Begründung: Rechtliche Beurteilung Die erst- bis drittverpflichteten Parteien bekämpfen im außerordentlichen Revisionsrekurs nicht, daß der Einstellungsgrund nach § 10 AO, § 39 Abs 1 Z 2 EO im Exekutionsverfahren gegen sie vorliegt, nicht jedoch im Exekutionsverfahren gegen die viert- und fünftverpflichteten Parteien; sie machen nur geltend, daß nicht sie, sondern der Ausgleichsverwalter einen Antrag auf Einstellung der Exekution gestellt habe; das ... mehr lesen...
Begründung: Der Vorsteher des Bezirksgerichtes wies einen in einem Verfahren wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse eingebrachten Ablehnungsantrag des Antragsgegners zurück. Hiegegen richteten sich die Schriftsätze des Antragsgegners ON 68 und ON 70. Das Rekursgericht wertete den ersten Schriftsatz als "Unmutsäußerungen und Ankündigung eines Rekurses", den zweiten als meritorisch zu behandelnden Rekurs. Es gab dem Rekurs nicht Folge u... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 18.9.1976 die Ehe. Der Kläger war grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 3 KG K***** (mit den Grundstücken Nr. 6, Baufläche Haus Nr. 3, 7, Baufläche, im Inwohnerhäusl, 47/1 Wiese, 164 Garten, 50/1 Garten, 47/2 Garten und 53/3 Wiese) und EZ 60 KG K***** (mit dem Grundstück 44/2 Wald). Mit Schenkungsvertrag vom 10.11.1987 übertrug der Kläger der Beklagten das Hälfteeigentum an diesen Liegenschaften. Im Frühling 1990 brac... mehr lesen...
Begründung: Mit Mahnklage zu 2 C 1208/92h des BG Bad Ischl begehrte die nunmehrige Gemeinschuldnerin von der jetzt klagenden Partei Werklohn für Verbesserungsarbeiten in Höhe von S 13.484,-- sA. Die hier klagende Partei beantragte die Klagsabweisung und wendete auch eine Gegenforderung von S 31.894,14 aufrechnungsweise bis zur Höhe der Klagsforderung ein. Ihr sei aus der mangelhaften Werkerstellung der nunmehrigen Gemeinschuldnerin im Zuge der Schadensfeststellung dieser Eigen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 JN wird die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen durch die Gerichte ausgeübt. Es ist eindeutig und muß daher nicht weiter begründet werden, daß der Ausspruch über eine Verwaltungsstrafe nicht zu den bürgerlichen Rechtssachen gehört. Ebenso eindeutig ist dann aber, daß eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines solchen Ausspruchs nicht unter die angeführten Rechtssachen fällt. Die in der R... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das nach § 532 ZPO zuständige Berufungsgericht 1) die Wiederaufnahmsklage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung ungeeignet zurückgewiesen (§ 538 Abs 1 ZPO), 2) den Antrag der Wiederaufnahmsklägerin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen, und 3) die Wiederaufnahmsklägerin mit ihren Anträgen auf Einstellung bzw Aufschiebung näher genannter Exekutionen auf diese Entscheidung verwiesen. Mit dem angefoc... mehr lesen...
Begründung: Zwischen dem am 26.März 1949 geborenen Josef H*****, dem Sohn der Wiederaufnahmsklägerin und Verfasser der Wiederaufnahmsklage, und diversen Grundnachbarn sind bzw waren eine große Zahl von den Verlauf von Grundgrenzen und das Bestehen diverser Servituten betreffenden Rechtsstreitigkeiten anhängig. Josef H***** ist Eigentümer diverser Liegenschaften, die mit Übergabsvertrag vom 15.März 1972 übereignet wurden. Weiters hat er mit Kaufvertrag vom 26.November 1990 ein... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zu AZ 1 C ***** des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem gegen den Wiederaufnahmskläger (dort: Beklagter) ein verurteilender Endbeschluß erlassen wurde. Die nunmehr vom Kläger mit dem Ziel eingebrachte Wiederaufnahmsklage, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klage zu erreichen, wurde vom Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschied, mit dem angefoc... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war in den verbundenen Verfahren 1 C ***** und 1 C ***** je des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem ein die Klägerin (dort: Beklagte) verurteilender Endbeschluß erging. Die nunmehr von der Klägerin mit dem Ziel eingebrachte Wiederaufnahmsklage, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klagen zu erreichen, wies das Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschi... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war in den verbundenen Verfahren 1 C ***** und 1 C ***** je des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem ein die Klägerin (dort: Beklagte) verurteilender Endbeschluß erging. Die nunmehr von der Klägerin mit dem Ziel eingebrachte Wiederaufnahmsklage, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klagen zu erreichen, wies das Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschi... mehr lesen...
Begründung: Im Vorprozeß wurde infolge Klage des Mannes und Widerklage der Frau die am 22.3.1986 in Preßburg geschlossene Ehe der Streitteile gemäß § 49 EheG in erster Instanz aus dem überwiegenden Verschulden der Frau, in zweiter Instanz nach Beweiswiederholung aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehegatten geschieden (rechtskräftiges Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 7.5.1992, GZ 2 R 448, 449/91-97, Band II AS 215 bis 301). Das Berufungsgericht nahm in diesem... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Exekutionsbewilligung des Titelgerichtes, mit dem dieses die Exekution zur Erwirkung der Vornahme und Duldung von Handlungen bewilligte, verhängte das Erstgericht als Exekutionsgericht gegen die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von S 10.000,-. Einen in der Folge von der betreibenden Partei gestellten Strafantrag wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte infolge Rekurses der verpflichteten Partei den Beschluß über die Verhängung der Geldstrafe zur... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr zur Hereinbringung der Forderung von S 71.884,84 sA die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß § 294 a EO zu bewilligen. Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr zur Hereinbringung der Forderung von S 71.884,84 sA die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß Paragraph 294, a EO zu bewilligen. Das Erstgericht wies diesen Antrag zurück, wobei es die Urschrift auf die Eingabe der betreiben... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies in einem Fahrnisexekutionsverfahren mit drei Beschlüssen Revisionsrekurse, die der Verpflichtete gegen drei vom Oberlandesgericht Innsbruck als Rekursgericht erlassene, zur Gänze bestätigende Beschlüsse erhoben hatte, zurück, weil sie gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig seien. Das Erstgericht wies in einem Fahrnisexekutionsverfahren mit drei Beschlüssen Revisionsrekurse,... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Beklagte schuldig zu erkennen, die Einverleibung von Zwangspfandrechten auf den dem Nebenintervenienten gehörigen Liegenschaften zur Hereinbringung von Kostenforderungen gegen den Nebenintervenienten unbeschadet des zugunsten der Beklagten einverleibten Belastungsverbotes zu dulden. Diese Kostenforderungen übersteigen weder einzeln noch insgesamt den Betrag von S 50.000. Die Beklagte beantragte mit ihren Zwischenanträgen, es werde zwische... mehr lesen...
Begründung: Maria Elisabeth C***** (im folgenden Vormieterin) war aufgrund der Mietverträge vom 24./27.Juli 1981 und 21.Dezember 1981 - in denen ihr in Punkt XX. ein "Weitergaberecht" (inhaltlich ein Präsentationsrecht) eingeräumt war - Mieterin einer Wohnung in einem der klagenden Partei gehörigen Haus und vereinbarte nach Auflösung ihrer Lebensgemeinschaft mit dem Beklagten 1983, daß dieser in der Wohnung verbleibe und ihr eine Investitionsablöse bezahle. Am 8. November 198... mehr lesen...
Begründung: Der am 16.November 1974 geborene - somit am 16.November 1993 volljährig gewordene - Kläger ist als ae. Sohn und rechtskräftig eingeantworteter gesetzlicher Alleinerbe Gesamtrechtnachfolger, die Beklagte die ehemalige Lebensgefährtin des am 20.August 1990 verstorbenen Anton D***** (im folgenden Erblasser). Im Verfahren AZ 13 Cg 20/92 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz (im folgenden Vorverfahren) begehrte die nunmehrige Beklagte vom nunmehrigen Wiederauf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht, bei welchem eine Wiederaufnahmeklage gemäß § 532 Abs 2 ZPO anhängig ist, den (neuerlichen) Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang, insbesondere zur Unterzeichnung und Modifizierung seines Rekurses gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes ON 7, abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht, bei welchem eine Wiederaufnahmeklage gemäß Paragraph 532, Absatz... mehr lesen...
Norm: EO §78 GBG §38 ZPO §528 K EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 EO § 78 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2... mehr lesen...
Begründung: Das Finanzamt Linz beantragte unter Berufung auf § 38 lit c GBG zur Sicherstellung der Forderung der Republik Österreich gegen den Abgabenschuldner in der Höhe von S 71.721 die Vormerkung des Pfandrechts auf einem dem Abgabenschuldner gehörenden Liegenschaftsanteil. Diese Eingabe wurde beim Erstgericht ins E-Register eingetragen und das Erstgericht bewilligte den Antrag in Form eines Bewilligunsgvermerks gemäß § 112 Abs 1 Geo, wobei es dem Bewilligungsvermerk das ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs1 Z1 AußStrG §14 Abs1 C1aAußStrG §500 IV ZPO §528 K AußStrG § 13 heute AußStrG § 13 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 13 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2018 AußStrG... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß verbot das Rekursgericht in Abänderung des Beschlusses des Erstgerichtes der Beklagten, für die Klägerin beim Kartenbüro A***** im Oktober 1993 reservierte 100 Karten für die Veranstaltung am 9.August 1994 "Gala Abend Placido Domingo" in der Arena in Verona, Italien, am Kassenbüro Arena in Empfang zu nehmen. Es trug der Klägerin den Erlag einer Sicherheit von S 300.000 auf und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 5... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall ist bescheinigt, daß dem klagenden Verein nur Unternehmer als Mitglieder angehören, welche sogar im Sinne des § 14 UWG Mitbewerber der Beklagten sind. Er ist daher nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes schon auf Grund der in den Statuten vorgesehenen und auch tatsächlich ausgeübten Tätigkeit der gerichtlichen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zur Klage legitimiert, ohne daß es no... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte beim Erstgericht, dem nach dem Wohnsitz der Beklagten zuständigen Bezirksgericht, die Klage auf Bezahlung von S 2.337,73 s.A. ein und brachte dazu vor, daß die Beklagte bei ihr beschäftigt gewesen und ihr an Arbeitsentgelt der eingeklagte Betrag zuviel bezahlt worden sei. Nachdem die Beklagte die örtliche und sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes eingewendet hatte, sprach das Erstgericht seine Unzuständigkeit aus und überwies die... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IC1AußStrG 2005 §62 Abs1 A5 ZPO §528 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht, bei welchem eine Wiederaufnahmeklage gemäß § 532 Abs 2 ZPO anhängig ist, den (neuerlichen) Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang "zur Unterzeichnung und Modifizierung seiner Rekurse gegen die Beschlüsse des Berufungsgerichtes R 692/93-7" abgewiesen. Weiters sprach das Berufungsgericht aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefoch... mehr lesen...
Norm: ZPO §141 ZPO §528 C4 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war Pächterin eines im Bereich der Sportanlage des Klägers befindlichen Cafe-Restaurants. Nach einvernehmlicher Beendigung des Pachtvertrages nahm die Beklagte den Kläger zu 6 C 957/87 des Bezirksgerichtes Donaustadt auf Rückzahlung der bei Beginn des Pachtverhältnisses erlegten Kaution von S 30.000,-- in Anspruch. Der Kläger wendete mangelnde Fälligkeit ein, da der Nachweis nicht erbracht sei, daß alle mit dem Betrieb des Pachtobjektes verbundenen öffentl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Titel der Amtshaftung zuletzt die Bezahlung eines Schadenersatzbetrages von 109.000 S sA. Der Vorsitzende des zur Entscheidung berufenen Senats des Erstgerichtes verkündete in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. September 1993 nach Umfrage bzw geheimer Beratung die Beschlüsse, daß 1. eine vom Klagevertreter an einen Zeugen gestellte Frage nicht zugelassen und 2. die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung zwecks ... mehr lesen...