Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 Z4 XXXX römisch 40 Z5 XXXX römisch 40 Z6 XXXX römisch 40 Z7 XXXX römisch 40 Z8 XXXX römisch 40 Z9 XXXX römisch 40 Z1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI XXXX Dienst. 1. römisch 40 (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) steht als Unteroffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, sein Verpflichtungszeitraum endet am 31.08.2027. Der Disziplinarbeschuldigte war weder zum Tatzeitpunkt am 25.06.2025 oder am 01.07.2025 bzw. 02.07.2025 noch ist er derzeit Personalvertreter oder M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 14.10.2023 erhob der Beschwerdeführer (in Folge „BF“) eine Datenschutzbeschwerde an die belangte Behörde und brachte zusammengefasst vor, die mitbeteiligte Partei (in Folge „MP“) habe ihn durch die Offenlegung diverser nicht verfahrensgegenständlicher Daten, Vorwürfe, Dokumente sowie eines Videofiles an das BMJ bzw die Bundesdisziplinarbehörde (in Folge „BDB“) in seinem Recht auf Geheimhaltung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter der Verwendungsgruppe E2b und versieht Dienst in der PI XXXX . 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter der Verwendungsgruppe E2b und versieht Dienst in der PI römisch 40 . 2. Mit Bescheid vom 12.01.2026 verfügte die Landespolizeidirektion XXXX als Dienstbehörde die vo... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter. 2. Am 20.11.2024 erstattete die Leiterin der Justizanstalt XXXX (JA) Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Generaldirektion für den Strafvollzug im BMJ. 2. Am 20.11.2024 erstattete die Leiterin der Justizanstalt römisch 40 (JA) Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Generaldirektion für den Strafvollzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die Angaben zu den Aktenseiten (AS) beziehen sich auf den Akt zur vorläufigen Suspendierung, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird, zB als SUSP (für den Suspendierungsakt der BDB)]. 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebamter (JWB). 2. Am 15.12.2025 erstattete der Leiter der Justizanstalt XXXX (JA) Strafanzeige bei der Staatsanwaltsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Justizwachebeamter in der Justizanstalt Innsbruck. 1.1. Insp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Justizwachebeamter in der Justizanstalt Innsbruck. 1.2. Nach Bekanntwerden des Verdachts der gegenständlichen Dienstpflichtverletzungen wurde der Disziplinarb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zum Vorverfahren: Der Beschwerdeführer (in Folge BF), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht und derzeit den Dienstgrad Oberst (Obst) führt, wurde mit Bescheid des damaligen Disziplinarvorgesetzten und Kommandanten der XXXX , XXXX , am 08.08.2019, GZ XXXX (1) gemäß § 40 Abs 1 Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG 2014) vorläufig vom Dienst enthoben. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (B) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter. 2. Am 17.05.2022 erstattete der Vorgesetzte des B Disziplinaranzeige an die für Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Hintergrund war im Wesentlichen der Verdacht, dass sich der B am 13.03.2022, nach dem Ende eines Personensch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Obstlt XXXX (in weiterer Folge: Disziplinarbeschuldigter), geboren am XXXX , steht als Berufsmilitärperson des österreichischen Bundesheeres in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Disziplinarbeschuldigte ist auf dem Arbeitsplatz Kommandant der Gesprächsaufklärung in XXXX eingeteilt. 1. Obstlt römisch 40 (in weiterer Folge: Disziplinarbeschuldi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Prof. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Lehrer an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und bis dato disziplinarrechtlich unbescholten. 1.1. Prof. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Lehrer an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und bis dato disziplinarrechtlich unbescholten. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid de... mehr lesen...