RS Vwgh 2000/2/24 96/15/0062

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Veröffentlicht am 24.02.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z3;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1988 §22 Abs1 Z3;
EStG 1988 §23 Z2;

Rechtssatz

Die im E vom 25.6.1997, 95/15/0192, primär zu Außengesellschaften getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise für Innengesellschaften, bei welchen die Beteiligten durch interne Vereinbarungen im Wesentlichen so gestellt werden, als wären sie Gesellschafter der Außengesellschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150062.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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