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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/13/0300 E 4. Juni 2003 RS 4Stammrechtssatz
Die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140057.X03Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
20.03.2015