Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3VwGVG 2014 §44 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 16. April 2020 wies die belangte Behörde in einer glücksspielrechtlichen Verwaltungsstrafangelegenheit das Ansuchen des Revisionswerbers auf Herabsetzung der gewährten monatlichen Teilzahlungsraten von € 1.000,-- auf € 300,-- hinsichtlich des noch aushaftenden Strafbetrages in der Höhe von € 23.000,-- gemäß den §§ 54a, 54b VStG ab. 1. Mit Bescheid vom 16. April 2020 wies die belangte Behörde in einer glücksspielrechtlichen Verwaltungsstrafangelegenheit das... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3VwGVG 2014 §44 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin näher bezeichneter Übertretungen des AVRAG schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Darüber hinaus wurde sie zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. 2 2. Die dagegen erhobene (außerordentliche) Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. De... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 1 VwGG kommt einer Revision eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 4. März 2019 wies die belangte Behörde ausgehend von einem zu zahlenden Gesamtbetrag von € 10.773,02 den Antrag der Revisionswerberin vom 2. Jänner 2019 auf Zahlungserleichterung betreffend alle (offenen) Verwaltungsstrafen ab. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) die Beschwerde der Revisionswerberin gemäß § 54b Abs. 2 VStG als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision zulässig sei. Mit dem ang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §105 EO §290b EO §291a VStG §54b Abs2 VStG §54b Abs3 ASVG § 105 heute ASVG § 105 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 105 gültig von 01.01.2020 b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2 VStG §54b Abs3 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2 VStG §54b Abs3 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG i... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28- 601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillenss... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 23. Jänner 2019 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zahlungsaufschub hinsichtlich des aushaftenden Gesamtbetrages an Strafen mit der Begründung: abgewiesen, dass der Nachweis der Zahlungsfähigkeit nicht erbracht worden sei. 2 Die Revisionswerberin erhob dagegen Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien. 3 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art18 Abs1 VStG §54b Abs3 VwGG §34 Abs1VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2 VStG §54b Abs3 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28-601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillens... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Antragstellers insofern Folge, als die verhängte Mutwillensstrafe gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 35 AVG in der Höhe von EUR 400,00 festgesetzt wurde. Die Revision sei gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. 2 Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist. Begründend wird vorgebrac... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28- 601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillens... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber mehrerer Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes schuldig erkannt. Die dagegen gerichtete (außerordentliche) Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Begründet wird dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen stünden und angesichts der „Größenordnung“ mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt I. des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich (LVwG) vom 16. April 2019 gab dieses dem Antrag des Mitbeteiligten statt und hob die Vollstreckbarkeitsbestätigung von 24 näher genannten Verwaltungsstrafverfahren auf. Der Antrag, die Vollstreckbarkeitsbestätigung eines weiteren näher bezeichneten Verwaltungsstrafverfahrens aufzuheben, wurde mit Spruchpunkt II. dieses Erkenntnisses als unbegründet abgewiesen. Mit Spruchpunkt III. erklärte das LV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 VStG §54b Abs3 VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Im vorliegenden Antrag wird nicht aufgezeigt, warum im Hinblick auf § 54b Abs. 3 VStG, wonach einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten ist, auf Antrag ein angemessener Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen ist, sowie im Hinblick auf § 53b Abs. 2 dritter Satz VStG, wonach - sofern nicht Fluchtgefahr besteht - mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe bis zur Erledigung einer vor dem Verwaltungsgerichtshof in der ... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber e... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher nach § 9 VStG für Übertretungen des Güterbeförderungsgesetzes 1995 schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Die vom Revisionswerber dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen und gleichzeitig der Spruch: der Entscheidung geringfügig geändert (Spruchpunkt I.); ferner wurde die Erhebung einer ord... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber näher bezeichneter Übertretungen des AVRAG schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er wurde darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. 2 Die dagegen erhobene (außerordentliche) Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Der Antrag ... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber näher bezeichneter Übertretungen des AVRAG schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er wurde darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. Die dagegen erhobene Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Der Antrag wird im Wesentlichen damit... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde über den Revisionswerber eine Geldstrafe (samt Ersatzfreiheitsstrafe) wegen Übertretung des Blutsicherheitsgesetzes verhängt und ein Beitrag zu den Kosten des Verfahrens vorgeschrieben. 2 Der Revisionswerber hat in einem auf § 30 Abs. 2 VwGG gestützten Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen (vgl. den Beschl... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber einer näher bezeichneten Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 1.000,-- (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) verhängt. 2 Die dagegen erhobene Revision ist mit dem Antrag verbunden, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass ein Abfluss von Zahlungsmitteln in der Hö... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis, hinsichtlich dessen der Revisionswerber die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt, wurde über ihn wegen Übertretung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes eine Geldstrafe (samt Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Der Revisionswerber hat in einem auf § 30 Abs. 2 VwGG gestützten Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen V... mehr lesen...