Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Die Vermietung des PKW führt nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, zumal eine derartige Betätigung nicht das Ausmaß der Verwaltung eigenen Vermögens übersteigt. Allerdings ist die Vermietung eines einzelnen PKW durch den Steuertatbestand des § 29 Z 3 EStG 1988 erfasst, der die Vermietung beweglicher Gegenstände aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in den Streitjahren für seine Ehefrau und drei Kinder unterhaltspflichtig war, erklärte in den Jahren 1979 und 1984 positive Einkünfte von 298 S und 79.399 S sowie im Jahr 1980 negative Einkünfte von 121.248 S. Anläßlich einer gemäß § 99 Abs 2 FinStrG beim Beschwerdeführer durchgeführten Prüfung wurde festgestellt, der Beschwerdeführer habe ein Darlehen von der I-AG, Basel (Schweiz), von 72.00 SFR erhalten. Weiters wurde eine an Ing. EH gerichtete Zusage... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Daß vor der Anmeldung eines Patents keine Einnahmen erzielt werden, läßt nicht den Schluß zu, die Gesellschafter hätten keine gemeinsame betriebliche Tätigkeit ausgeübt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1993140168.X01 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden gegenüber der beschwerdeführenden KG im Instanzenzug die Einkünfte für die Jahre 1990 bis 1992 einheitlich und gesondert feststellt. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die volljährigen Gesellschafter der Beschwerdeführerin hätten im Dezember 1980 eine GmbH gegründet, die die Komplementärstellung bei der Beschwerdeführerin einnehmen sollte. Zum 1. Jänner 1981 seien sodann Rita B, Karlheinz B, Gerold B und Peter B - sie alle seien Gesellscha... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden gegenüber der beschwerdeführenden KG im Instanzenzug die Einkünfte für die Jahre 1990 bis 1992 einheitlich und gesondert feststellt. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die volljährigen Gesellschafter der Beschwerdeführerin hätten im Dezember 1980 eine GmbH gegründet, die die Komplementärstellung bei der Beschwerdeführerin einnehmen sollte. Zum 1. Jänner 1981 seien sodann Rita B, Karlheinz B, Gerold B und Peter B - sie alle seien Gesellscha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25;HGB §164;VwRallg;
Rechtssatz: Für Kommanditisten, die nicht handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind, besteht idR kein wirtschaftlicher Grund dafür, ihre Tätigkeit nicht unmittelbar der KG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25;HGB §164;VwRallg;
Rechtssatz: Für Kommanditisten, die nicht handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind, besteht idR kein wirtschaftlicher Grund dafür, ihre Tätigkeit nicht unmittelbar der KG ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht betriebene Publikumsgesellschaft, an der in den Streitjahren über 200 Personen beteiligt waren. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die gewerbliche Vermietung von Containern an internationale Leasinggesellschaften. Eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung für die Jahre 1987 bis 1993 kam zu dem Ergebnis, daß die Betätigung der Be... mehr lesen...
Nach Abschluß einer beim Beschwerdeführer durchgeführten Prüfung gemäß § 99 Abs 2 Finanzstrafgesetz wurde im Prüfungsbericht festgehalten, daß aufgrund von Ermittlungen der Sicherheitsbehörde und der Prüfungsabteilung für Strafsachen bekannt geworden sei, daß der Beschwerdeführer seit Jahren einen Handel mit Antiquitäten betreibe, obwohl er steuerlich nicht erfaßt sei. Im Zuge von beim Beschwerdeführer durchgeführten Hausdurchsuchungen seien Antiquitäten sichergestellt worden, deren W... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht betriebene Publikumsgesellschaft, an der in den Streitjahren über 200 Personen beteiligt waren. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die gewerbliche Vermietung von Containern an internationale Leasinggesellschaften. Eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung für die Jahre 1987 bis 1993 kam zu dem Ergebnis, daß die Betätigung der Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Schon durch die Aussage, Ziel sei es gewesen, durch den Weiterverkauf von Antiquitäten die Sammlertätigkeit zu finanzieren, wird die Gewinnabsicht dargetan, weil dies nichts anderes bedeutet, als daß der AbgPfl mit dem beabsichtigten Gewinn aus dem Weiterverkauf eines Teiles der erworbenen Stücke im Rahmen einer Einkommensverwendung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;
Rechtssatz: Da für die Liebhabereibeurteilung immer die konkrete Einkunftsquelle Beurteilungseinheit ist (Hinweis E 21.3.1996, 94/15/0085; E ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;
Rechtssatz: Da für die Liebhabereibeurteilung immer die konkrete Einkunftsquelle Beurteilungseinheit ist (Hinweis E 21.3.1996, 94/15/0085; E ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
In der Niederschrift über die Schlußbesprechung zu der für den Zeitraum 1988 bis 1993 gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung ist u.a. festgehalten, daß sich der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum als Zuhälter betätigt habe. Mehrere Prostituierte seien für ihn in Italien tätig geworden und hätten ihm die Einnahmen übergeben. Er habe sich auch im Verkauf gefälschter Reisepässe und Führerscheine betätigt. Die Gesamttätigkeit des Beschwerdeführers führe zu Ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
In der Niederschrift über die Schlußbesprechung zu der für den Zeitraum 1988 bis 1993 gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung ist u.a. festgehalten, daß sich der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum als Zuhälter betätigt habe. Mehrere Prostituierte seien für ihn in Italien tätig geworden und hätten ihm die Einnahmen übergeben. Er habe sich auch im Verkauf gefälschter Reisepässe und Führerscheine betätigt. Die Gesamttätigkeit des Beschwerdeführers führe zu Ei... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25;EStG 1988 §2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §7;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Werden vom Geschäftsführer einer GmbH persönliche Dienstleistungen (hier: Steuerberaterleistungen) erbracht, so kommen die Verträge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Betätigung des AbgPfl, die in der laufenden "Rekrutierung" und im laufenden Einsatz von einer Vielzahl von Prostituierten sowie in der Vermarktung von gefälschten Dokumenten besteht, ist als gewerblich iSd § 23 EStG einzustufen (Hinweis E 17.3.1994, 91/14/0193; E 10.5.1995, 93/13/0292). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25;EStG 1988 §2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §7;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Werden vom Geschäftsführer einer GmbH persönliche Dienstleistungen (hier: Steuerberaterleistungen) erbracht, so kommen die Verträge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Betätigung des AbgPfl, die in der laufenden "Rekrutierung" und im laufenden Einsatz von einer Vielzahl von Prostituierten sowie in der Vermarktung von gefälschten Dokumenten besteht, ist als gewerblich iSd § 23 EStG einzustufen (Hinweis E 17.3.1994, 91/14/0193; E 10.5.1995, 93/13/0292). European Case Law ... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz und als solcher Revisionsverband (nach dem bis zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltenden Genossenschaftsrevisionsgesetz, RGBl. Nr. 133/1903) der ihm als Mitglieder angehörenden Genossenschaften in Tirol. Gemäß § 2 der Satzung des Vereines können alle registrierten Genossenschaften mit Sitz in Tirol und auch sonstige landwirtschaftliche Körperschaften, deren Aufnahme im Interesse des landwirtschaftliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Das Bild der freien Berufe ist dadurch gekennzeichnet, daß deren Angehörige die ihrer Qualifikation entsprechende Leistung persönlich erbringen. Nach der Rechtsprechung beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts setzt das Grundv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Das Wesen der freiberuflichen Tätigkeit ist durch das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem freiberuflich Tätigen und seinem Klienten geprägt. Die in der Persönlichkeit liegenden Eigenschaften und Fähigkeiten einer natürl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs2 Z2;GewStG §1 Abs4;KStG 1966 §8 Abs2;
Rechtssatz: Schließen sich Angehörige freier Berufe zu einem Unternehmen zusammen, um im Rahmen des Zusammenschlusses freiberufliche Leistungen zu erbringen, so hindert dies allein noch nicht die Beurteilu... mehr lesen...