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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Last der Behauptung und des Beweises der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer zunächst verlustbringenden Betätigung innerhalb des von den Liebhabereiverordnungen geforderten Zeitraumes liegt nicht auf der Behörde, sondern auf dem Abgabepflichtigen, den die Obliegenheit zur Widerlegung der Liebhabereivermutung trifft (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2006, 2001/13/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150055.X02Im RIS seit
18.05.2007Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012