1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der T-Gesellschaft mbH mit Betriebssitz in Wien, welche auf Grund eines Vertrages mit der Baustellenbetreiberin ARGE H Arbeiten auf der Baustelle in Wien, S-straße, übernommen hat und als Unternehmerin Herrn Mag Thaddäus B mit der Durchführung von Montagen und Materialtransporten beauftragt hat, zu verantworten, dass Herr B als Arbeitgebe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 28 Abs 6 (nF) AuslBG kann, bei verfassungskonformer Interpretation, nicht der Inhalt beigemessen werden, dass sie der Strafbehörde ein Wahlrecht dahingehend einräumt, den Nachweis einer bewilligungslosen Beschäftigung (überlassener) ausländischer Arbeitnehmer zu führen oder den Beschuldigten (ohne Führung eines derartigen Nachweises) als Auftraggeber im Sinne des § 28 Abs 6 AuslBG zu bestrafen. Die in dieser Bestimmung vorgenommene Umschreibung der Elemente... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 28 Abs 6 (nF) AuslBG ist die Verletzung welcher der in § 28 Abs 6 Z 1 bis 3 normierten Verhaltensvorschriften dem Berufungswerber zur Last gelegt wird. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 2 VStG der M. W. AG für die Filiale L., zu verantworten, dass Eier, die nicht den vorgeschriebenen Güte- oder Gewichtsklassen entsprachen, vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht wurden. So habe eine am 21.8.1998 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der genannten Filiale durch ein Kontrollorgan des Bundesministeri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 2 VStG der M. W. AG für die Filiale L., zu verantworten, dass Eier, die nicht den vorgeschriebenen Güte- oder Gewichtsklassen entsprachen, vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht wurden. So habe eine am 21.8.1998 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der genannten Filiale durch ein Kontrollorgan des Bundesministeri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 2 VStG der M. W. AG für die Filiale L., zu verantworten, dass Eier, die nicht den vorgeschriebenen Güte- oder Gewichtsklassen entsprachen, vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht wurden. So habe eine am 21.8.1998 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der genannten Filiale durch ein Kontrollorgan des Bundesm... mehr lesen...
Rechtssatz: Als verletzte Verwaltungsvorschrift nach § 44a Z 2 VStG war hinsichtlich des Vorhaltes, dass in Verkehr gebrachte Eier wegen 16% Luftkammer über 6 mm und 2,5 % Schwarzfäule nicht der Güteklasse A (frische Eier) entsprachen, auch die Durchführungsvorschrift für Art 2 Abs 1 und 6 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr 1907/90 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier anzuführen. So regelt erst diese Durchführungsvorschrift konkret die für die Güteklasse A maximal zulässige Höhe der Luftk... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Konsequenz eines Beweisverfahrens, wonach ein eindeutiges Beweisergebnis nicht vorliegt, folgt daher in rechtlicher Hinsicht, dass selbst schon bei bloßen Zweifel am Tatvorwurf der Tatnachweis eben nicht erbracht ist und von der Fortführung eines Verwaltungsstrafverfahrens abzusehen und gemäß § 45 Abs.1 Z1 VStG die Einstellung zu verfügen ist (vgl. VwGH 12.3.1986, 84/03/0251; ZfVB 1991/3/1122). Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die hier auf den bloßen Gesetzeswortlaut... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, es sei am 25.3.1999 festgestellt worden, dass er es in seiner Funktion als Jagdschutzorgan der Eigenjagd L unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass die Rehwildfütterung rotwildsicher eingezäunt war. Bei den Fütterungen seien die Lattenabstände der Abzäunung der Rehwildfütterung so groß, dass es auch Rotwild möglich sei, die Fütterung anzunehmen. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung d... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus den §§43 und 44 des Jagdgesetzes ergibt sich, dass die Wildfütterung (Einrichtung der Futterplätze) nicht Aufgabe des Jagdschutzorganes ist. Allerdings hat dieses Organ darauf zu achten, dass die diesbezüglichen Bestimmungen des Jagdgesetzes (§43ff) und der Jagdverordnung (§§33ff) eingehalten werden. Wer als Jagdschutzorgan seinen Aufgaben (§§53 Abs1 und 2 und 65 lita bzw 53 Abs1) vorsätzlich nicht nachkommt oder seine Befugnisse (§53 Abs3 bis 5) überschreitet, macht sich e... mehr lesen...
Die belangte Behörde erließ mit Straferkenntnis folgenden Spruch: Sie wurden durch die Stmk. Gebietskrankenkasse mit Schreiben vom 14.04.1997 aufgefordert, die in der Anzeige des Arbeitsinspektorates vom 19.02.1997 genannten illegal beschäftigten ausländischen Dienstnehmer R. B., geb. 06.12.1971 (06.11.1971?), M. M., geb. 08.07.1965, und K. L., geb. 18.05.1933, zur Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG anzumelden. Da Sie Ihrer Meldepflicht gemäß § 33 ASVG trotz Aufforderung bis dato ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Tatvorwurf, der Aufforderung der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse auf Anmeldung von Dienstnehmern nicht nachgekommen zu sein, ist festzustellen, dass § 33 ASVG keine solche Aufforderung verlangt, sondern festlegt, dass die Anmeldung bei Beginn der Pflichtversicherung, somit am Tag des Beginns der Beschäftigung, vorzunehmen ist. Voraussetzung ist lediglich, dass eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht. Diese Meldefrist wurde nach § 15 Abs 1 der Satzu... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 59 Abs. 1 letzter Satz AVG, der gemäß § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwenden ist, setzt die Zulässigkeit von Teilbescheiden stets voraus, dass jeder der getrennten Bescheidpunkte für sich allein und ohne inneren Zusammenhang mit anderen Punkten einem gesonderten Abspruch zugänglich ist (vgl. VwSlg 11357 A/1984 - verst. Senat; VwGH v. 29.1.1991, 90/04/0214; VwGH v. 4.9.1995, 95/10/0061). Mit Pkt.... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten das unbegründete Betätigen der Lichthupe auf der B95 im Ortsgebiet von A, etwa im Bereich der dort befindlichen Autofirma zur Last gelegt, so ist dem Konkretisierungsgebot dann nicht entsprochen, wenn es im Ortsgebiet in A mehrere Autohäuser gibt und die Angaben des Zeugen B hinsichtlich des Tatortes "Einfahrt zum Fußballplatz, Autohaus und/oder ÖAMTC" im Zusammenwirken mit seinen Angaben, dass er den Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht mehr bekannt g... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt geht einwandfrei hervor, dass das Objekt S, als Teil des "Ensembles S" mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 13.3.1986 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8.8.1996, wurde dem Antrag des Bw auf Veränderung des Objektes S, (Umbau und Adaptierung) unter bestimmten Auflagen stattgegeben. Bei einem Lokalaugenschein des Stadtbauamtes des Magistrates Steyr vom 8.7.1997 wurde festgestellt, dass bereits um... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 22.11.1999, GZ.: 15.1 1997/1276, wurden dem Berufungswerber insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt, die er am 27.2.1997 als Lenker des Kraftwagenzuges mit dem Kennzeichen LI und St begangen haben soll, wobei diese anlässlich einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle in der Kärntner Straße 230 in Graz 16 festgestellt worden wären. Der Berufungswerber hätte 1. am 26.2.1997 eine Gesamtlenkzeit von 11 Stu... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Ort der Begehung einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 42 Abs 8 StVO kann im Gegensatz zur Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 58 Abs 1 Z 2 lit e KDV nicht der Ort der Aushändigung des im Fahrtschreiber oder im Kontrollgerät eingelegten Schaublattes herangezogen werden. So findet sich in der StVO keine mit § 134 Abs 3a KFG vergleichbare Bestimmung bezüglich des Ortes der Begehung dieser Geschwindigkeitsüberschreitung. Daher waren die Geschwindigkeitsaufzeichnungen a... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Leibnitz als erste Instanz) warf der nunmehrigen Berufungswerberin mit Straferkenntnis Folgendes vor: Sie habe es am 15.05.1999 zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr in L., G., als Unternehmerin des Lokales "F." unterlassen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes eingehalten werden, da sie der Jugendlichen S. P., am 15.05.1999 zwischen 20.00 Uhr und 22.0... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe 1.) ihre Schäfermischlingshündin "A. " am 20.1.1998, gegen ca. 11.15 Uhr im sogenannten S. in O., Bezirk L., somit an einem öffentlichen Ort, weder mit einem Maulkorb versehen, noch so an der Leine geführt, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet gewesen war und 2.) ihre Schäfermischlingshündin A. Jagdrevier O., Gemeinde R., herumlaufen lassen, wobei die Schäfermi... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 60 Abs 3 Stmk JagdG ist, dass Hundebesitzer ihre Hunde im fremden Jagdgebiet "wiederholt" herumstreifen lassen. In diesem Sinne enthält ein Straferkenntnis keine ausreichende Tatbeschreibung, wenn als Tag des Herumstreifens lediglich der 20.1.1998 genannt ist und das Wort "wiederholt" fehlt. Siehe auch UVS Steiermark 4.7.1994, 30.6-138/93. Schlagworte Hundebesitzer Hunde herumstreifen wiederholt Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Rechtssatz: Beitragstäterschaft (Beihilfe) und unmittelbare Täterschaft schließen einander aus. So bringt § 4 Abs 3 StJSchG, wonach Erwachsene Kindern und Jugendlichen die Übertretung dieses Gesetztes nicht ermöglichen oder erleichtern dürfen, das Verbot von Beihilfehandlungen zum Ausdruck. Hingegen verbietet § 9 Abs 4 StJSchG die Abgabe von Alkohol an Jugendliche durch Erwachsene als unmittelbare Täter. Hat daher eine Person Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt, d.h. im Sinne des § 9 Abs 4... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "im Juli 1998 in H Unterkunft genommen und es zumindest bis zum 15.11.1998 unterlassen, sich beim Gemeindeamt H polizeilich anzumelden" und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 2 Abs 1 in Verbindung mit § 3 Abs 1 Hauptwohnsitzgesetz (im Folgenden HauptWG) begangen. Hierfür wurde gemäß § 22 Abs 1 Z 1 leg. cit. eine Geldstrafe verhängt und gemäß § 64 VStG die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Meldepflicht nach § 3 Abs 1 HauptWG, wonach derjenige, der in einer Wohnung Unterkunft nimmt, innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden ist, unterscheidet sich tatbestandsmäßig von der Meldepflicht des § 5 Abs 4 HauptWG. Danach ist derjenige, der in einem Beherbergungsbetrieb mehr als zwei Monate Unterkunft nimmt, (neben der Eintragung ins Gästeblatt) außerdem bei der Meldebehörde anzumelden, wobei diese Anmeldung erst spätestens am dritten Tag nach Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur ist ein Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der angeführten Bauart grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Geschwindigkeit (vgl VwGH v. 2.3.1994, 93/03/0238 uva). Hier wurden sämtliche gemäß den Verwendungsrichtlinien vorzunehmenden Tests gemacht, sodass von der Einhaltung der Messvorschriften auszugehen ist (vgl VwGH 16.3.1994, 93/03/0317). Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der Bauart LTE 20.2... mehr lesen...
I. Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 103 Abs 1 KFG iVm Art. 8 (1) EG-Verordnung 3820/85 zur Last gelegt und hiefür gemäß § 134 Abs 1 KFG eine Geldstrafe von S 1.000,-- (ein Tag und 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hinsichtlich des Tatvorwurfes enthält der Strafbescheid den Verweis "siehe Kopie der Anzeige der Bundespolizeidirektion Leoben vom 8.2.1997". Gegen diesen Strafbescheid erhob Herr M S fristgerecht das Rechtsmittel der B... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anzeige kann nur dann zur tauglichen Verfolgungshandlung erhoben werden, wenn sie alle Merkmale einer solchen Verfolgungshandlung aufweist und dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG entspricht. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn die Anzeige mehrere Delikte enthält, die unterschiedlichen Beschuldigten zugeordnet sind, ohne dass die Behörde dem Berufungswerber konkret vorgehalten hat, welche Punkte der Anzeige ihn betreffen und welches Delikt er in welcher Begeh... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatanlastung muss zu entnehmen sein, aus welchen der
Gründe: des §364 GewO eine Verpflichtung zum Zurückstellen des Gewerbescheines besteht. mehr lesen...
In dem angefochtenen Straferkenntnis ist Herrn J F in seiner Eigenschaft als Zulassungsbesitzer eine Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG zur Last gelegt worden und wurde er wegen dieser Übertretung mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- bestraft. Binnen offener Frist erhob er dagegen das Rechtsmittel der Berufung und brachte darin vor, der angebliche Defekt des Geschwindigkeitsbegrenzers gemäß § 24 a KFG wäre von ihm keinesfalls zu verantworten, da er unter Beifügung eines entspre... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 24a (Abs 1) KFG, betreffend das Fehlen des bei einem Lastkraftwagen vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers, ist der Vorhalt, dass es sich hiebei um einen Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12.000 kg gehandelt hat. Dies geht aus der bloßen Angabe, dass "der im LKW eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzer nicht ordnungsgemäß funktionierte", nicht eindeutig hervor. Schlagworte Geschwin... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Bescheid wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe den öffentlichen Anstand verletzt, indem er sich am 7.2.1999 um 22.30 Uhr in F, V, provokant verhalten habe und hinter die Bar gegangen sei und begonnen habe, die Kaffeemaschine zu bedienen. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 18 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 1 Abs 1 des Sittenpolizeigesetzes. Es wurde über den Beschuldigten wegen dieses Verhaltens eine Ermahnung ausgespro... mehr lesen...