Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3 idF 2006/I/090; BDG 1979 §45; BDG 1979 § 14 heute BDG 1979 § 14 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 BDG 1979 § 14 gültig von 15.08.2018 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein
Norm: BDG 1979;Orgpl Universität Wien 2007 §5;Orgpl Universität Wien 2007 §9;UniversitätsG 2002 §19 Abs1;UniversitätsG 2002 §20;UniversitätsG 2002 §22 Abs1;UniversitätsG 2002 §29 Abs1;UniversitätsG 2002 §29 Abs2;UniversitätsG 2002 §29 Abs4 Z1;UniversitätsG 2002 §31 idF 2004/I/096;UniversitätsG 2002 §32 idF 2004/I/096; Rech... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein
Norm: BDG 1979;Orgpl Universität Wien 2007 §5 Abs2;Orgpl Universität Wien 2007 §9;UniversitätsG 2002 §19 Abs1;UniversitätsG 2002 §20;UniversitätsG 2002 §22 Abs1;UniversitätsG 2002 §29;UniversitätsG 2002 §31 idF 2004/I/096;UniversitätsG 2002 §32 idF 2004/I/096;
Rechtssatz: Die Bestellung zum Leiter einer Suborganisa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Arbeitsinspektorat Innsbruck. Die Beschwerdeführerin richtete folgendes mit 16. Juni 2005 datiertes Schreiben an die belangte Behörde (Unterstreichungen im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Betreff: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gem § 20 GG 1956 gem Paragraph 20, GG 1956 Bezug: Erlass Zl 10 746/7-1/96 Sehr geehrte Damen und ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird - zwecks Vermeidung von Wiederholungen - auf deren Darstellung im hg. Erkenntnis vom 28. April 2008, Zl. 2007/12/0102, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Mai 2007, mit welchem festgestellt worden war, dass auf Grund einer ungerechtfertigten Abwesenheit der Beschwerdeführerin vom Dienst ihre Bezüge ab 30. März 2007 bis zum Wiederantritt des Dienstes entfielen, wegen Rechtswidrigkeit i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Mai 1980 als Universitätsdozent an der nunmehrigen Medizinischen Universität Wien (vormals: Medizinische Fakultät der Universität Wien) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit dem Jahr 1994 war der Beschwerdeführer - jedenfalls de facto - Leiter der Intensivmedizinischen Station 1C13 (bzw. 13C1) innerhalb der Klinischen Abteilung für Allgemeine Anästhesie und Intensivmedizin der Universitätsklinik für Anästhesie, Allgemeine Int... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §60;BDG 1979;DO Wr 1994; HDG 2002 §5 Abs1; HDG 2002 §5 Abs2; HDG 2002 §5 Abs5;VwRallg; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
I. Der im Jahr 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Brigadier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1. November 2008 ist er Abteilungsleiter im Amt für Rüstung und Beschaffung. römisch eins. Der im Jahr 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Brigadier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1. November 2008 ist er Abteilungsleiter im Amt für Rüstung und Beschaffung. Mit Disziplinarerkenntnis vom 17. Oktober 2005 hat die Diszi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979; B-VG Art7;GehG 1956 §15 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs2 idF 1972/214;Postbus-BezügeV 2003;PTSG 1996 §18 Abs1;VBG 1948; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletz... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist den das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis regelnden Bestimmungen abschließender Charakter beizumessen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2009:2008120071.X01 Im RIS seit 15.06.2009 Zuletzt aktualisiert am 08.01.2013 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Bis einschließlich September 2002 wurden dem Beschwerdeführer monatliche Geldleistungen unter dem Titel "Meisterpauschale" bzw. "Erschwerniszulage für den technischen Innendienst" ausbezahlt. Diese Zahlungen wurden ab Oktober 2002 eingestellt. Mit Antrag vom 2. Mai 2005 begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und bei der Polizeiinspektion S in Verwendung. Am 30. November 2006 brachte er eine Urlaubsmeldung für den Zeitraum vom 23. bis einschließlich 31. Dezember 2006 ein, nahm diesen Urlaub aber dann aus gesundheitlichen Gründen ("Krankenstand" vom 18. Dezember 2006 bis 19. März 2007) nicht in Anspruch. In seiner Eingabe vom 13. April 2007 suchte er betreffend e... mehr lesen...
I.1. Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 zunächst mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums S (kurz: BG/BRG S.), betraut worden; mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 wurde er sodann mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor dieser Schule auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L 1 ernannt. römisch eins.1. Der in einem öf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Dass die gesetzliche Befristung der Leitungsfunktion nur dann wegfällt, wenn sich der Funktionsinhaber während dieser Zeit bewährt hat, verfolgt - wie sich aus den Gesetzesmaterialien zu den §§ 207 ff BDG 1979 (631 BlgNR, XX. GP, 61 f, 82 ff; diese sind im hg. Er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §207 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Die belangte Behörde stützt ihre Feststellung der Nichtbewährung des Schulleiters auf eine große Zahl konkreter Vorwürfe eines Fehlverhaltens (Näheres im vorliegenden Erkenntnis). Verhaltensweisen der von der Behörde angenommenen Art rechtfe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §207 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;LDG 1984 §26a impl;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Für eine Verneinung der Bewährung reicht ein einmaliges geringfügiges Fehlverhalten nicht aus. Vielmehr kann einem Funktionsinhaber die Bewährung nur dann ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;BDG 1979 §91;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Das Anforderungsprofil eines Schulleiters umfasst neben der Kenntnis (und Beachtung) einschlägiger Rechtsvorschriften sowie der ihm erteilten Weisungen insbesondere auch kommunikative und soziale Kompetenzen, Organisationstalent, die Befähigung zu... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 1. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer zum Staatskommissär der X rGenmbH gemäß § 76 Abs. 1 BWG bestellt. 1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 1. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer zum Staatskommissär der X rGenmbH gemäß Paragraph 76, Absatz eins, BWG bestellt. 1.2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 3 BWG aus dieser Funktion abberufen... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;BWG 1993 §76 Abs3 idF 2001/I/097;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann der Behörde nicht entgegen getreten werden, wenn sie davon ausgegangen ist, dass im Falle der Dienstunfähigkeit im Sinne des BDG auch keine ordnungsgemäße Ausübung der Funktion als Staatskommissär zu erwarten ist. Sofern die Behörde daher auf Grund de... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 4. Mai 1998 leitete die Disziplinarkommission bei der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs (Disziplinarkommission) gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes eines des tierärztlichen Standes unwürdigen Verhaltens durch Vornahme nicht notwendiger Behandlungen, Nichtbekanntgabe des voraussichtlichen Honorars trotz Verlangens des Tierhalters und Verrechnung überhöhter Honorare in insgesamt 22 Fällen, darunter in den im Folgenden interessierenden Fällen der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht86/02 Tierärzte
Norm: BDG 1979;DP §120 Abs1;DP §122 Abs3;DP §127 Abs1;DP §127 Abs2;DP §127 Abs3;DP §87;TierärzteG 1975 §20 Abs1;TierärzteG 1975 §20 Abs2;TierärzteG 1975 §21 Abs1;TierärzteG 1975 §21 Abs2;TierärzteG 1975 §58;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Juli 1991, gerichtet an das Innenministerium, nominierte der Bundesminister für Landesverteidigung den Beschwerdeführer, Oberkommissär im Amt für Wehrtechnik, für die Funktion eines Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Inneres für das Waffen-, Munitions-, Kriegsmaterial- und Schießstättenwesen. Das Schreiben des Bundesministers für Inneres vom 12. August 1991, Zl. 17.040/9-I/1/91, gerichtet an den Beschwerdeführer, hat folgenden Wortlaut: "Ich bestelle ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §52 Abs1;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45;BDG 1979 §57;DVG 1984 §2 Abs5;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall geht es nicht um die Beiziehung des Amtssachverständigen zu einem konkreten Verfahren, sondern um die generelle Verwendung des Beamten als Amtssachverständiger. Mangels einer konkreten Regelung g... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telecom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 2001/1996 - PTSG 1996). Mit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Österr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: ArbVG §89;BDG 1979;PBVG 1996 §72 idF 1999/I/161;PTSG 1996 §17 Abs1 idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17 Abs9 idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17a Abs9a idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17a idF 2003/I/071;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006
Rechtssatz: Das gemäß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Landesgendarmeriekommandos für Tirol in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zu den im Beschwerdefall relevanten Zeiten die Verkehrsabteilung Zirl. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 12. Dez... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §45;BDG 1979 §91;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es dem einzelnen Beamten nicht zu, entgegen bestehender gesetzlicher Regelungen bzw. entgegen ausdrücklicher mündlicher oder schriftlicher Weisungen nach eigenem Gutdünken über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der V... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt, seiner zur Zl. 2003/12/0017 protokollierten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und bringt dazu vor, einer Bewilligung stünden öffentliche Interessen offenkundig nicht entgegen, weil die Technische Universität Graz über ausgezeichnete wissenschaftliche Mitarbeiter verfüge, die jederzeit in der Lage seien, bis zur definitiven Entscheidung über die Besetzung der gegenständlichen Planstelle (mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde er... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt, seiner zur Zl. 2003/12/0017 protokollierten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und bringt dazu vor, einer Bewilligung stünden öffentliche Interessen offenkundig nicht entgegen, weil die Technische Universität Graz über ausgezeichnete wissenschaftliche Mitarbeiter verfüge, die jederzeit in der Lage seien, bis zur definitiven Entscheidung über die Besetzung der gegenständlichen Planstelle (mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2003/12/0002 B 3. Juni 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Ernennung eines ordentlichen Universitätsprofessors - Der Beschwerdeführer bringt in seinem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, (unter anderem) vor, durch die Nichtzuerkennung der aufschie... mehr lesen...