RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0056

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22;
EStG 1988 §23;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Die für den Krankheitsfall vereinbarte "Fortzahlung der Bezüge bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit" spricht gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X06

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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