Entscheidungsdatum
10.12.2025Norm
ADV §1Spruch
W296 2320256-1/14E, W296 2320256-1/14E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea FORJAN als Vorsitzende sowie durch die fachkundigen Laienrichter Obst HR Mag. Josef Andreas SIX und Hptm MR Mag. Christian HAAS über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , gegen den Strafausspruch des Disziplinarerkenntnisses der Bundesdisziplinarbehörde vom XXXX , Zl XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.11.2025 in Abwesenheit des Disziplinarbeschuldigten zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea FORJAN als Vorsitzende sowie durch die fachkundigen Laienrichter Obst HR Mag. Josef Andreas SIX und Hptm MR Mag. Christian HAAS über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , gegen den Strafausspruch des Disziplinarerkenntnisses der Bundesdisziplinarbehörde vom römisch 40 , Zl römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.11.2025 in Abwesenheit des Disziplinarbeschuldigten zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird mit jener Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Spruch zu lauten hat:
„ XXXX ist schuldig, er hat„ römisch 40 ist schuldig, er hat
1. im Zeitraum 13.05. XXXX bis 09.03. XXXX in zumindest 26 Angriffen Altstoffe entweder selbst unter Verwendung von Heereskraftfahrzeugen und mit Unterstützung durch Grundwehrdienern zur XXXX GmbH transportiert oder den nachgenannten Grundwehrdienern angeordnet, die Altstoffe zu verladen und mit den diesen zur Verfügung stehenden Heereskraftfahrzeugen zur XXXX GmbH zu transportieren, und diese auf eigene Rechnung um insgesamt € 7.014,95 verkauft, wobei er zum Teil Altstoffe, welche gemäß Erlass des Kommandos Streitkräftebasis vom XXXX , GZ XXXX , in der Heeresmunitionsanstalt bzw. im Heereslogistikzentrum abzugeben gewesen wären, nämlich die gesamten nachgenannten Mengen Patronenhülsen, zumindest die Hälfte der nachgenannten Mengen Kupfer-Kabelschrott und zumindest 10% der nachgenannten Menge Aluminium sowie zumindest die Hälfte der nachgenannten Menge Bleiakkumulatoren, die laut Abrufvertrag an die XXXX GmbH zu retournieren gewesen wären, zuvor aus dem Heeresbestand an sich genommen und zwar1. im Zeitraum 13.05. römisch 40 bis 09.03. römisch 40 in zumindest 26 Angriffen Altstoffe entweder selbst unter Verwendung von Heereskraftfahrzeugen und mit Unterstützung durch Grundwehrdienern zur römisch 40 GmbH transportiert oder den nachgenannten Grundwehrdienern angeordnet, die Altstoffe zu verladen und mit den diesen zur Verfügung stehenden Heereskraftfahrzeugen zur römisch 40 GmbH zu transportieren, und diese auf eigene Rechnung um insgesamt € 7.014,95 verkauft, wobei er zum Teil Altstoffe, welche gemäß Erlass des Kommandos Streitkräftebasis vom römisch 40 , GZ römisch 40 , in der Heeresmunitionsanstalt bzw. im Heereslogistikzentrum abzugeben gewesen wären, nämlich die gesamten nachgenannten Mengen Patronenhülsen, zumindest die Hälfte der nachgenannten Mengen Kupfer-Kabelschrott und zumindest 10% der nachgenannten Menge Aluminium sowie zumindest die Hälfte der nachgenannten Menge Bleiakkumulatoren, die laut Abrufvertrag an die römisch 40 GmbH zu retournieren gewesen wären, zuvor aus dem Heeresbestand an sich genommen und zwar
A./ am 13.05. XXXX 0,104 t MS-Patronenhülsen;A./ am 13.05. römisch 40 0,104 t MS-Patronenhülsen;
B./ am 14.08. XXXX 0,385 t Bleiakkumulatoren;B./ am 14.08. römisch 40 0,385 t Bleiakkumulatoren;
C./ am 23.08. XXXX 0,136 t Alu-gemischt, 0,02 Alu-neu und 0,66 t MS-Patronenhülsen;C./ am 23.08. römisch 40 0,136 t Alu-gemischt, 0,02 Alu-neu und 0,66 t MS-Patronenhülsen;
D./ am 14.11. XXXX 0,027 t Cu-1a;D./ am 14.11. römisch 40 0,027 t Cu-1a;
E./ am 15.11. XXXX 0,025 t 60% Cu-Kabel und 0,95 t 40% Cu-Kabel;E./ am 15.11. römisch 40 0,025 t 60% Cu-Kabel und 0,95 t 40% Cu-Kabel;
F./ am 22.11. XXXX 0,53 t MS-Patronenhülsen und 0,304 t Bleiakkumulatoren;F./ am 22.11. römisch 40 0,53 t MS-Patronenhülsen und 0,304 t Bleiakkumulatoren;
G./ am 17.12. XXXX 0,16 t MS-Patronenhülsen und 0,13 t MS-gem.;G./ am 17.12. römisch 40 0,16 t MS-Patronenhülsen und 0,13 t MS-gem.;
H./ am 24.01. XXXX 0,595 t Bleiakkumulatoren;H./ am 24.01. römisch 40 0,595 t Bleiakkumulatoren;
I./ am 24.06. XXXX 0,002 t Verhüttung und 0,147 t MS-Patronenhülsen mit Rekr XXXX , wobei er diesem zudem befahl, ihn in weiterer Folge mit dem Heeresfahrzeug zu seiner Privatadresse zu bringen;römisch eins./ am 24.06. römisch 40 0,002 t Verhüttung und 0,147 t MS-Patronenhülsen mit Rekr römisch 40 , wobei er diesem zudem befahl, ihn in weiterer Folge mit dem Heeresfahrzeug zu seiner Privatadresse zu bringen;
J./ am 30.06. XXXX 0,036 t MS-Patronenhülsen, 0,010 t MS-gem. und 0,353 t Bleiakkumulatoren;J./ am 30.06. römisch 40 0,036 t MS-Patronenhülsen, 0,010 t MS-gem. und 0,353 t Bleiakkumulatoren;
K./ am 25.03. XXXX 0,433 t Bleiakkumulatoren und 0,83 t MS-Patronenhülsen mit Gfr XXXX ;K./ am 25.03. römisch 40 0,433 t Bleiakkumulatoren und 0,83 t MS-Patronenhülsen mit Gfr römisch 40 ;
L./ am 29.03. XXXX 0,101 t E-Motore, 0,193 t 40% Cu-Kabel, 0,008 t Cu-1a und 0,006 t Cu-Motor mit Gfr XXXX ;L./ am 29.03. römisch 40 0,101 t E-Motore, 0,193 t 40% Cu-Kabel, 0,008 t Cu-1a und 0,006 t Cu-Motor mit Gfr römisch 40 ;
M./ am 30.03. XXXX 0,152 t 40% Cu-Kabel, 0,108 t Alu-gemischt, 0,008 t Verhüttung, 0,007 t Alu-Kühler, 0,001 t sonstige Metalle und 0,44 t Schrott & Blech mit Gfr XXXX ;M./ am 30.03. römisch 40 0,152 t 40% Cu-Kabel, 0,108 t Alu-gemischt, 0,008 t Verhüttung, 0,007 t Alu-Kühler, 0,001 t sonstige Metalle und 0,44 t Schrott & Blech mit Gfr römisch 40 ;
N./ am 22.04. XXXX 0,118 t 40% Cu-Kabel mit Gfr XXXX ;N./ am 22.04. römisch 40 0,118 t 40% Cu-Kabel mit Gfr römisch 40 ;
O./ am 24.08. XXXX 0,046 t MS-Patronenhülsen mit Rekr XXXX ;O./ am 24.08. römisch 40 0,046 t MS-Patronenhülsen mit Rekr römisch 40 ;
P./ am 27.08. XXXX 0,07 t 40% Cu-Kabel durch Rekr XXXX ;P./ am 27.08. römisch 40 0,07 t 40% Cu-Kabel durch Rekr römisch 40 ;
Q./ am 13.10. XXXX 0,164 t Bleiakkumulatoren, 0,045 t 40% Cu-Kabel, 0,005 t Cu-1a, 0,009 t MS Schredder, 0,009 t Patronenhülsen, 0,002 t Blei, 0,102 t Verhüttung und 0,55 t Alu-gemischt mit Rekr XXXX ;Q./ am 13.10. römisch 40 0,164 t Bleiakkumulatoren, 0,045 t 40% Cu-Kabel, 0,005 t Cu-1a, 0,009 t MS Schredder, 0,009 t Patronenhülsen, 0,002 t Blei, 0,102 t Verhüttung und 0,55 t Alu-gemischt mit Rekr römisch 40 ;
R./ am 15.12. XXXX 0,038 t MS-Patronenhülsen mit Rekr XXXX ;R./ am 15.12. römisch 40 0,038 t MS-Patronenhülsen mit Rekr römisch 40 ;
S./ am 20.12. XXXX 1,130 t Schrott mit Rekr XXXX ;S./ am 20.12. römisch 40 1,130 t Schrott mit Rekr römisch 40 ;
T./ am 14.02. XXXX 1,57 t Altpapier durch Rekr XXXX ;T./ am 14.02. römisch 40 1,57 t Altpapier durch Rekr römisch 40 ;
U./ am 17.05. XXXX 1,28 t Schrott & Blech mit Rekr XXXX ;U./ am 17.05. römisch 40 1,28 t Schrott & Blech mit Rekr römisch 40 ;
V./ am 23.06. XXXX 0,071 t 40% Cu-Kabel und 0,06 t Alu-gemischt;römisch fünf./ am 23.06. römisch 40 0,071 t 40% Cu-Kabel und 0,06 t Alu-gemischt;
W./ am 30.06. XXXX 0,04 t MS-Patronenhülsen, 0,091 t Alu-gemischt und 0,007 t MS-gem. mit Rekr XXXX und Rekr XXXX ;W./ am 30.06. römisch 40 0,04 t MS-Patronenhülsen, 0,091 t Alu-gemischt und 0,007 t MS-gem. mit Rekr römisch 40 und Rekr römisch 40 ;
X./ am 28.09. XXXX 1,4 t Altpapier durch Wm XXXX ;römisch zehn./ am 28.09. römisch 40 1,4 t Altpapier durch Wm römisch 40 ;
Y./ am 17.01. XXXX 0,264 t Bleiakkumulatoren und 0,168 t MS-Patronenhülsen mit Rekr XXXX , wobei er diesem zudem befahl, ihn in weiterer Folge mit dem Heeresfahrzeug zu seiner Privatadresse zu bringen, um seine Privatpost durchzusehen;Y./ am 17.01. römisch 40 0,264 t Bleiakkumulatoren und 0,168 t MS-Patronenhülsen mit Rekr römisch 40 , wobei er diesem zudem befahl, ihn in weiterer Folge mit dem Heeresfahrzeug zu seiner Privatadresse zu bringen, um seine Privatpost durchzusehen;
Z./ am 09.03. XXXX 1,280 t Schrott & Blech durch Rekr XXXX und XXXX ;Z./ am 09.03. römisch 40 1,280 t Schrott & Blech durch Rekr römisch 40 und römisch 40 ;
2. in zumindest 21 Angriffen Grundwehrdienern die Aufgabe von privaten Paketen bei der Post befohlen;
3. den nachgenannten Grundwehrdienern befohlen, mit den diesen zur Verfügung stehenden Heereskraftfahrzeugen in seinem privaten Interesse gelegene Verlade- und Transportfahrten bzw. private Erledigungen unter Benutzungen von Heereskraftfahrzeugen durchzuführen, und zwar
A./ Gfr XXXX und einem weiteren, namentlich nicht bekannten Berufssoldaten im Frühling XXXX den Transport von Privatgegenständen zu seiner Privatadresse;A./ Gfr römisch 40 und einem weiteren, namentlich nicht bekannten Berufssoldaten im Frühling römisch 40 den Transport von Privatgegenständen zu seiner Privatadresse;
B./ Rekr XXXX nach dem 27.08. XXXX den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und wieder retour in die Kaserne,B./ Rekr römisch 40 nach dem 27.08. römisch 40 den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und wieder retour in die Kaserne,
C./ Rekr XXXX in mindestens vier Angriffen im Zeitraum Juli bis Dezember XXXX den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und einer weiteren unbekannten Adresse, um private Gegenstände abzuholen und zu überbringen;C./ Rekr römisch 40 in mindestens vier Angriffen im Zeitraum Juli bis Dezember römisch 40 den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und einer weiteren unbekannten Adresse, um private Gegenstände abzuholen und zu überbringen;
D./ Rekr XXXX im Zeitraum Oktober XXXX bis März XXXX D./ Rekr römisch 40 im Zeitraum Oktober römisch 40 bis März römisch 40
1./ den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und wieder retour in die Kaserne;
2./ und zumindest drei weiteren Rekruten eine Fahrt zu Privatadresse des Disziplinarbeschuldigten, um seine Privatpost durchzusehen;
E./ Rekr XXXX im Zeitraum Februar bis Juli XXXX den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und wieder retour in die Kaserne;E./ Rekr römisch 40 im Zeitraum Februar bis Juli römisch 40 den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und wieder retour in die Kaserne;
F./ Rekr XXXX in mehreren Angriffen im Zeitraum Februar bis August XXXX den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und einer weiteren unbekannten Adresse, um private Gegenstände abzuholen und zu überbringen;F./ Rekr römisch 40 in mehreren Angriffen im Zeitraum Februar bis August römisch 40 den Transport des Disziplinarbeschuldigten zu seiner Privatadresse und einer weiteren unbekannten Adresse, um private Gegenstände abzuholen und zu überbringen;
G./ Rekr XXXX und Gfr XXXX am 15.03. XXXX eine Fahrt zu Privatadresse des Disziplinarbeschuldigten, um seine Privatpost durchzusehen;G./ Rekr römisch 40 und Gfr römisch 40 am 15.03. römisch 40 eine Fahrt zu Privatadresse des Disziplinarbeschuldigten, um seine Privatpost durchzusehen;
H./ Rekr XXXX und Rekr XXXX am 22.03. XXXX die Abholung des Schlüssels zu seinem Privatfahrzeug von der Polizei sowie den Transport des Privatfahrzeugs und des Disziplinarbeschuldigten zu einer Tankstelle.H./ Rekr römisch 40 und Rekr römisch 40 am 22.03. römisch 40 die Abholung des Schlüssels zu seinem Privatfahrzeug von der Polizei sowie den Transport des Privatfahrzeugs und des Disziplinarbeschuldigten zu einer Tankstelle.
XXXX hat durch sein Verhalten römisch 40 hat durch sein Verhalten
? in Punkt 1. gegen § 43 Abs. 2 BDG 1979, § 44 Abs. 1 BDG 1979 iVm den Punkten 1. und 2.1. des Erlasses des Kommandos Streitkräftebasis „Handhabung, Verwaltung und Rücklieferung von MunLeer- und Altmaterial“ vom XXXX , GZ XXXX und? in Punkt 1. gegen Paragraph 43, Absatz 2, BDG 1979, Paragraph 44, Absatz eins, BDG 1979 in Verbindung mit den Punkten 1. und 2.1. des Erlasses des Kommandos Streitkräftebasis „Handhabung, Verwaltung und Rücklieferung von MunLeer- und Altmaterial“ vom römisch 40 , GZ römisch 40 und
? in den Punkten 2. und 3. gegen § 43 Abs. 2 BDG 1979 ? in den Punkten 2. und 3. gegen Paragraph 43, Absatz 2, BDG 1979
verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung gemäß § 2 Abs. 1 HDG 2014 begangen.verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, HDG 2014 begangen.
Über XXXX wird gemäß § 51 Z 4 lit. a HDG 2014 einstimmig die Disziplinarstrafe der Über römisch 40 wird gemäß Paragraph 51, Ziffer 4, Litera a, HDG 2014 einstimmig die Disziplinarstrafe der
ENTLASSUNG
verhängt.
Gemäß § 38 Abs. 1 HDG 2014 hat er dem Bund keinen Kostenbeitrag zu leisten. Die eigenen Kosten hat er selbst zu tragen.“Gemäß Paragraph 38, Absatz eins, HDG 2014 hat er dem Bund keinen Kostenbeitrag zu leisten. Die eigenen Kosten hat er selbst zu tragen.“
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet:
XXXX römisch 40
A1
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A2
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A3
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A4
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Jahr1
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Jahr2
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Jahr3
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Jahr4
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Jahr5
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