RS Vwgh 2007/11/28 2006/15/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2007
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert danach zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 1997, 97/13/0015, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150074.X01

Im RIS seit

28.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten