Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorbringen, dass der Vertrag nach 18 Monaten wegen "vorzeitiger Erfüllung des Werkes" aufgelöst worden sei, übersieht, dass grundsätzlich auch Dienstverhältnisse (soweit kein Kündigungsschutz besteht) dann aufgelöst werden, wenn die Arbeitskraft des Dienstnehmers im Betrieb nicht mehr b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines monatlichen Fixbezuges spricht gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X05 Im RIS seit 18.11.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Wei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 6 Stammrechtssatz Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der persönlichen Geschicklichkeit sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Dass die Betreiberin einer Telefonsexhotline den Gesprächsablauf nicht im Einzelnen vorgibt, spricht nicht für die Selbständigkeit der die Telefonanrufe entgegen nehmenden Frauen, sondern ist in der Art der geschuldeten Dienstleistung, die eine entsprechende Kundenorientierung erfordert, be... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, d.h. die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden spricht gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000140148.X09 Im RIS seit 18.11.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Die für den Krankheitsfall vereinbarte "Fortzahlung der Bezüge bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit" spricht gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...
In ihrer am 24. Februar 1999 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 1997 wies die Beschwerdeführerin u.a. gewerbliche Einkünfte aus der Vermietung des "Wohngebäudes Fgasse 15" (Verlust in Höhe von S 891.902,--) und Kapitaleinkünfte aus "endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz" in Höhe von S 950.000,-- (darauf entfallende Kapitalertragsteuer S 237.500,--) aus. Mit Bescheid vom 12. Mai 1999 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer gemäß § ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0027 E 30. September 1999 RS 1
(hier: ohne die letzten drei Sätze) Stammrechtssatz Nach der Judikatur (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115) erfolgt eine "gewerbliche"... mehr lesen...
In ihrer am 24. Februar 1999 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 1997 wies die Beschwerdeführerin u.a. gewerbliche Einkünfte aus der Vermietung des "Wohngebäudes Fgasse 15" (Verlust in Höhe von S 891.902,--) und Kapitaleinkünfte aus "endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz" in Höhe von S 950.000,-- (darauf entfallende Kapitalertragsteuer S 237.500,--) aus. Mit Bescheid vom 12. Mai 1999 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer gemäß § ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0027 E 30. September 1999 RS 1
(hier: ohne die letzten drei Sätze) Stammrechtssatz Nach der Judikatur (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115) erfolgt eine "gewerbliche"... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer eine Zahnarztpraxis. Weiters war er (als persönlich haftender Gesellschafter) zu 75 % (und seine Ehefrau zu 25 %) an einer Zahnärztebedarf-KG (im Folgenden KG) beteiligt. Die KG war Eigentümerin eines bebauten Grundstückes. Der Beschwerdeführer hatte einen Teil dieses Grundstückes für Zwecke seines Einzelunternehmens gemietet. Mit dem zwischen der KG einerseits und dem Beschwerdeführer sowie seiner Ehefrau als Gesellschafter anderers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Insbesondere aus § 23 Z 2 EStG leuchtet der Grundgedanke des Einkommensteuerrechtes hervor, dass Einzelunternehmer und Mitunternehmer bei der Gewinnermittlung eine gleichmäßige Behandlung erfahren sollen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Personengesellschaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Der Gesellschafter der KG hat das bebaute Grundstück im Hinblick auf die Beendigung der KG in Aufteilung ihres Gesellschaftsvermögens erhalten. Eine derartige Aufteilung des Gesellschaftsvermögens stellt stets einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar. Dieser Charakter als gesellschaftsrechtlicher Vorgang steht der Beurteilung als f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2 impl;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0151 E 1. Dezember 1992 RS 2(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänge setzt vorau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer eine Zahnarztpraxis. Weiters war er (als persönlich haftender Gesellschafter) zu 75 % (und seine Ehefrau zu 25 %) an einer Zahnärztebedarf-KG (im Folgenden KG) beteiligt. Die KG war Eigentümerin eines bebauten Grundstückes. Der Beschwerdeführer hatte einen Teil dieses Grundstückes für Zwecke seines Einzelunternehmens gemietet. Mit dem zwischen der KG einerseits und dem Beschwerdeführer sowie seiner Ehefrau als Gesellschafter anderers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Insbesondere aus § 23 Z 2 EStG leuchtet der Grundgedanke des Einkommensteuerrechtes hervor, dass Einzelunternehmer und Mitunternehmer bei der Gewinnermittlung eine gleichmäßige Behandlung erfahren sollen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Personengesellschaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Der Gesellschafter der KG hat das bebaute Grundstück im Hinblick auf die Beendigung der KG in Aufteilung ihres Gesellschaftsvermögens erhalten. Eine derartige Aufteilung des Gesellschaftsvermögens stellt stets einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar. Dieser Charakter als gesellschaftsrechtlicher Vorgang steht der Beurteilung als f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2 impl;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0151 E 1. Dezember 1992 RS 2(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänge setzt vorau... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, einer KG mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, sind als Komplementärin die B Haus-Vertriebs-GmbH mit 1 % sowie als Kommanditisten PB mit 59,4 % und dessen Ehefrau IB mit 39,6 % beteiligt. An der B Haus-Vertriebs-GmbH ist PB mit 60 % und IB mit 40 % beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der B-Haus-Vertriebs-GmbH ist PB. Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist der Vertrieb von Fertighäusern. Die von der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, einer KG mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, sind als Komplementärin die B Haus-Vertriebs-GmbH mit 1 % sowie als Kommanditisten PB mit 59,4 % und dessen Ehefrau IB mit 39,6 % beteiligt. An der B Haus-Vertriebs-GmbH ist PB mit 60 % und IB mit 40 % beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der B-Haus-Vertriebs-GmbH ist PB. Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist der Vertrieb von Fertighäusern. Die von der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom September 1977 gründeten die W-GmbH und die C Treuhand- und VerwaltungsgmbH eine KG. Die letztgenannte GmbH war Kommanditistin mit einer Einlage von 10.000 S. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgelegt, dass sie ihre Einlage durch die Einbringung von Treuhandkapital erhöhen und dafür treuhändig zu haltende Beteiligungen an der KG am Kapitalmarkt ausgeben könne. Diese Treuhandbeteiligungen seien durch Hausanteilscheine zu verbriefen. Die "Allgemeinen Geschäft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko sind Voraussetzungen dafür, die aus der Betätigung einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit oder einer vermögensverwaltenden Betätigung dem Gesellschafter zuzurechnen. Das Unternehmerrisiko besteht vor allem in der Haftung für Gesells... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom September 1977 gründeten die W-GmbH und die C Treuhand- und VerwaltungsgmbH eine KG. Die letztgenannte GmbH war Kommanditistin mit einer Einlage von 10.000 S. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgelegt, dass sie ihre Einlage durch die Einbringung von Treuhandkapital erhöhen und dafür treuhändig zu haltende Beteiligungen an der KG am Kapitalmarkt ausgeben könne. Diese Treuhandbeteiligungen seien durch Hausanteilscheine zu verbriefen. Die "Allgemeinen Geschäft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko sind Voraussetzungen dafür, die aus der Betätigung einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit oder einer vermögensverwaltenden Betätigung dem Gesellschafter zuzurechnen. Das Unternehmerrisiko besteht vor allem in der Haftung für Gesells... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer gründeten im Jahr 1991 eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, deren Unternehmensgegenstand "der gewerbliche Handel mit Wertpapieren aller Art, insbesonders Aktien, Optionsscheinen und Investmentzertifikaten" war. Mit Schreiben vom 16. Dezember 1991 wurde dem Finanzamt vom Vertreter der Gesellschaft die Gesellschaftsgründung bekannt gegeben und dabei angeführt, der Zweck der Gesellschaft bestehe im gewerblichen Handel mit Wert... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0115 E 29. Juli 1997 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapi... mehr lesen...