Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §28VwGG §41
Rechtssatz: Aufwendungen iZm zur Einkünfteerzielung bestimmten Immobilien können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen vorübergehend - etwa während einer Zeit der Unterbrechung der Einnahmenerz... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2016, 2013/13/0080, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den im ersten Rechtsgang ergangenen Bescheid des unabhängigen Finanzsenates wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. 2 Im fortgesetzten Verfahren erteilte das Bundesfinanzgericht dem Finanzamt einen Ermittlungsauftrag, mit dem u.a. nähere Erhebungen zum Baufortschri... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 24. März 2015 erwarb der Revisionswerber - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine Wohnung, die er ab November 2015 auf die Dauer von 10 Jahren vermietete. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 9. März 2016 räumte er seiner Ehefrau unentgeltlich ein zehnjähriges Wohnrecht in Form eines Fruchtgenussrechts ein. Die Ehefrau unterbreitete daraufhin am 27. April 2016 dem bisherigen Mieter ein Mietanbot. Mit Mail vom 28. April 2016 wurde der Mieter... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaKStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §10UStG 1994 §12 Abs10UStG 1994 §2 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art117 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 1 (hier ohne den Klammerausdruck im letzten Satz) Stammrechtssatz Die dem persönlichen Wohnbedürfnis ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z6
Rechtssatz: In der bloßen Aufrechterhaltung eines bestehenden (nach den unwidersprochenen Feststellungen des BFG zudem mietrechtlich grundsätzlich unkündbaren) langfristigen Mietvertrages liegt keine unternehmerische Initiative der Fruchtgenussberechtigten, die für eine relevante Änder... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. Jänner 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2012 erklärungsgemäß fest. 2 Nach einer Außenprüfung nahm das Finanzamt mit Bescheiden vom 18. Februar 2015 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2012 gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder auf und setzte die Einkommensteuer 2012 neu fest. In der Begründung: verwies das Finanzamt jeweils auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung. 3 Der Revisionswerber erhob gegen diese B... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. Jänner 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2012 erklärungsgemäß fest. 2 Nach einer Außenprüfung nahm das Finanzamt mit Bescheiden vom 18. Februar 2015 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2012 gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder auf und setzte die Einkommensteuer 2012 neu fest. In der Begründung: verwies das Finanzamt jeweils auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung. 3 Der Revisionswerber erhob gegen diese B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28BAO §32EStG 1988 §2 Abs3 Z3EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §23 Z1EStG 1988 §28
Rechtssatz: Gebäudevermietung ist grundsätzlich Vermögensverwaltung und wird zur gewerblichen Tätigkeit erst dann, wenn die laufende Verwaltungsarbeit (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Lie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28BAO §32EStG 1988 §2 Abs3 Z3EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §23 Z1EStG 1988 §28
Rechtssatz: Gebäudevermietung ist grundsätzlich Vermögensverwaltung und wird zur gewerblichen Tätigkeit erst dann, wenn die laufende Verwaltungsarbeit (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Lie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28BAO §32EStG 1988 §2 Abs3 Z3EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §23 Z1EStG 1988 §28 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/15/0060 E 24. Juni 2009 RS 2 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Eine gewerbliche Vermietung von Immobilien erfolgt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes vor allem in den typischen Fäl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28BAO §32EStG 1988 §2 Abs3 Z3EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §23 Z1EStG 1988 §28 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/15/0060 E 24. Juni 2009 RS 2 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Eine gewerbliche Vermietung von Immobilien erfolgt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes vor allem in den typischen Fäl... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §68 Abs1EStG 1988 §2 Abs3GSVG 1978 §2 Abs1 Z4GSVG 1978 §25 Abs1
Rechtssatz: Für die Beurteilung, welche Beträge die Einkünfte nach § 25 Abs. 1 GSVG 1978 bilden, ist das Einkommensteuerrecht maßgebend. Die mit einem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid getroffene Zuordnung der Einkünfte zu den... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 25. November 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2013 fest. Vom Mitbeteiligten als Werbungskosten geltend gemachte Telefon- und Internetkosten wurden dabei nicht berücksichtigt. 2 Der Mitbeteiligte erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Er machte geltend, die nachweislich bezahlten und für die Sicherung und Erhaltung der Einnahmen erforderlichen Aufwendungen für Telefon- und Internetkosten in Höhe von 12.000 € seien als Werbungs... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 25. November 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2013 fest. Vom Mitbeteiligten als Werbungskosten geltend gemachte Telefon- und Internetkosten wurden dabei nicht berücksichtigt. 2 Der Mitbeteiligte erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Er machte geltend, die nachweislich bezahlten und für die Sicherung und Erhaltung der Einnahmen erforderlichen Aufwendungen für Telefon- und Internetkosten in Höhe von 12.000 € seien als Werbungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §20 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0156 E 28. Jänner 1997 RS 2 Stammrechtssatz Die Systematik des Einkommensteuergesetzes fordert, daß im Rahmen der Einkommensteuerermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z4
Rechtssatz: Aufwendungen aus der Tätigkeit als Betriebsrat dienen nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis. Die Betriebsratstätigkeit stellt eine von der Tätigkeit als Dienstnehmer zu unterscheidende Tätigkeit dar. Durch die Betriebsratstätigkeit veranlasste Kosten führen nicht zu W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3
Rechtssatz: Stellt eine weitere Tätigkeit keine Einkunftsquelle, sondern nur eine Quelle von Aufwendungen dar, so können diese Aufwendungen keine einkommensteuerliche Berücksichtigung finden, soweit kein alle Zweifel ausschließender Zusammenhang mit einer (anderweitig bestehenden) Einkunftsquelle vorliegt (VwGH... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 14. Februar 2006 von der O Privatstiftung als deren 100 %iger Gesellschafterin gegründet wurde, fand eine den Zeitraum März bis Dezember 2007 betreffende Umsatzsteuerprüfung statt. Der Prüfer stellte fest, die Revisionswerberin habe auf einem in anspruchsvoller Grün- und Hanglage befindlichen Grundstück in der Stadt G ein besonders repräsentatives... mehr lesen...
1 Die Eheleute MS und HS sind Gesellschafter der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und Hälfteeigentümer eines Grundstücks. Mit Bescheid der Baubehörde vom 22. September 2008 wurde MS und HS die Baubewilligung für die Revitalisierung eines auf dem Grundstück befindlichen Objekts erteilt. Zur tatsächlichen Revitalisierung kam es damals nicht. 2 Mit Bescheid vom 18. Mai 2015 erteilte die Baubehörde der Revisionswerberin die Baubewilligung für d... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaKStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §10UStG 1994 §12 Abs10UStG 1994 §2 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art117 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 1 Stammrechtssatz Die dem persönlichen Wohnbedürfnis eines Steuerpflichtigen dienende eigene Wohnung ... mehr lesen...
1 Anlässlich einer in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführten gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) beim - zwischenzeitig verstorbenen - Transportunternehmer X gelangten die Prüfer zum Ergebnis, dass der teilzeitbeschäftigten Dienstnehmerin Y (Gattin des Dienstgebers) aufgrund der privaten Nutzung eines arbeitgebereigenen KFZ (Kleinbus) ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugekommen sei. Da die Dienstnehmerin das KFZ in den geprüften Jahren in eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z4EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita
Rechtssatz: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Zu diesen "Bezügen und Vorteilen" gehören alle Einnahmen (Geld oder geldwerte Vorteile) im Sinn des § 15 Abs. 1 EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z4EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita
Rechtssatz: Wird der Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung des Arbeitgebers (wie etwa Überlassung des arbeitgebereigenen KFZ) und Gegenleistung des Arbeitnehmers (Erbringung der Arbeitsleistung) durchbrochen, weil die Leistung des Arbeitgebers nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, sondern aus anderen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1BAO §167 Abs2EStG 1988 §2 Abs3 Z4EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer durch das Dienstverhältnis veranlasst ist oder aus privaten, außerhalb des Dienstverhältnisses liegenden Motiven erfolgt, ist eine Sachverhaltsfrage, die vom Bundesfinan... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber bezog im Streitzeitraum als dienstfreigestellter Personalvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Österreichischen Post AG (P AG) und u.a. sonstige Einkünfte als Gewerkschaftsfunktionär. 2 Im Rahmen der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 und 2013 machte der Revisionswerber Reisekosten (Kilometergelder und Diäten) als Werbungskosten bei seinen nichtselbständigen Einkünften geltend. Die Fahrten seien als Personalvertreter b... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber bezog im Streitzeitraum als dienstfreigestellter Personalvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Österreichischen Post AG (P AG) und u.a. sonstige Einkünfte als Gewerkschaftsfunktionär. 2 Im Rahmen der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 und 2013 machte der Revisionswerber Reisekosten (Kilometergelder und Diäten) als Werbungskosten bei seinen nichtselbständigen Einkünften geltend. Die Fahrten seien als Personalvertreter b... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber bezog im Streitzeitraum als dienstfreigestellter Personalvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Österreichischen Post AG (P AG) und u.a. sonstige Einkünfte als Gewerkschaftsfunktionär. 2 Im Rahmen der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 und 2013 machte der Revisionswerber Reisekosten (Kilometergelder und Diäten) als Werbungskosten bei seinen nichtselbständigen Einkünften geltend. Die Fahrten seien als Personalvertreter b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §20 Abs1
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, erfordert die Systematik des Einkommensteuergesetzes, dass im Rahmen der Einkommensermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt werden. Ist eine bestimmte Aufwendung zugleich durch me... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag91/02 Post
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z4PBVG 1996 §67 Abs1
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Personalvertreter stellt - als Ehrenamt - keine Einkunftsquelle dar; insbesondere fließen daraus im Allgemeinen keine Einnahmen zu. Daraus folgt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufwendungen eines Dienstnehmers im Zusammenhang mit seine... mehr lesen...