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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Im Rahmen der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere auch für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 1997, 94/15/0126). Eine derartige getrennte Betrachtungsweise setzt aber regelmäßig voraus, dass unterschiedliche und voneinander unabhängige wirtschaftlich abgrenzbare Nutzungsvereinbarungen vorliegen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1994, 89/14/0075).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003130032.X02Im RIS seit
03.01.2008Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008