Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §23 Z1;ZivTG §5;ZivTG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 90/13/0293 5 (hier nur Satz 1; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Tätigkeiten, die ungeachtet ihrer Spezialisierung auf einen Teilbereich der den Ziviltec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;VwRallg;ZivTG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 2(hier: nur Satz 2; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach übereinstimmende... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §23 Z1;ZivTG §5;ZivTG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 90/13/0293 5 (hier nur Satz 1; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Tätigkeiten, die ungeachtet ihrer Spezialisierung auf einen Teilbereich der den Ziviltec... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob die Einkünfte der Beschwerdeführerin aus ihrer Tätigkeit als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer GmbH in den Jahren 1990 und 1991 als Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Arbeit zu beurteilen sind. Die nicht an der GmbH beteiligte Beschwerdeführerin übte ihre Tätigkeit für die Gesellschaft bis 31. Dezember 1989 im Rahmen eines Dienstverhältnisses, nach Übertritt in den Ruhestand auf Grund... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;GewStG;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Zu den wesentlichen Aufgaben eines Geschäftsführers gehört eine überwachende Tätigkeit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Berücksichtigung einer solchen Tätigkeit die Einkünfte der Abgabepflichtigen als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit und diesfalls als n... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Kfz-Händler, erwarb im Jahr 1980 um insgesamt 592.970 S ein Grundstück in K, das er im Streitjahr um 1,2 Mio S verkaufte. Im Streitjahr erwarb er ein Grundstück in E um insgesamt 1,293.750 S und begann darauf Einfamilienhäuser zu errichten. Noch vor Fertigstellung der Einfamilienhäuser verkaufte er dieses Grundstück im Jahr 1992 um 1,9 Mio S an eine GmbH, an der er zu 75 % beteiligt und deren Geschäftsführer er ist. Die GmbH übt das Gewerbe eines Baumeis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Kfz-Händler, erwarb im Jahr 1980 um insgesamt 592.970 S ein Grundstück in K, das er im Streitjahr um 1,2 Mio S verkaufte. Im Streitjahr erwarb er ein Grundstück in E um insgesamt 1,293.750 S und begann darauf Einfamilienhäuser zu errichten. Noch vor Fertigstellung der Einfamilienhäuser verkaufte er dieses Grundstück im Jahr 1992 um 1,9 Mio S an eine GmbH, an der er zu 75 % beteiligt und deren Geschäftsführer er ist. Die GmbH übt das Gewerbe eines Baumeis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf eines Grundstückes für den Erwerb eines weiteren Grundstückes stellt ein Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels dar (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 23, Tz 14.2.1.). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Bei Personen, die sich beruflich mit Grundstücksgeschäften befassen (Immobilienmakler, Immobilienverwalter bzw deren Arbeitnehmer) ist hinsichtlich der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel ausgeübt wird, ein strenger Maßstab anzulegen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Trennung zwischen Privatsphäre und Berufssphäre zu ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Erwirbt ein Abgabepflichtiger Grundstücke, um diese zu bebauen und veräußert er diese in nahem zeitlichem Zusammenhang, so kann bereits bei einer geringen Anzahl von Objekten eine gewerbliche Tätigkeit entstehen. Neben der Anzahl der veräußerten Objekte ist auf den Zeitraum zwischen Erwerbsvorgängen und Veräußerungsvorgängen Bedacht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Bei Personen, die sich beruflich mit Grundstücksgeschäften befassen (Immobilienmakler, Immobilienverwalter bzw deren Arbeitnehmer) ist hinsichtlich der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel ausgeübt wird, ein strenger Maßstab anzulegen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Trennung zwischen Privatsphäre und Berufssphäre zu ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine KG; sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind LR und PS. Komplementärin ist die - nicht am Vermögen der Beschwerdeführerin beteiligte - L-GmbH. Geschäftsführer der L-GmbH ist HL. LR und PS haben einen Dienstvertrag mit der L-GmbH geschlossen, die ihnen Proku... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine KG; sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind LR und PS. Komplementärin ist die - nicht am Vermögen der Beschwerdeführerin beteiligte - L-GmbH. Geschäftsführer der L-GmbH ist HL. LR und PS haben einen Dienstvertrag mit der L-GmbH geschlossen, die ihnen Proku... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25;HGB §164;HGB §48;
Rechtssatz: Der VwGH hat in seinem E vom 19.11.1998, 98/15/0150, ausgeführt, für einen Kommandisten, der nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sei, bestehe idR kein wirtschaftliche Grund dafür, seine Tät... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25;HGB §164;HGB §48;
Rechtssatz: Der VwGH hat in seinem E vom 19.11.1998, 98/15/0150, ausgeführt, für einen Kommandisten, der nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sei, bestehe idR kein wirtschaftliche Grund dafür, seine Tät... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand die industrielle Herstellung von Zellstoff und Papier gehört. Mit Vertrag vom 22. und 24. Mai 1984 hat sich die A-Treuhand-GmbH als stille Gesellschafterin am Unternehmen der Beschwerdeführerin beteiligt, wobei vereinbart wurde, daß die stille Gesellschafterin am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherren ab Beginn des Jahres 1984 beteiligt ist. Aus steuerlicher Sicht ist die Gesellsc... mehr lesen...
Die unter der "Anton G und Mitges." zusammengeschlossenen Beschwerdeführer erklärten in den Jahren 1988 bis 1991 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der "Vermietung von Segelyachten" (Verluste 1988 S 214.309,--, 1989 S 752.359,--, 1990 S 2,279.889,-- und 1991 S 722.767,--). Als Anlagevermögen stand eine am 2. August 1988 angeschaffte Motorsegelyacht mit einem Anschaffungswert von S 3,051.000,-- (jährliche Abschreibung S 435.988,--) zu Buch; die in der Schlußbilanz des Jahres 1988 unter V... mehr lesen...
Die unter der "Anton G und Mitges." zusammengeschlossenen Beschwerdeführer erklärten in den Jahren 1988 bis 1991 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der "Vermietung von Segelyachten" (Verluste 1988 S 214.309,--, 1989 S 752.359,--, 1990 S 2,279.889,-- und 1991 S 722.767,--). Als Anlagevermögen stand eine am 2. August 1988 angeschaffte Motorsegelyacht mit einem Anschaffungswert von S 3,051.000,-- (jährliche Abschreibung S 435.988,--) zu Buch; die in der Schlußbilanz des Jahres 1988 unter V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2;EStG 1988 §2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der den Einkunftstatbestand erfüllt; diese Tatbestandsverwirklichung erfolgt - hinsichtlich der einzelnen Geschäftsfälle - kontinuierlich während des laufenden Jahres. Unabhängig davon, dass der Abgabenanspruch gem § 4 Abs 2 BAO... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe seinen privaten (geleasten) Pkw der Ehegattin für deren Gewerbebetrieb vermietet, und zwar für ein Mietentgelt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Der Pkw werde zu 67 % für diese Vermietung, zu 33 % für die private Nutzung durch den Beschwerdeführer eingesetzt. Die Mietentgelte (Kilometergelder) hätten 114.844 S (1990), 100.456 S (1991), 129.7... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe seinen privaten (geleasten) Pkw der Ehegattin für deren Gewerbebetrieb vermietet, und zwar für ein Mietentgelt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Der Pkw werde zu 67 % für diese Vermietung, zu 33 % für die private Nutzung durch den Beschwerdeführer eingesetzt. Die Mietentgelte (Kilometergelder) hätten 114.844 S (1990), 100.456 S (1991), 129.7... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: In den Begriff des Gewerbebetriebes ist die Abgrenzung von der Vermögensverwaltung hineinzulesen. Vermögensverwaltung begründet noch keinen Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn die Betätigung über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht; das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit nach Art und Umfang jenes Ausm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Die Vermietung des PKW führt nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, zumal eine derartige Betätigung nicht das Ausmaß der Verwaltung eigenen Vermögens übersteigt. Allerdings ist die Vermietung eines einzelnen PKW durch den Steuertatbestand des § 29 Z 3 EStG 1988 erfasst, der die Vermietung beweglicher Gegenstände aus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: In den Begriff des Gewerbebetriebes ist die Abgrenzung von der Vermögensverwaltung hineinzulesen. Vermögensverwaltung begründet noch keinen Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn die Betätigung über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht; das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit nach Art und Umfang jenes Ausm... mehr lesen...