1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber näher bezeichneter Übertretungen des AÜG schuldig erkannt; über ihn wurde eine Geldstrafe (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, er darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. 2 Die dagegen erhobene Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Der Antrag wird im Wesentlichen dami... mehr lesen...
1 Im vorliegenden Antrag wird nicht ausgeführt, warum im Hinblick auf § 54b Abs. 3 VStG, wonach einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten ist, auf Antrag ein angemessener Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen ist, sowie im Hinblick auf § 53b Abs. 2 dritter Satz VStG, wonach - sofern nicht Fluchtgefahr besteht - mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe bis zur Erledigung einer vor dem Verwaltungsgerichtshof in der ... mehr lesen...
Im vorliegenden Antrag wird nicht ausgeführt, warum im Hinblick auf § 54b Abs. 3 VStG, wonach einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten ist, auf Antrag ein angemessener Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen ist, sowie im Hinblick auf § 53b Abs. 2 dritter Satz VStG, wonach - sofern nicht Fluchtgefahr besteht - mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe bis zur Erledigung einer vor dem Verwaltungsgerichtshof in der Sache a... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug der angefochtenen Entscheidung ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Revisionswerber hat im Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst du... mehr lesen...
1 Auf Grund der Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe ist ein unverhältnismäßiger Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht ersichtlich. Es wird im Antrag insbesondere nicht ausgeführt, inwieweit dem Revisionswerber nicht auf Antrag die Zahlung in Raten oder Stundung der Geldstrafe (§ 54b Abs. 3 VStG) bewilligt werden könnte (vgl. z.B. den hg. Beschluss vom 6. November 2007, Zl. AW 2007/10/0055, und im Zusammenhang mit einer Abgabenforderung ähnlich dem Beschluss des Verfa... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber näher bezeichneter Übertretungen des AZG schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. Unter einem wurde ausgesprochen, dass die Zweitrevisionswerberin für die verhängten Geldstrafen zur ungeteilten Hand hafte. 2 Die dagegen erhobene Revision ist mit dem Antrag verbu... mehr lesen...
1 A. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde der Revisionswerber einer Übertretung des Landes-Sicherheitspolizeigesetzes für schuldig erkannt und über diesen eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Die vom Revisionswerber dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht gemäß § 50 VwGVG als unbegründet abgewiesen, ferner wurde die Erhebung einer ordentlichen Revision als unzulässig qualifiziert. 3 Gegen diese Entscheidung richt... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 idF 2012/I/051;LSicherheitsG Vlbg 1987;VStG §53a;VStG §53b Abs2;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung des Landes-Sicherheitsgesetzes - Da gemäß § 54b Abs. 3 VStG einem Bestraften, dem aus ... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht und ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbun... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber näher bezeichneter Übertretungen des AZG und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. Die dagegen erhobene Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Der An... mehr lesen...
1 1.Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber näher bezeichneter Übertretungen des AVRAG schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. Die dagegen erhobene Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Der Antrag wird im Wesentlichen damit begr... mehr lesen...
1 Im Hinblick auf § 54b Abs. 3 VStG, wonach einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten ist, auf Antrag ein angemessener Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen ist, sowie im Hinblick auf § 53b Abs. 2 dritter Satz VStG, wonach - sofern nicht Fluchtgefahr besteht - mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe bis zur Erledigung einer vor dem Verwaltungsgerichtshof in der Sache anhängigen Beschwerde (nunmehr: Revision) zuzu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs1; VStG §54b Abs1a; VStG §54b Abs3; VStG §64 Abs5;VwRallg; VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1; VStG §53b; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1; VStG §53b; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: B-VG Art133 idF 2012/I/051;GGBG 1998; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: B-VG Art133 idF 2012/I/051;GütbefG 1995; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 53b heute VStG § 53b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 53b gültig von 01.... mehr lesen...
Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 idF 2012/I/051;JagdG NÖ 1974; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 idF 2012/I/051;JagdG NÖ 1974; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juni 2010 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber acht namentlich angeführte Ausländer ohne eine nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderliche Bewilligung oder Bestätigung beschäftigt. Über den Beschwerdeführer wurden wegen Übertretungen der §§ 3 Abs. 1 und 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des AuslBG acht Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- und Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 48 Stunden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2; VStG §54b Abs3; VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, über ihn rechtskräftig verhängte Geldstrafen (zwei nach dem AuslBG, zwei nach der StVO und eine nach dem KFG) von insgesamt EUR 12.640,-- in Teilbeträgen zu jeweils EUR 200,-- monatlich zu bezahlen, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im Wesentlichen, die Vollstreckungsverjährung werde ab 14. Februar 2014 eintreten; die Bewilligung der Ratenzahlung hemme den Ablauf de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; VStG §54b Abs3; VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; VStG §54b Abs3; VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3; VwGG §47 Abs1; VwGG §48 Abs1; VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; B-VG Art. 131 heute B-VG Art. 131 gültig ab 27.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024 B-VG Art. 131 gültig vo... mehr lesen...