RS Vwgh 2007/4/19 2006/15/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.2007
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
LiebhabereiV 1993;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Die Last der Behauptung und des Beweises der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer zunächst verlustbringenden Betätigung innerhalb des von den Liebhabereiverordnungen geforderten Zeitraumes liegt nicht auf der Behörde, sondern auf dem Abgabepflichtigen, den die Obliegenheit zur Widerlegung der Liebhabereivermutung trifft (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2006, 2001/13/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150055.X02

Im RIS seit

18.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten