Rechtssatz: Verwertbare Materialien sind nur insoweit einer Verwertung zuzuführen, als dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und technisch möglich ist. Dies muss im
Spruch: ausdrücklich angeführt sein. Überdies sind die Materialien konkret zu benennen, da erst auf Grund der Benennung beurteilt werden kann, ob eine Wiederverwertung zumutbar ist oder nicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatbeschreibung nach § 83 Abs 1 SPG (Rauschtat) kann sich nicht auf die Angabe beschränken, dass sich der Berufungswerber am 7.4.1999 um 14.00 Uhr im Hof eines bestimmten Gebäudes in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befunden habe und in diesem Zustand eine Tat begangen hätte, die außer diesem Zustand als Verwaltungsübertretung geahndet worden wäre. Es ist im Sinne des § 44a Z 1 VStG zu konkretisieren, welche Tat der Berufungswerber beging, die ih... mehr lesen...
Rechtssatz: Es genügt die Umschreibung, dass der Lenker eines Fahrzeuges einem Fußgänger, der die Fahrbahn am dortigen Schutzweg überqueren wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglichte, für die im § 44a VStG angestellten Anforderungen an einen Bescheidspruch nicht. Vielmehr ist in dem Bescheidspruch auch die Formulierung aufzunehmen, dass sich der Lenker dem Schutzweg "nicht mit einer solchen Geschwindigkeit genähert hat", dass einem auf diesem befind... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 17.12.1999 um 11.00 Uhr in K auf der L XX, Richtung L, Höhe Gasthaus K, km XXX, einen näher bezeichneten PKW gelenkt, wobei er während der Fahrt ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung im Sinne einer näher bezeichneten Verordnung telefoniert habe. Dies sei bei einer Anhaltung gemäß § 97 Abs 5 StVO festgestellt worden. Die Zahlung einer Organstrafverfügung habe er verweigert. Die Bezirkshauptm... mehr lesen...
Beachte VwGH 24.9.1997, 97/03/0090 Rechtssatz: Allfällige Ungenauigkeiten bei der Konkretisierung der Tat in Ansehung des Tatortes haben dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Strafbescheides, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und keine Gefahr der Doppelbestrafung bewirkt wird. Zum Berufungsvorbringen, dass als Tatort bei der gegenständlichen Übertretung nur eine bestimmte Fahrstrecke in Betracht komme, wird darauf hingewiesen, das... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26.1.2000, GZ.: 15.1 1999/5081, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 1 VStG der Fa. G und A GesmbH, diese sei Zulassungsbesitzerin des Lastkraftwagens, Kennzeichen, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entsprochen habe. Das Fahrzeug se... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 14 Abs 6a KFG, betreffend das Fehlen der je zwei von vorne und hinten sichtbaren Umrissleuchten, ist die Angabe, dass es sich um einen Kraftwagen der Klassen M oder N mit einer Breite von mehr als 2100 mm handelt, bei denen diese Leuchten im Sinne der Klassendefinition nach § 3 Abs 1 Z 2 1-3 und 2.2 KFG erforderlich sind. Diese Angabe geht aus dem bloßen Hinweis, dass bei einem LKW die Umrissleuchte vorne links ohne Funkt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber in zwei Punkten vorgeworfen, es als bevollmächtigter Beauftragter der Firma J R Ges.m.b.H. mit dem Sitz in G, verantworten zu müssen, zwei im Näheren bezeichnete Lebensmittel am 17.04.1999 an die Firma J A, S, geliefert zu haben, wobei laut Gutachten der B S vom 14.06.1999 die Proben falsch bezeichnet gewesen wären und somit dem Verbot des § 7 Abs 1 lit c Lebensmittelgesetz 1975 unterliegen würden. Der Berufungswerber habe dah... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatzeit einer Lieferung (Übertretung nach § 7 Abs 1 lit c LMG) ist nicht zutreffend umschrieben, wenn aus dem Umstand, dass ein falsch bezeichnetes Lebensmittel an einem bestimmten Tag in der Filiale des Unternehmens A. eintraf und kontrolliert wurde, geschlossen wird, dass auch die Lieferung des Lebensmittels durch das Lieferunternehmen R. am selben Tag an diese Filiale stattgefunden haben musste, obwohl das Unternehmen R. die Lieferung in Wirklichkeit bereits am Vortag an... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zu Punkt 1.) eine Übertretung des § 102 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG zur Last gelegt und hiefür gemäß § 134 Abs 1 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von S 2.000,-- vorgeschrieben. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingebracht und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Mit... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem UVS ist es infolge der Bestimmungen der §§ 31 und 32 VStG verwehrt, die innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist erfolgte Tatortbeschreibung, wonach der überladene LKW-Zug "auf dem Firmenareal" gelenkt worden sei, gemäß der Anzeige dahingehend zu erweitern, dass dieses Lenken "von der S 36 über die L 518 auf das Firmengelände" stattgefunden hätte. Stellt sich hiebei heraus, dass das Firmengelände nach dem äußeren Anschein keine Straße mit öffentlichem Verkehr ist (zB Absic... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe ein Bauvorhaben entgegen der Baubewilligung ausgeführt. Anlässlich eines Ortsaugenscheines am 12.7.1999 sei festgestellt worden, dass entgegen einem genehmigten Projekt der Kellerabgang verändert und ein Hoteleingang mit einer Plexiverglasung versehen worden sei. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung desr §§ 55 Abs 1 lit b iVm 23 Baugesetz. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfre... mehr lesen...
Beachte VwGH 22.9.1988, 88/06/0063, VwGH 12.3.1992, 91/06/0161 Rechtssatz: Bei einer Übertretung wie der gegenständlichen (von der Baubewilligung abweichende Bauausführung) handelt es sich um ein Zustandsdelikt und nicht um ein Dauerdelikt. Dies bedeutet, dass das strafbare Verhalten mit dem Abschluss der bewilligungspflichtigen Maßnahmen geendet hat. Zu einer entsprechenden Umschreibung der Tat reicht es bei einem Zustandsdelikt als zeitliches Element nicht aus, dass der Zustand "an... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X verhängte über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom ** ** ****, Zl. 3-*****-**, eine Geldstrafen in der Höhe von S 10000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) wegen Übertretung des § 37 Abs 1 Z 1 der NÖ Bauordnung 1996. Es wird ihm angelastet, er habe ohne baubehördliche Bewilligung an einem bereits bestehenden Gebäude die komplette Erdgeschoßdecke auswechseln lassen (Ersetzung durch eine Fertigteilziegeldecke). In der gegen das Straferkenntnis rechtzeitig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Änderung eines Bauwerkes bedarf nur dann einer Baubewilligung, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt, ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen oder die Rechte nach § 6 verletzt werden könnten. Diese Voraussetzungen müssen als wesentliche Tatbestandsmerkmale dem
Spruch: des Straferkenntnisses zu entnehmen sein. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe, wie am 22.3.2000 zur Anzeige gebracht worden sei, auf dem Grundstück Nr. 406/14 der KG R an der Grundstücksgrenze zum Grundstück Nr. 406/1 der KG R auf den bestehenden Zaun ein Baustahlgitter angebracht und weiters schräg auf diese Einrichtung einen Baustahlgitterstreifen montiert, ohne im Besitze der erforderlichen Baugenehmigung zu sein. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 118... mehr lesen...
Rechtssatz: Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern sind gemäß § 19 Z 4 Stmk BauG erst ab einer Höhe von mehr als 1,5 m jeweils bewilligungspflichtig, und unter dieser Höhe gemäß § 20 Z 3 lit c Stmk BauG jeweils nur anzeigepflichtig. Daher stellt die Angabe der Höhe der Einfriedung ein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Übertretungen nach § 19 Z 4 und § 20 Z 3 lit c BauG dar, um im jeweiligen Fall ersichtlich zu machen, ob diese bauliche M... mehr lesen...
Im Punkt 1.) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde der Berufungswerberin in ihrer Funktion als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Firma W GesmbH mit dem Sitz in Z, nachstehende Übertretung des § 9 VStG in Verbindung mit § 3 Abs 1 und § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG zur Last gelegt und über sie gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG eine Geldstrafe von S 20.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt: Sie sind als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Firma ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 28 Abs 1 Z 5 lit b AuslBG ist für die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen eines Ausländers, der keine Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedsstaates hat, nur eine EU-Entsendebestätigung nach § 18 Abs 12 bis 16 AuslBG, und keine Entsendebewilligung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit b leg cit erforderlich, wenn der Arbeitgeber des Ausländers, der ihn zur Arbeitsleistung nach Österreich entsendet, seinen Betriebssitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat und nicht im s... mehr lesen...
Mit den aus Spruch: I und II ersichtlichen Straferkenntnissen wurde den Berufungswerbern zur Last gelegt, sie hätten in der Zeit vom 24.3.1999 bis 10.9.1999 Nutzungsänderungen ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt, da auf dem Grundstück Graz , St-G, Gst. Nr., EZ, KG J, die Kellerwohnräume bestehend aus einem Zimmer und einer Küche (westseitig), einem Zimmer und einer Küche (südöstlich), als Wohnräume genützt werden. Die Unterlassung der vorschriftswidrigen Nutzung für Wohnzwecke b... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Nutzungsänderung nach § 19 Z 2 iVm § 118 Abs 1 Z 2 Stmk BauG setzt eine baubewilligungspflichtige Änderung des Verwendungszweckes voraus, und ist als Zustandsdelikt bereits dann beendet, wenn die betreffende Änderung abgeschlossen ist. Im Gegensatz dazu ist die Nutzung bewilligungswidrig geänderter baulicher Anlagen nach 39 Abs 2 iVm § 118 Abs 1 Z 7 Stmk BauG wie die Nichtbefolgung der bescheidmäßigen Untersagung einer solchen Nutzung nach § 118 Abs 2 Z 11 Stmk BauG ein Da... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 366 Abs.1 Z1 GewO 1994 begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen ist, wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Gemäß § 1 Abs.2 GewO 1994 wird eine Tätigkeit dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist. Nach Abs.3 liegt ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 18.11.1999, GZ.: 15.1 S-P 149/1999, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Lenker des Lastkraftwagens mit dem Kennzeichen mit dem Anhänger mit dem Kennzeichen nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften des Güterbeförderungsgesetzes und der EG-Verordnung 3294/94 und 1524/96 eingehalten worden seien. Mit dem genannten Fahrzeug sei am 26.7.1999 um 23.10 Uhr in Spielfeld, beim Zollamt Spielfeld, auf der B 67, auf Höhe des Amtsplatze... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach verkündete am 31.05.2000 gegenüber dem Vertreter des nunmehrigen Berufungswerbers das Straferkenntnis, über dessen Inhalt sich im Akt der ersten Instanz folgende Aufzeichnungen finden: Der (Die) Beschuldigte hat Der (Die) Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: 1.) § (keine weiteren Ausführungen) 2.) § (keine weiteren Ausführungen) 3.) § (keine weiteren Ausführungen) 4.) § (keine weiteren Ausführungen)" Wegen dieser Verwaltungsüber... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem nach § 23 Abs 1 Z 8 GüterbeförderungsG bestraften Lenker wurde zur Last gelegt, beim Zollamt Spielfeld eine Transitfahrt von Deutschland nach Slowenien durchgeführt zu haben, "wobei die mitgeführte Ökokarte nicht den Kontrollorganen zur Entwertung vorgelegt worden sei". Hiezu war der Anzeige zu entnehmen, dass der Lenker dem genannten Zollamt zwar eine Ökokarte mit aufgeklebten Ökopunkten zur Einsichtnahme vorlegte, es jedoch unterlassen hatte, die Ökopunkte beim Eintritt n... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, wonach der Arbeitnehmer nicht über seine Tätigkeit Verpflichtung nach § 14 Abs 1 ASchG ab, wonach Arbeitgeber für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer "über Sicherheit und Gesundheitsschutz" sorgen müssen. Daher wird eine Übertretung nach § 14 Abs 1 ASchG mit diesem Tatvorwurf nicht vorgehalten. Schlagworte Unterweisung Tätigkeit Gesundheitsschutz mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandsmäßig stellt das in Rede stehende Verbot wesentlich auch darauf ab, dass die konkrete Güterbeförderung von einem einschlägig tätigen Unternehmer mit Sitz im Ausland durchgeführt wird und - gemäß Z2 dieser Vorschrift - mit dem Herkunftsstaat des Unternehmers keine Kabotagevereinbarung besteht. Zwar hat vorliegend die belangte Behörde im Schuldspruch des angefochtenen Sraferkenntnisses die Erfüllung dieses, wie dargelegt, wesentlichen Tatbestandsmerkmales durch Anführu... mehr lesen...
I.) Mit den aus Spruch: I und
Spruch: II ersichtlichen Straferkenntnissen wurden den Berufungswerbern zur Last gelegt, sie hätten wie am 13.1.1999 durch das Stadtbauamt K festgestellt worden sei, die Auflage Nr. 16.) des Widmungsbescheides vom 28.9.1992 sowie die Auflagen Nr. 4.), 5.), 6.), 67.), 68.), 69.), 71.), 72.) und 91.) des Baubewilligungsbescheides vom 9.10.1992 durch bestimmte in den Sprüchen der angeführten Straferkenntnisse näher ausgeführte Handlungen oder Unterlassungen nicht e... mehr lesen...
Rechtssatz: Lautet eine Auflage des Baubewilligungsbescheides: "Vor dem Baubeginn sind die festgesetzten Baufluchtlinien und Baugrenzlinien abzustecken. Dies ist dem Baupolizeiamt zwecks unverzüglicher Überprüfung anzuzeigen", ist Tatzeit dieser Unterlassung nur der Beginn der Bauarbeiten und nicht auch der darauffolgende Zeitraum. So ist ab dem Baubeginn die Nachholung dieser Auflage, nämlich die Absteckung der Baufluchtlinien und Baugrenzlinien, nicht möglich, denn diese Auflage kann nac... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 18.05.2000 war über Herrn J F H auf Rechtsgrundlage des § 3 Abs 1 des Landesgesetzes LGBl. Nr. 158/1975 wegen Übertretung des § 1 1. Fall leg. cit. eine Geldstrafe von S 800,--, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfr... mehr lesen...