Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0219 E 28. Februar 2002 VwSlg 7687 F/2002 RS 7 Stammrechtssatz Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahme... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, das Finanzamt habe die Ansicht vertreten, dass die in Liechtenstein erzielten Einkünfte des in Österreich (Vorarlberg) ansässigen Beschwerdeführers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen seien. Dazu habe der Beschwerdeführer in seiner Berufung vom 31. Oktober 2002 u. a. gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 vorgebracht, seine in Liechtenstein erzielten Einkünfte als sel... mehr lesen...
Mittels einer Beantwortung eines Fragebogens vom 17. April 1998 gab die Beschwerdeführerin die Eröffnung eines Gewerbebetriebes in Form eines "Veranstaltungsservice" mit Beginn der Tätigkeit am "1.1.1998" bekannt. Strittig ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die steuerrechtliche Relevanz dieser Tätigkeit (Liebhabereibeurteilung). Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid seien in den vier Jahren zwischen Beginn und Aufgabe dieser Tätigkeit im Jahr 2001 folgende Betriebse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 151... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 151... mehr lesen...
Der geschiedene Ehemann der Beschwerdeführerin war Alleineigentümer eines im Jahr 1978 errichteten Zweifamilienhauses. Das Erdgeschoss des Hauses wurde von den früheren Ehegatten bewohnt, während die im Obergeschoss gelegene Wohnung mit Vertrag vom 20. August 1981 an die M. GmbH vermietet wurde. Da aus dieser Vermietung in den Jahren 1981 bis 1992 insgesamt ein Werbungskostenüberschuss erzielt wurde, beurteilte das Finanzamt die Betätigung im Umsatz- und Einkommensteuerbescheid für da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Jahr 1998 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (S 108.000,--) als Mitarbeiterin ihres Ehemannes, eines Rechtsanwaltes, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Eigentumswohnung (rund S 160.000,--). In einer zwischen der Beschwerdeführerin und ihren minderjährigen, in den Jahren 1986, 1989 und 1991 geborenen und von deren Vater, dem Ehemann der Beschwerdeführerin, vertretenen Kindern abgeschlossenen und als "Unt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die im Deponieren von Materialien und dem damit zusammenhängenden Transport bestand, war nicht als Nebentätigkeit zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anzusehen. Der Transport und das Deponieren diverser Materialien stellt keine land- und fors... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die im Deponieren von Materialien und dem damit zusammenhängenden Transport bestand, war nicht als Nebentätigkeit zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anzusehen. Der Transport und das Deponieren diverser Materialien stellt keine land- und fors... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert danach zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 1997, 97/13/0015, mi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §512;ABGB §513;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 4. März 1986, 85/14/0133, VwSlg 6082 F/1986, (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 1993, 92/15/0024) hat der Verwaltungsgerichtshof in einem gleich gelagerten Fall, ebenfalls in Bezug auf einen Zuwendungsfruchtgenuss und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §93 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0300 E 4. Juni 2003 RS 4 Stammrechtssatz Die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides. Durch eine allenfalls unrichtig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Als Nebenbetrieb gemäß § 21 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 gilt ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Es handelt sich dabei regelmäßig um Betriebe, die, wenn sie ohne Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft betrieben würden, als Gewerbebetriebe anzusehen wäre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0018 E 2. März 2006 RS 1 Stammrechtssatz Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen 1990 bzw. 1993 geltenden Rechtslage, wonach... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Neben seinen selbständigen Einkünften aus der anwaltlichen Tätigkeit erzielte er in den Streitjahren u.a. auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Liegenschaften. Bei einem der Mietobjekte handelt es sich um Teile eines in K, einem Tiroler Fremdenverkehrsort, gelegenen Zweifamilienhauses, an welchem Wohnungseigentum begründet wurde. Um die Eignung dieses Objektes als Einkunftsquelle des Beschwerdeführers geht der vorliegende... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Investitionen in ein Vermietungsobjekt, die dazu führen, dass wesentlich höhere Nächtigungspreise verlangt werden können, hat der Verwaltungsgerichtshof als Änderung der Bewirtschaftungsart angesehen (Hinweis E 24. April 1996, 93/15/0028). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0159 E 16. September 2003 RS 2
(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Liegt eine "Sondertilgung", somit eine nicht planmäßige Tilgung der Fremdmittel und damit eine Änderung der Bewirtschaftungsart vor, ist diese Sondertilgung bei Beurteilung der Frage, ob ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Im Rahmen der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere auch für verschiedene, wenn auch in e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0159 E 16. September 2003 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof ua ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde für die Jahre 1997 bis 1999 zur Einkommen- und Umsatzsteuer veranlagt. Den Einkommensteuerbescheiden wurden erklärungsgemäß Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in folgender Höhe zu Grunde gelegt: 1997: Verlust von 76.765 S; 1998: Verlust von 73.627 S; 1999: Einnahmenüberschuss 7.760 S. Im Rahmen einer in der Folge für die Jahre 1997 bis 1999 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin in Tz 21 ihres Berichtes vom 14. Dezembe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0055 E 19. April 2007 RS 1
(hier nur LVO 1993 in der Stammfassung erwähnt) Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In einem Schriftsatz vom 20. Jänner 2000 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt zur Festsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für die Jahre 1999 und Folgejahre mit, dass das Mietverhältnis betreffend das Objekt J. Straße 28 per 31. Dezember 1999 beendet worden sei. Ob bzw. allenfalls wann es zu einer Neuvermietung komme, sei ungewiss. Derzei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Aufwendungen auf zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen gerade (vorübergehend) keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Erzielung po... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben des am 11. Juli 2002 verstorbenen JF. JF war Eigentümer einer Wohnungseigentumseinheit in Wien im Ausmaß von 225 m2, bestehend aus 7 Zimmern, Bad, WC und Küche. JF nutzte die Wohnungseigentumseinheit bis 1991 als Atelier, in der Folge vermietete er sie. Die in den Jahren ab 1993 aus der Vermietung erzielten wirtschaftlichen Ergebnisse sind dem Verwaltungsakt zu entnehmen. Demnach erzielte JF in der Jahren 1993 und 1994 Mieteinnahmen von 490.885,20 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Von den den hg Erkenntnissen 92/14/0037 und 93/14/0132 zu Grunde liegenden Fällen unterscheidet sich der Beschwerdefall dadurch, dass er eine Immobilie betrifft, die zunächst viele Jahre vermietet worden ist, und für die es nach Kündigung durch den Mieter dem Vermieter, der laufende Vermietungsbemühungen gesetzt hat... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 20. Dezember 1993 übergab die Mutter des Beschwerdeführers diesem eine näher bezeichnete Liegenschaft. Als "Gegenleistung" wurde die Einräumung des lebenslänglichen Fruchtniessungsrechtes an der Liegenschaft ausbedungen. Dieses Fruchtniessungsrecht schloss neben dem Recht der Übergeberin, die von ihr bisher genutzte Wohnung weiter zu bewohnen auch das Recht ein, die im Wohnhaus bestehenden Wohneinheiten auf eigene Rechnung zu vermieten. "Analog" § 520 ABGB... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Frage, ob die Vermietung eines im Einfamilienhaus der Beschwerdeführerin gelegenen Büros als erwerbswirtschaftliche Tätigkeit oder als steuerrechtliche Liebhaberei anzusehen ist. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für die Jahre 1992 bis 2002 fest, ohne die von der Beschwerdeführerin in diesen Jahren erklärten negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: In einer vom Abgabepflichtigen zu erstellenden realitätsnahen Ertragsprognose sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten zu berücksichtigen (vg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Die Last der Behauptung und des Beweises der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer zunächst verlustbringenden Betätigung innerhalb des von den Liebhabereiverordnungen geforderten Zeitraumes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Juni 2006, 2002/13/0036, ausgeführt hat, obliegt es dem Abgabepflichtigen, die begründete Wahrscheinlichkeit der Erzielung eines positiven Gesamtergebnis... mehr lesen...