Begründung: Mit Beschluß vom 7.7.1993 wies das Erstgericht die im Grundbuch angemerkte Wiederaufnahmsklage zurück. Am 12.10.1993 beantragte die klagende Partei die Verfahrenshilfe. Mit Beschluß vom 19.11.1993 bestätigte das Gericht zweiter Instanz den Beschluß, mit dem das Erstgericht die Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen hatte. Den dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs wies der Oberste Gerichtshof mit Beschluß vom 25.1.1994 zurück. Mit Beschluß vom 23.2.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht die erstgerichtliche Zurückweisung des Sachantrages bestätigt, es möge festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die Antragstellerin zur Rückzahlung des Darlehens beizutragen hat, das vom Hausverwalter zur Abdeckung der Kosten von Sanierungsarbeiten zur Behebung von Setzungsschäden an den Häusern H*****straße 82, 84, 86 und 88 aufgenommen wurde. Beide Vorinstanzen waren der Meinung, dieses Begehren sei im str... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs.1 AußStrG liegt nicht vor, wenn das Gesetz eine klare und eindeutige Regelung trifft. Eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG liegt nicht vor, wenn das Gesetz eine klare und eindeutige Regelung trifft. Nach § 148 Abs.1 ABGB steht dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil das Recht zu, mit dem Kind persönlich zu verkehren. Bei d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14.3.1994 wies das Erstgericht den Antrag des Zweitbeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Zustand gegen den Ablauf der Frist zur Einbringung des Widerspruches gegen das Versäumungsteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 18.1.1984 ab und den am 5.10.1993 eingelangten Widerspruch des Zweitbeklagten gegen dieses Versäumungsurteil zurück. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien (im folgenden Antragsteller) brachten vor, die Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) beim Landesgericht Salzburg zu ***** auf Herausgabe der Geschäftsanteile an der H***** Hotel B***** KEG geklagt und eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirkt zu haben, mit der ihr eine Belastung und Veräußerung der Liegenschaften EZ ***** und ***** der KG U***** verboten worden sei. Vor Rechtswirksamkeit dieser einstweiligen Ver... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 18.1.1994 eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Zwangsversteigerung einer dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaft ab, weil ein vorangegangenes, von einem anderen betreibenden Gläubiger geführtes Zwangsversteigerungsverfahren mit Beschluß vom 10.12.1993 wegen mangelnder Anbote gemäß § 151 Abs 3 EO mit der Wirkung eingestellt worden sei, daß vor Ablauf eines halben Jahres vom Versteigerungstermin die neuerliche Einlei... mehr lesen...
Begründung: Mit den von der verpflichteten Partei angefochtenen Beschlüssen des Rekursgerichtes wurden erstrichterliche Beschlüsse zur Gänze bestätigt, mit denen in einem Fahrnisexekutionsverfahren eine Tagsatzung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses angeordnet und der verpflichteten Partei (neuerlich) die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses aufgetragen worden war. Rechtliche Beurteilung Die von der verpflichteten Partei gegen diese Beschlüsse... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten von der beklagten Gemeinde die Unterlassung des ihr laut Kauf- und Wegregelungsvertrages vom 20.12.1989 eingeräumten Gehrechtes über das Grundstück der klagenden Parteien durch Gemeingebrauch, hilfsweise die Feststellung, daß das Gehrecht nicht zum Gemeingebrauch durch öffentlichen Fußgängerverkehr berechtige, insbesondere auch nicht nach Erklärung des Weges durch Verordnung zum Gemeindeweg. Die beklagte Gemeinde habe das Gehrecht wider... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien beantragten, ihnen auf Grund eines Vergleiches, in dem sich eine andere Person als die im Exekutionsantrag bezeichnete verpflichtete Partei zur Räumung einer Liegenschaft verpflichtete, die Exekution durch zwangsweise Räumung dieser Liegenschaft zu bewilligen. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag mit der
Begründung: "zurück", daß die betreibenden Parteien die Rechtsnachfolge auf seiten des Schuldners nicht gemäß § 9 EO nachgewiesen ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies infolge Rekurses des Verpflichteten die vom Erstgericht bewilligten Anträge der betreibenden Partei, ihr zur Erwirkung einer bestimmten vertretbaren Handlung die Exekution zu bewilligen, den Verpflichteten die Vorauszahlung von Kosten in der Höhe von S 50.000 aufzutragen und ihr schließlich zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags die Fahrnisexekution zu bewilligen, ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des gemäß § 19 Z 10 Geo bestellten Senates des Erstgerichtes, womit der Ablehnungsantrag der Revisionsrekurswerberin zurückgewiesen wurde. Weiters sprach das Rekursgericht aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des gemäß Paragraph 19, Ziffer 10, Geo bestellten Senates des Erstgerichtes, womit der Ablehnu... mehr lesen...
Begründung: Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Klosterneuburg wies den Antrag der verpflichteten Partei, die Befangenheit der zuständigen Richterin ***** im Exekutionsverfahren E 15/85 des Bezirksgerichtes Klosterneuburg festzustellen, zurück. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der dennoch erhobene Revisionsrekurs ist unz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Keine der vom Kläger aufgeworfenen Fragen ist erheblich iS des § 528 Abs 1 ZPO: Keine der vom Kläger aufgeworfenen Fragen ist erheblich iS des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO: Die Beklagten sind durch die einstweilige Verfügung sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht beschwert: Ihnen wird mit der einstweiligen Verfügung aufgetragen, das Schiedsverfahren in englischer und deutscher Sprache durchzufüh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, der Beklagten auf deren Bestellung zu verschiedenen Zeitpunkten Mischbeton verkauft und geliefert zu haben, wofür jeweils einzelne Rechnungen ausgestellt worden seien. Es handle sich um verschiedene Bestellungen, die einzelnen Rechnungsbeträge überstiegen den Betrag von S 50.000,-- nicht. Daraus wurde schon in der Klage die Schlußfolgerung gezogen, daß die von der Klägerin geltend gemachten Forderungen in keinem tatsächlichen oder rechtlichen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht bestimmte die Gebühren des Sachverständigen für dessen Schätzung von zur Verlassenschaft gehörigen Fahrnissen antragsgemäß; das Rekursgericht setzte infolge Rekurses des Revisors beim Landesgericht für ZRS Wien den Gebührenbetrag herab. Der vom Sachverständigen gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz erhobene Revisionsrekurs ist nicht zulässig, weil der Revisionsrekurs gemäß § 14 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Abs 2 Z 1 AußStrG ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig, wenn der Entscheidungsgegenstand an Geld oder Geldeswert S 50.000,-- nicht übersteigt. Davon macht Abs 3 leg cit nur eine Ausnahme, soweit der Entscheidungsgegenstand nicht vermögensrechtlicher Natur oder ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch ist. Um die Rechtsmittelbeschränkung wahrnehmen zu können, hat daher das Rekursgericht den Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte mit dem angefochtenen Beschluß den die Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft der Parteien bewilligenden Beschluß des Erstgerichtes in der Hauptsache - es änderte lediglich die Kostenentscheidung des erstgerichtlichen Beschlusses ab - und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 nicht übersteige und der Rekurs gegen seine Entscheidung jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft, die Kläger und andere nicht am Verfahren beteiligte Personen sind die übrigen Eigentümer dieser Liegenschaft. Der Erstkläger begehrt mit seiner mehrfach ausgedehnten Klage zuletzt S 128.788,88, die Zweitklägerin S 128.089,94 und die Drittklägerin S 398.205,50 sA als Ersatz für den Schaden, den sie in der Zeit vom 29.2.1984 bis einschließlich Juli 1991 dadurch erlitten haben sollen, daß ihnen die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies den Antrag des Verpflichteten, ihm für das seinerseits gegen die Exekutionsbewilligung angestrengte Rekursverfahren die Verfahrenshilfe zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der vom Verpflichteten gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene "außerordentlich... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zu AZ 48 C 241/91 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem das Klagebegehren des hier Beklagten abgewiesen wurde. Sein dagegen erhobener Rekurs blieb erfolglos. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte in der Folge dem hier Beklagten zu 42 R 387/92 die Wiederaufnahme des Verfahrens, gab seinem Rekurs im Besitzstörungsverfahren Folge und änderte die Entscheidung des Erstgerichtes dahin ab, daß es... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Wiederaufnahme des mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 29.10. 1991 abgeschlossenen berufungsgerichtlichen Verfahrens 1 R 230/91 und die Gewährung der Verfahrenshilfe in vollem Umfange mit Ausnahme der Begünstigung nach § 64 Abs 1 Z 3 ZPO. Die Klägerin begehrte die Wiederaufnahme des mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 29.10. 1991 abgeschlossenen berufungsgerichtlichen Verfahrens 1 R 230/91 und die Gewährung d... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 320 KG Lechen mit dem Haus Langenwang, Bachgasse 2, steht im gemeinsamen Eigentum der Parteien; 2/3 gehören der Antragstellerin und 1/3 der Antragsgegnerin. Die Antragstellerin begehrt eine gerichtliche Benützungsregelung dahin, daß sie allein die Garage und eine näher bezeichnete Terrasse benützen dürfe und jederzeit ungehinderten Zugang zum Dachboden habe. Die Antragsgegnerin brachte dagegen ua vor, daß bereits eine Vereinbarung über die B... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19.5.1993 wies das Erstgericht die am 7.12.1992 eingebrachte Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit und mangelnder inländischer Gerichtsbarkeit zurück, weil der Beklagte im Zeitpunkt der Klagseinbringung nicht an der in der Klage angeführten, im Sprengel des Erstgerichtes gelegenen Adresse wohnte und weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte. Die klagende Partei beantragte daraufhin die Überweisung der Rechtssache ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Oberlandesgerichtes Wien vom 28.Juni 1991 in der Fassung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 19. November 1991 (= MR 1992, 75 = WBl 1992, 135) wurde der verpflichteten Partei geboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Veröffentlichung entgeltlicher Einschaltungen in periodischen Medien, insbesondere in der periodischen Druckschrift "D*****" zu unterlassen, wenn diese Ankündigungen nicht als "Anzeige"... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte in Verbindung mit einem Unterlassungs- und Duldungsbegehren, der Gegnerin der gefährdeten Partei zu verbieten, ihr das Betreten des Betriebes und der Baustellen zu untersagen. Die Gegnerin der gefährdeten Partei beantragte die Abweisung der begehrten einstweiligen Verfügung. Die gefährdete Partei sei entlassen worden, da sie Entlassungsgründe im Sinne des § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG gesetzt habe. Sie sei daher seit der Entlassung weder... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 UWG §2 C2b ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien betreiben in Vorarlberg je mehrere Supermärkte, in welchen sie Lebensmittel und andere Waren verkaufen. Der Ausgabe der "V***** N*****" vom 11.3.1992 war ein bunter, 16-seitiger Werbeprospekt der Beklagten beigelegt, in welchem sie die von ihr vertriebenen Fahrräder samt Fahrradzubehör, Radfahrbekleidung sowie einschlägige Nahrungsmittel und Getränke (Müsli, "Durstlöscher" usw.) anbot. Die erste Seite dieses Prospektes war wie folgt aufgema... mehr lesen...
Begründung: In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 18.9.1991 schränkte die Klägerin ihr ursprünglich auf Offenlegung der Abrechnung aus dem Verkauf einer bestimmten Liegenschaft, der Erfüllung des Meistbotes im Zwangsversteigerungsverfahren sowie der bisherigen Veranlagung des Überschusses aus dieser Transaktion durch eidliche Angaben des Beklagten und Zahlung des Überschusses aus der Transaktion des Verkaufes der Liegenschaft, dessen Höhe nach Vorlage der eidl... mehr lesen...
Norm: EO §78 ZPO §528 A ZPO §528 K EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 EO § 78 gültig von 01.01.1898 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des gegen die verpflichtete Partei geführten Zwangsversteigerungsverfahrens wurde die den Gegenstand der Exekution bildende Liegenschaft um das Meistbot von 2,900.000 S zugeschlagen. Auf dieser Liegenschaft ist im ersten Rang das Pfandrecht für die Forderung einer Versicherungsgesellschaft in der Höhe von 800.000 S sA eingetragen. Es folgen Pfandrechte für eine Forderung der führenden betreibenden Partei von 850.000 S sA und eines weiteren Pfandgläubigers ... mehr lesen...