Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Einkünfte als Börsesensal waren auch im Geltungsbereich des EStG 1972 als auch der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998130059.X04 Im RIS seit 03.04.2002 mehr lesen...
Index: 21/05 Börse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BörseG 1989 §32 Abs1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Dass nur ein ganz enger, vorbestimmter Personenkreis Kauf- oder Verkaufsorders zulässigerweise erteilen kann, jeder Börsesensal von Kauf- bzw Verkaufsaufträgen nur insoweit betroffen sein kann, als sie die ihm zugewiesenen Aktien angehen und er damit weder in sachlicher noch persönlicher Hinsicht irgen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prinzipiell auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt, mag er auch zeitweise nur mit einer begrenzten Zahl von Personen oder gar nur mit einem einzelnen Auftraggeber in Verbindung treten. Eine Beteiligung am a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte als nach § 32 des Börsegesetzes 1989, BGBl. Nr. 1989/555, bestellter Börsesensal. Die "Courtage-Erlöse" beliefen sich 1989 auf rd. 22 Mio. S und 1990 auf rd. 26 Mio. S. Im angefochtenen Bescheid wird zur "Einstufung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Börsesensal als solche aus Gewerbebetrieb bzw. Annahme der Gewerbesteuerpflicht" ausgeführt, im Zusammenhang mit der Beschwerde eines anderen Börsesensales habe der Verwa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prinzipiell auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt, mag er auch zeitweise nur mit einer begrenzten Zahl von Personen oder gar nur mit einem einzelnen Auftraggeber in Verbindung treten. Eine Beteiligung am a... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BörseG 1989 §32 Abs1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Dass nur ein ganz enger, vorbestimmter Personenkreis Kauf- oder Verkaufsorders zulässigerweise erteilen kann, jeder Börsesensal von Kauf- bzw Verkaufsaufträgen nur insoweit betroffen sein kann, als sie die ihm zugewiesenen Aktien angehen und er damit weder in sachlicher noch persönlicher Hinsicht irgen... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein bezweckt nach seinen Statuten die Leistungskraft des bäuerlichen Waldes zu steigern und damit die wirtschaftliche Kraft des bäuerlichen Besitzes zu festigen. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, ob der Verein aus seiner Tätigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder solche aus Gewerbebetrieb erzielt. In seiner Eingabe vom 12. Juni 1992 beschrieb der besch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Im Falle einer einheitlichen Betätigung ist anhand der Kriterien der §§ 21 bis 23 EStG (bzw § 1 GewStG) zu prüfen, unter welche Einkunftsart die aus diesem einheitlichen Betrieb fließenden Einkünfte fallen (Hinweis E 13. März 1997, 95/15/0124). Steht dabei eine Tätigkeit, die an sich als Ausübung de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Die Erbringung von Dienstleistungen - mögen sie ihres Typus wegen auch zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit zählen - stellt keine Urproduktion dar und führt daher nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Hinweis E 15. Dezember 1992, 92/14/0189). (Hier: Die durch einen Verein im Auftrag von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (Hinweis E 15. Dezember 1992, 92/14/0189). Die Beurteilung dieser Frage obliegt daher den Abgabenbehörden. (Hier: Auf die Mitgliedschaft der Dienstnehmer des Abgabepflichtigen bei der Land- und Forst... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Ein Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis E 18. Dezember 1997, 96/15/0140). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Bei einer Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, zählen sämtliche einkommensteuerlich relevanten Betätigungen zur Einkunftsquelle Gewerbebetrieb, weshalb die in der Art einer Vermögensverwaltung genutzte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Für die Teilbetriebseigenschaft sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgebend (Hinweis E 7. August 1992, 88/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X05 Im RIS seit 08.04.2002 mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Bei einer Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, zählen sämtliche einkommensteuerlich relevanten Betätigungen zur Einkunftsquelle Gewerbebetrieb, weshalb die in der Art einer Vermögensverwaltung genutzte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, schloss seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 unter anderem eine Beilage betreffend die "Ermittlung des Übergangsgewinnes per 1.1.1994" an. Daraus ergab sich ein Übergangsgewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 auf § 4 Abs. 1 EStG in Höhe von S 1,446.070,33. Die ebenfalls beigelegte Bilanz für das Jahr 1994 wies einen laufenden Gewinn von S 582.729,58 aus. In der Einkommensteue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §133;BAO §293b;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Sind Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb in der Abgabenerklärung nicht in einer dem Vordruck entsprechenden Weise ausgewiesen, kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 293b BAO vorliegt. Unmaßgebend ist in diesem Zusammenhang, ob dem Abgabepf... mehr lesen...
Nach dem Bericht vom 19. Oktober 1994 über eine bei der beschwerdeführenden OHG durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (Prüfungszeiträume 1988 bis 1993) sind an der Beschwerdeführerin Franz B. und Frieder B. (beide mit Wohnsitz in Deutschland) mit jeweils 50 % beteiligt. Die Beschwerdeführerin, die den Vertrieb von Presseerzeugnissen zum Unternehmensgegenstand hat, ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0151 E 1. Dezember 1992 RS 2 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 4. Juli 1995, 91/14/0199, 0200) sind Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Personengesellschaft nur dann nicht gleich zu behandeln wie solche zwischen einem Einzelunternehmer und seinem Unternehmen, wenn der Gesellschafter die Leistungen au... mehr lesen...
Nach dem Bericht vom 19. Oktober 1994 über eine bei der beschwerdeführenden OHG durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (Prüfungszeiträume 1988 bis 1993) sind an der Beschwerdeführerin Franz B. und Frieder B. (beide mit Wohnsitz in Deutschland) mit jeweils 50 % beteiligt. Die Beschwerdeführerin, die den Vertrieb von Presseerzeugnissen zum Unternehmensgegenstand hat, ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0151 E 1. Dezember 1992 RS 2 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 4. Juli 1995, 91/14/0199, 0200) sind Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Personengesellschaft nur dann nicht gleich zu behandeln wie solche zwischen einem Einzelunternehmer und seinem Unternehmen, wenn der Gesellschafter die Leistungen au... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1989 bis 1992 wurde im darüber erstatteten Bericht unter anderem festgehalten, dass die Beschwerdeführerin seit dem Jahr 1964 eine Strick- und Wirkwarenerzeugung betrieben habe. Im Zuge der ständigen Erweiterung des Betriebes seien in den Folgejahren laufend Mietrechte erworben worden. Diese seien von der Beschwerdeführerin genutzt und - sofern Ablösen bezahlt worden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter zählen, auch wenn sie nicht zum Gesellschaftsvermögen, sondern einem Gesellschafter gehören, aber dem gemeinsamen Betrieb dienen, ebenfalls zum (notwendigen) Betriebsvermögen der Gesellschaft (Hinweis E 10. März 1982, 82/13/0008; E 29. Oktober 1985, 85/14/0093). Derartiges Sonderbetrieb... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1989 bis 1992 wurde im darüber erstatteten Bericht unter anderem festgehalten, dass die Beschwerdeführerin seit dem Jahr 1964 eine Strick- und Wirkwarenerzeugung betrieben habe. Im Zuge der ständigen Erweiterung des Betriebes seien in den Folgejahren laufend Mietrechte erworben worden. Diese seien von der Beschwerdeführerin genutzt und - sofern Ablösen bezahlt worden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter zählen, auch wenn sie nicht zum Gesellschaftsvermögen, sondern einem Gesellschafter gehören, aber dem gemeinsamen Betrieb dienen, ebenfalls zum (notwendigen) Betriebsvermögen der Gesellschaft (Hinweis E 10. März 1982, 82/13/0008; E 29. Oktober 1985, 85/14/0093). Derartiges Sonderbetrieb... mehr lesen...