Begründung: Mit Beschluß vom 26.Juni 1995 begründete das Erstgericht in Ansehung der Betroffenen „eine Sachwalterschaft“, legte diese gemäß § 273 Abs 3 Z 3 ABGB „für alle Angelegenheiten“ fest, bestellte einen Mitarbeiter eines Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft zum Sachwalter und sprach im übrigen aus, daß die Betroffene die Verfahrenskosten selbst zu tragen hat (ON 16). Dieser Entscheidung dienten ua Feststellungen als Grundlage, wonach die Betroffene an ein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte vom Beklagten am 25.März 1994 einen gebrauchten Pkw um 100.000 S und erhob Gewährleistungsansprüche, weil es etwa zwei Monate nach dem Ankauf und Zurücklegung von etwa 2.800 Laufkilometern zu einem unkontrollierbaren Hochdrehen des Dieselmotors und anschließenden Ölaustritt gekommen war. Der Kläger ließ, ohne den Beklagten zur Mängelbehebung aufzufordern, durch einen Dritten eine Motorreparatur durch Einbau eines Austauschmotors und in der Folge e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit Punkt 1.) seines Urteils dem geänderten Hauptbegehren auf Räumung des vom Beklagten gepachteten Gasthofs ohne ausdrückliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Klagsänderung statt und wies mit Punkt 2.) das als Eventualbegehren ausdrücklich aufrechterhaltene Kündigungsbegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung des Beklagten Folge, ließ die Klagsänderung nicht zu, hob das angefochtene Urteil in dessen Punkt 1. ersatzlos un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in dem durch den Beschluß vom 5.April 1995 in der Namenschreibweise des Beklagten berichtigten Urteil vom 6.März 1995 aus, daß der Beklagte der leibliche Vater des Klägers ist, wies ein Unterhaltsbegehren des Klägers ab und erkannte den Beklagten im übrigen schuldig, dem Kläger Prozeßkostenersatz zu leisten. Dem Beklagten wurde eine Ausfertigung dieses Urteils durch postamtliche Hinterlegung am 21.März 1995 (Beginn der Abholfrist) zugestell... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Bruck an der Mur bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluß vom 19.September 1994 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von insgesamt S 28,896.363,-- sA (infolge eines offenbaren Schreibfehlers ist in Punkt 3. anstelle eines Kapitalbetrags von S 4,896.980,-- nur ein solcher von S 4,696.980,-- angeführt) die Exekution wider den Verpflichteten durch Zwangsversteigerung mehrerer in dessen Eigentum stehenden Liegenschaften. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Oberlandesgerichtes Wien vom 28.6.1991, 5 R 249/90 (= 19 Cg 45/90-13 des Handelsgerichtes Wien), in der Fassung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 19.11.1991, 4 Ob 124/91, (= MR 1992, 75 = WBl 1992, 135) wurde der verpflichteten Partei geboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Veröffentlichung entgeltlicher Einschaltungen in periodischen Medien, insbesondere in der periodischen Druckschrift "D*****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist gemäß § 508a Abs 1 ZPO iVm § 16 Abs 3 AußStrG bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an den Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes nicht gebunden (5 Ob 5/91; Fucik, MTA AußStrG, 26). Entgegen der Auffassung des Rekursgerichtes (und des Revisionsrekurswerbers) liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG nicht vor, weil Der Oberste Gerichtshof ist gemäß Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat nach den eigenen Rechtsmittelausführungen des Klägers entgegen der in seiner Zulassungsbeschwerde vertretenen Meinung nicht gegen § 405 ZPO verstoßen: Das Rekursgericht hat nach den eigenen Rechtsmittelausführungen des Klägers entgegen der in seiner Zulassungsbeschwerde vertretenen Meinung nicht gegen Paragraph 405, ZPO verstoßen: Der Kläger hat sein Begehren, dem Beklagten den Verkauf von... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Vorstehers des Bezirksgerichtes Schwaz vom 15.9.1995 wurde der Ablehnungsantrag des Klägers gegen den Richter des Bezirksgerichtes Schwaz Dr.Peter S***** "abgewiesen". Der mit dem Rekurs gegen diesen Beschluß verbundene Antrag des Klägers, dem Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wurde mit Beschluß des Vorstehers des Bezirksgerichtes Schwaz vom 19.9.1995 abgewiesen. Der Kläger erhob auch gegen diesen Beschluß Rekurs. Das Rekursgericht gab d... mehr lesen...
Begründung: Das Zwischenurteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 21.4.1995 wurde dem Beklagtenvertreter am 2.5.1995 zugestellt, die Berufung dagegen wurde verspätet (am 2.6.1995) eingebracht. Das Oberlandesgericht Graz wies mit Beschluß vom 7.7.1995 dieses Rechtsmittel wegen Verspätung zurück. Gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Berufung brachte die beklagte Partei am 7.8.1995 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein. Dieser wurde vom Erstg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte den Zuspruch von 20.000 S sA und brachte im wesentlichen vor, daß ihr der Beklagte den Klageanspruch aus der "Untermietvereinbarung vom 31.3.1994" als "Untermiete" schulde. Der Beklagte wendete im wesentlichen ein, daß mit der Klägerin lediglich ein "Scheinuntermietvertrag" bestehe. Er sei Hauptmieter. Sein Vertragspartner sei der Liegenschaftseigentümer. Er habe bei der für das Bestandobjekt zuständigen Schlichtungsstelle den "Antrag auf An... mehr lesen...
Begründung: Mit "Teilvergleich" vom 17.Mai 1994 verpflichtete sich die Beklagte, eine von der Klägerin als wettbewerbswidrig beanstandete Ankündigung (Neu in Österreich! Jetzt nur bei C*****!) zu unterlassen (Punkt 1). Überdies wurden die Klägerinnen ermächtigt, "dieses Verbot binnen drei Wochen nach Rechtswirksamkeit" in einer näher bestimmten Weise zu veröffentlichen Punkt 2). Nachdem die Klägerinnen den gesamten Vergleichstext - einschließlich der Ermächtigung zur Veröffent... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte, die Kostenentscheidung des Berufungsurteils vom 8.Juni 1995, 6 R 6/95, dahin zu berichtigen, daß die Erstbeklagte zum Ersatz der Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz verurteilt werde. Das Berufungsgericht wies den Berichtigungsantrag der Klägerin zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies die zweite Instanz den Rekurs der Klägerin gegen den Zurückweisungsbeschluß zurück und sprach aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtsh... mehr lesen...
Begründung: In der über den Zwangsausgleichsantrag des Gemeinschuldners abgehaltenen Tagsatzung vom 27.4.1995 faßte das Erstgericht unter anderem den Beschluß, daß dem Konkursgläubiger Norbert F***** ein Stimmrecht in der Höhe der angemeldeten Forderung zukomme, hingegen ein solches dem Revisionsrekurswerber hinsichtlich des bestrittenen Teiles seiner Forderung in der Höhe von S 200.000 nicht zustehe. Dagegen erhob der Revisionsrekurswerber vor Ausfertigung des Beschlusses ü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichthof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schwarz, Dr.Floßmann, Dr.Adamovic und Dr.Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alfred H*****, vertreten durch Dr.Gerhard Seidel, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei S***** Gesellschaft mbH & Co KG, ***** vertreten durch Dr.Helmut Valenta, Dr.Gerhard Gferer, Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hatte in eigenhändigen Testamenten den Beklagten insgesamt 4mal u.a. am 15.5.1974 und am 8.12.1980 als Erben eingesetzt, einmal und zwar am 4.12.1984 den Kläger. Am 21.12.1984 verfaßte der Erblasser zwei eigenhändig geschriebene und unterschriebene Schreiben mit den Texten: "Mein Schreiben vom 15.Mai 1974 für Willi Hu***** soll aufrecht bleiben und weiter gültig bleiben" sowie "Mein Schreiben vom 8.12.1980 für Willi Hu***** soll aufrecht bleiben... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu 3 C 6/93w des Bezirksgerichtes L***** wurde das Begehren des Klägers auf Zahlung von S 50.596,80 sA vom Erstgericht abgewiesen; seiner dagegen erhobenen Berufung wurde letztlich mit Urteil vom 27.3.1995 GZ 40 R 156/94-50 nicht Folge gegeben; die außerordentliche Revision wurde zurückgewiesen. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes vom 27.3.1995 brachte der Kläger am 24.5.1995 beim Berufungsgericht eine Wiederaufnahmsklage ein. Diese wurde mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 17 Cg 237/88, 78/89 des Landesgerichtes für ZRS Graz wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26.6.1991, 1 Ob 17, 18/91, ua festgestellt, daß der Beklagte Eigentümer jenes Teils des Grundstücks 169/1 Grundbuch G***** sei, der zwischen dem Weg 684/3 laut Mappe und dem Zufahrtsweg zum Anwesen K***** in der Natur liege, so wie diese Fläche in der Katasterkopie des Dipl.Ing.Dieter I***** vom 4.6.1987 mit violetter Farbe eingezeichnet sei. Mit ihre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verband ihre am 13.4.1995 beim Erstgericht eingelangte Ehescheidungsklage mit einem Unterhaltsbegehren, gerichtet auf die Bezahlung eines Unterhaltsbeitrages von monatlich S 5.400 ab 1.12.1994. Sie beantragte ferner die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit dem Beklagten die Bezahlung eines vorläufigen Unterhalts von monatlich S 5.400 ab 1.12.1994 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Unterhaltsbegehrens aufgetragen werden möge. Zu diesem füh... mehr lesen...
Begründung: Die Vorsteherin des Bezirksgerichtes Mödling wies den von der Beklagten im Verfahren 3 C 520/94 dieses Gerichtes eingebrachten und gegen die Verhandlungsrichterin gerichteten Ablehnungsantrag mit der
Begründung: zurück, daß es an einem zureichenden Grund fehle, die Unbefangenheit der Verhandlungsrichterin in Zweifel zu ziehen. Das Rekursgericht bestätigte diese Sachentscheidung nach meritorischer Überprüfung und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Zum Provisorialunterhalt der Klägerin: Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes wirkt sich der mit dem Bewohnen der Ehewohnung verbundene Unterhaltsbedarf der unterhaltsberechtigten Ehegattin auf die Bemessung der Höhe des zu leistenden Unterhalts wie folgt aus: Trägt der aus der Ehewohnung ausgezogene Ehemann die Kosten der Wohnung weiter, dann vermindert sich wegen der Deckung eines Teiles der Leb... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerberin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz. Im österreichischen Handelsregister war eine Zweigniederlassung der Rekurswerberin eingetragen, deren Firma aus der Firma der Rekurswerberin und einem auf die Eigenschaft als Zweigniederlassung hinweisenden Zusatz bestand. Außerdem war der Name eines Einzelprokuristen mit der Beschränkung der Prokura auf den Betrieb der Zweigniederlassung eingetragen. Die die Rekurswerberin betreffenden auf... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerberin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz. Im österreichischen Handelsregister war eine Zweigniederlassung der Rekurswerberin eingetragen, deren Firma aus der Firma der Rekurswerberin und einem auf die Eigenschaft als Zweigniederlassung hinweisenden Zusatz bestand. Außerdem war der Name eines Einzelprokuristen mit der Beschränkung der Prokura auf den Betrieb der Zweigniederlassung eingetragen. Die die Rekurswerberin betreffenden auf... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des beklagten Arbeitgebers und Anmeldung der streitverfangenen Forderung samt Zinsen sowie der bisher entstandenen Prozeßkosten stellte der Kläger das Begehren auf Feststellung der restlichen bestrittenen Hauptforderungen im Gesamtbetrag von 80.645,07 S netto samt Zinsen von 1.115,82 S sowie des nicht anerkannten Teiles der bisher aufgelaufenen Prozeßkosten von 8.347,56 S als Konkursforderungen um. Das Erstgericht ga... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1. des Begehrens: Soweit das Rekursgericht den beanstandeten Preisvergleich als zulässig angesehen hat, ist es nicht von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur vergleichenden Preiswerbung (ÖBl 1989, 149-Figurella; ÖBl 1991, 71-tele-WIEN; MR 1994, 31-Kfz-Wirtschaft; EvBl 1995/121 ua) abgewichen. Ob ein nicht unbeträchtlicher Teil des angesprochenen Publikums entgegen der Meinung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn auch keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen besteht, so trifft den Werbenden doch dann eine Aufklärungspflicht, wenn durch Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird (stRsp ua ÖBl 1993, 237 - Reichweitenvergleich). Mit dieser Rechtsprechung steht die angefochtene Entscheidung im Einklang. Ob eine Werbeaussage im Einzelfall zur Irreführung geeignet i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde durch das seit 8.Mai 1992 rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 13.April 1992 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden, daß der Ehemann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat. Der Ehe entsprossen die Kinder Peter, geboren am 18.Juli 1978, und Julia, geboren am 19.März 1981. Die Klägerin bezog 1989 ein monatliches Durchschnittseinkommen von 6.416 S; dagegen verdiente der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 535 ZPO sind für die Anfechtbarkeit von Entscheidungen, die ein höheres Gericht im Zuge eines bei ihm anhängigen Wiederaufnahmeverfahrens fällt, diejenigen Bestimmungen maßgebend, die für dieses Gericht als Rechtsmittelinstanz maßgebend wären. Es gelten daher die Rekursbestimmungen der §§ 519 und 528 ZPO. Gemäß § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen Entscheidungen über die Verfahrenshilfe jedenfa... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist aufgrund des am 5.3.1993 vor dem Handelsgericht Wien mit der erstbetreibenden Partei geschlossenen Vergleiches schuldig, im geschäftlichen Verkehr beim Betrieb von Zeitungen und Zeitschriften zu Zwecken des Wettbewerbs die Ankündigung der Gewährung unentgeltlicher Zugaben und/oder Prämien, insbesondere von Traumeinrichtungen im Gesamtwert von S 600.000, zu unterlassen, wenn für die Erlangung der Zugabe und/oder Prämie der Erwerb einer v... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung einer Forderung von S 47.409,81 samt 13,20 % Zinsen aus S 43.789,51 seit 26.8.1994, der Kosten von S 5.165,04 zuzüglich 4 % Zinsen daraus seit 5.10.1994 und der mit S 3.968,64 bestimmten Kosten dieses Antrages die Zwangsversteigerung von im Eigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaftsanteilen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des betreibenden Gläubigers teilweise Folge und hob diesen Beschluß ersatzlos auf, wei... mehr lesen...