprechung in:AnwBl 2001, S 552 - S 554;
Rechtssatz: Vermietet ei... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1988 §19;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;HGB §161 Abs1;HGB §167 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0128 2000/14/0130 2000/14/0129 Besprechung in:AnwBl 2001, S 552 - S 554;
Rechtssatz: Der VwGH h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §30;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z5;
Rechtssatz: Es entspricht der Rechtsprechung des VwGH, dass Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem außerbetrieblichen Bereich des Gesellschafters als Einlage bzw Entnahme zu behandeln sind. Aus Sicht des Einkommensteuerrechtes leistet der Gesellschafter aus dem Privatve... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH & Co KG. Die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer sind - neben BE - ihre Kommanditisten. Im Jahr 1989 war auch die Sechstbeschwerdeführerin Kommanditistin In den Jahren 1989 bis 1994 war die Erstbeschwerdeführerin ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Sie vermietete mehrere Gebäude, die in ihrem Eigentum stehen, und erwirtschaftete Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie erstellte für jedes Jahr einerseits eine Handelsbilanz, anderers... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine KG. Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind AK, PK, Ing AK und EK. Komplementärin ist die K-GmbH. Gesellschafter der K-GmbH sind die angeführten Kommanditisten. Geschäftsführer der K-GmbH ist AK. PK, Ing AK und EK hatten nach den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung einen Dienstvertrag mit der K-GmbH geschlossen, wonach sie berechtigt und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 23. März 1999, 99/14/0026) besteht für einen Kommandisten, der nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, idR kein wirtschaftlicher Grund dafür, seine Tätigkeit nicht unmittelbar der KG zu e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §53 Abs1 lita;BAO §54 Abs2;BAO §70 Abs2;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0128 2000/14/0130 2000/14/0129 Besprechung in:AnwBl 2001, S 552 - S 554;
Rechtssatz: Der VwGH gelangt in teleologischer Interpret... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EGG §4 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;HGB §121;HGB §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0128 2000/14/0130 2000/14/0129 Besprechung in:AnwBl 2001, S 552 - S 554;
Rechtssatz: Vermietet ei... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1988 §19;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;HGB §161 Abs1;HGB §167 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0128 2000/14/0130 2000/14/0129 Besprechung in:AnwBl 2001, S 552 - S 554;
Rechtssatz: Der VwGH h... mehr lesen...
Zwischen der beschwerdeführenden Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft und ihrer 100 %-igen Muttergesellschaft, einer Genossenschaft, als Organträger bestand bis einschließlich 1989 infolge finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Unterordnung sowie infolge eines abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages ein von der Finanzverwaltung anerkanntes Organschaftsverhältnis im Sinn des § 9 KStG 1988. Mit Vertrag vom 5. Dezember 1990 beteiligte sich an der Organträgergenosse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Der Grund, warum eine atypisch stille Gesellschaft - ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten - ertragsteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft beurteilt wird, liegt darin, dass der atypisch stille Gesellschafter voraussetzungsgemäß vor allem an den stillen Reserven und am Firmenwert des Geschäftsherrn teilnimmt, und es s... mehr lesen...
Zwischen der beschwerdeführenden Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft und ihrer 100 %-igen Muttergesellschaft, einer Genossenschaft, als Organträger bestand bis einschließlich 1989 infolge finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Unterordnung sowie infolge eines abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages ein von der Finanzverwaltung anerkanntes Organschaftsverhältnis im Sinn des § 9 KStG 1988. Mit Vertrag vom 5. Dezember 1990 beteiligte sich an der Organträgergenosse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Der Grund, warum eine atypisch stille Gesellschaft - ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten - ertragsteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft beurteilt wird, liegt darin, dass der atypisch stille Gesellschafter voraussetzungsgemäß vor allem an den stillen Reserven und am Firmenwert des Geschäftsherrn teilnimmt, und es s... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist ein Reiseveranstalter. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung über die Streitjahre vertrat der Prüfer die Auffassung, dass die für die Beschwerdeführerin tätigen Reiseleiter in einem Dienstverhältnis zu ihr stünden. In einer Eingabe vom 29. März 1996 wurde von der Beschwerdeführerin dazu insbesondere ausgeführt, fast alle in den Prospekten der Beschwerdeführerin angebotenen Reiseprogramme würden von den Reiseleitern erstellt. Auch bereits bestehende Programme ... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin, einer konzessionierten Gebäudeverwalterin, vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurde neben einem Hinweis, dass der berichtsgegenständliche Prüfungsfall im Zusammenhang mit einer Reihe von verbundenen Prüfungsfällen, insbesondere betreffend den Ehemann der Beschwerdeführerin R E und die drei Kinder des R E und der Beschwerdeführerin, stehe, folgender Sachverhalt dargestellt: Die Beschwerdeführerin habe den von R E in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Wesentlichkeit der langen Behaltedauer kann der Ansicht der belBeh nicht gefolgt werden, dass schon die im angefochtenen Bescheid genannten Zahlen - wonach von den auf die Steuerpflichtige entfallenden 220 Mie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Der VwGH hat zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel ua die Aussage getroffen, dass Grundstücke bei den bestehenden Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt und unter Bedachtnahme auf ihren meist v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Reiseleiter in Ausführung seines Auftrags tage- und wochenlang von seinem Wohnort entfernt und nicht einmal in der Lage sei, über seine Freizeit nach Gutdünken zu verfügen, kann nicht entscheidend auf eine Eingliederu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 47 Abs 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Der VwGH vermag die Ansicht, die mangelnde "Disponierbarkeit" hinsichtlich einzelner Minderheitsliegenschaftsanteile liege nicht vor, nicht zu teilen. Zwar ist es richtig, dass auch über derartige Anteile in Zusammenhang mit eine... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat die belBeh außer Acht gelassen, dass die Honorierung der Reiseleiter nach der Anzahl der Aufträge und nach den jeweiligen Reisetagen, also nach dem Umfang der Reisen als solchen erfolgt. Welche Zeit der Reiseleiter dabei ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Die Zeitspanne der Behaltedauer der veräußerten Objekte hat nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides - offenbar bezogen auf den gesamten Zeitraum der entsprechenden Tätigkeit der Steuerpflichtigen - durchschnittlich 10,68 Jah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund stehe, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesam... mehr lesen...