RS OGH 1994/9/21 3Ob159/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1994
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Norm

EO §78
GBG §38
ZPO §528 K

Rechtssatz

Hat das Erstgericht eine Exekution und nicht den gestellten Grundbuchsantrag bewilligt und liegt deshalb eine im Exekutionsverfahren ergangene Erledigung vor, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, soweit nicht in der Exekutionsordnung anderes angeordnet wird, gemäß § 78 EO nach den Vorschriften der ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0021937

Dokumentnummer

JJR_19940921_OGH0002_0030OB00159_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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