RS Vwgh 2007/11/21 2003/13/0032

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Veröffentlicht am 21.11.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;

Rechtssatz

Im Rahmen der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere auch für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 1997, 94/15/0126). Eine derartige getrennte Betrachtungsweise setzt aber regelmäßig voraus, dass unterschiedliche und voneinander unabhängige wirtschaftlich abgrenzbare Nutzungsvereinbarungen vorliegen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1994, 89/14/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130032.X02

Im RIS seit

03.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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