Norm: ZPO §528 D2 ZPO §528 K ZPO §532 ZPO §535 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für ZRS Wien bewilligte dem Kläger am 25. März 1988 antragsgemäß die Verfahrenshilfe zur Fortsetzung des ruhenden Verfahrens 37 b Cg 69/69, nunmehr 7 Cg 3/90. Aus Anlaß eines dagegen erhobenen Rekurses der (sowohl hier als auch im Hauptverfahren) beklagten Parteien hob das Oberlandesgericht Wien diesen Beschluß am 13. Juli 1989 als nichtig auf, weil das dem Kläger am 16. Oktober 1968 bewilligte Armenrecht - nunmehr als Verfahrenshilfe - ohnehin noch w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verlag ist Medieninhaber der in der Bundesrepublik Deutschland verlegten und seit 1970 auch in Österreich vertriebenen Programmzeitschrift "Fernsehwoche" mit dem Untertitel "aktuell und vielseitig". Diese Zeitschrift, deren Auflage in Österreich derzeit rund 8.500 Stück beträgt, wird selbständig und nicht als Beilage zu einem anderen Printmedium verkauft. Sie bringt und kommentiert vorwiegend die Fernsehprogramme in der Bundesrepublik Deutschland,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Angst als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Lydia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die verpflichtete Partei Dr.Ludwig F*****, vertreten durch Dr.Bruno Binder ua, Rechtsanwälte in Linz, wegen S 153... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß (ON 56) hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Erstgerichtes vom 4.7.1990, 24 Cg 36/90-28, aus formellen Gründen zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde der Beklagten - gleichzeitig mit den Beschlüssen des Rekursgerichtes 3 R 171/91-57, mit welchem der Rekurs der Beklagten gegen die Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung betreffend das Urteil des Erstgerichtes mangels Beschwer zurückgewiesen wurde, und... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten auf Grund eines Rückstandsausweises zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 161.390,96 S (später eingeschränkt auf 81.126,88 S) die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß § 294a EO. Vor Zustellung der Exekutionsbewilligung brachte der Verpflichtete beim Erstgericht einen Schriftsatz ein, in dem er gegen die Exekutionsbewilligung näher ausgeführte "Einwendungen" erhob u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten auf Grund eines Rückstandsausweises zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 161.390,96 S (später eingeschränkt auf 81.126,88 S) die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß § 294a EO. Vor Zustellung der Exekutionsbewilligung brachte der Verpflichtete beim Erstgericht einen Schriftsatz ein, in dem er gegen die Exekutionsbewilligung näher ausgeführte "Einwendungen" erhob u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Partei Maria Katharina F*****, vertreten durch Dr. Winfried Obitsch, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei Dieter ***** F*****, vertreten durch Dr. Ernst F. Mayr und Dr. Christoph Rittl... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16 ZPO §528 K MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Auftrags zur Übergabe der an die Verpflichtete auf bestimmte Zeit vermieteten Eigentumswohnung bewilligte das Erstgericht der betreibenden Wohnungseigentümerin am 22. März 1991 die Räumungsexekution, schob aber dann wegen der Verpflichteten und ihren Angehörigen drohender Obdachlosigkeit die Räumungsexekution zuletzt bis zum 14. September 1991 auf. Gegen diesen Beschluß erhob die betreibende Partei Rekurs. Das Rekursgericht wies diesen Rekurs zurück u... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG H*****; mit ihren Anteilen ist Ehegattenwohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden. Auf den beiden Eigentumsanteilen war zu C-LNR 2 a eine bis 23. 4. 1991 wirksame Rangordnung für ein Pfandrecht im Höchstbetrag von S 481.000,- eingetragen. Dieser Rang sollte antragsgemäß zur hypothekarischen Sicherstellung einer Darlehensforderung des Landes Niederösterreich von S 370.000,- samt 1 % Zinsen, 9 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Abweisung eines Antrages der Zweitbeklagten, den Klägern gemäß § 394 EO den Ersatz des der Zweitbeklagten durch eine einstweilige Verfügung erlittenen Schadens aufzuerlegen. Mit Punkt III dieses Beschlusses wies das Rekursgericht die Rekursbeantwortung der Kläger zurück; es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Abweisu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Stadt W*****, vertreten durch Dr.Friedrich Reif-Breitwieser, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei Hans B*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Golla, Rechtsanwalt in Wien, wegen S ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei K***** BANK, *****, vertreten durch Dr. Walter Schuppich ua, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Shin S*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im Verfahren 17 Cg 254/90 einen Antrag des Klägers auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ab. Der Rekurs des Klägers gegen diesen Beschluß blieb erfolglos. In der Folge brachte der Kläger vor, die drei Richter, die den erstgerichtlichen Beschluß gefaßt haben, seien ausgeschlossen. Sie hätten sich bereits ein Urteil über die Berechtigung des geltend gemachten Anspruches gebildet und könnten die Rechtssache nicht mehr unbefangen beurteilen. Da... mehr lesen...
Begründung: Mit Zwischenurteil vom 16.1.1990 sprach das Erstgericht aus, daß das Klagebegehren dem Grunde nach gegenüber der erst- und zweitbeklagten Partei mit zwei Drittel und gegenüber der dritt- und viertbeklagten Partei mit einem Drittel zu Recht bestehe. Den dagegen erhobenen Berufungen der beklagten Parteien gab das Berufungsgericht mit Beschluß vom 27.6.1990 Folge und hob das angefochtene Urteil auf, wobei es aussprach, daß die Entscheidung des Erstgerichtes hinsichtlich d... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIH ZPO §500 Abs2 Z1 IIJ ZPO §527 B5 ZPO §528 J ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO §... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16 ZPO §528 A MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Am 19. Februar 1991 hat die Agrarbezirksbehörde K***** beim BG Feldkirchen die Verbücherung einer nach dem Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 (KFLG 1979) durchgeführten Flurbereinigung "beantragt". Das Grundbuchsgericht wies diesen Antrag aus nicht weiter zu erörternden Gründen ab; der dagegen von der Einschreiterin fristgerecht erhobene Rekurs wurde mangels Antrags- und Rechtmittellegitimation zurückgewiesen. Das Rekursgericht begründete seine Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 22.Dezember 1989 beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrte er insgesamt 2.932 S sA, hievon 1.138 S an restlichen Fahrtkosten und 1.794 S an Vertretungskosten zur Durchsetzung eines vor Klagseinbringung beglichenen Betrages von 5.088 S an Urlaubsabfindung. Das Erstgericht sprach dem Kläger aus dem Titel der Fahrtkosten einen Betrag von 858,40 S sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 22.Dezember 1989 beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrte er insgesamt 2.932 S sA, hievon 1.138 S an restlichen Fahrtkosten und 1.794 S an Vertretungskosten zur Durchsetzung eines vor Klagseinbringung beglichenen Betrages von 5.088 S an Urlaubsabfindung. Das Erstgericht sprach dem Kläger aus dem Titel der Fahrtkosten einen Betrag von 858,40 S sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ernst P*****, 2. Herta P*****, *****, beide vertreten durch Dr.Roland Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz, wider die beklagte Partei Gemeinde V*****, vertreten durc... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 B2a ZPO §502 HII ZPO §528 K ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO §... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Verfahren über die von der klagenden Partei gegen beide Beklagte zur AZ 18 Cg 268/88 erhobene Wechselmandatsklage und zur AZ 18 Cg 105/88 erhobene Hypothekarklage mit Beschluß vom 27.1.1989 (ON 14 in 18 Cg 105/88) zur gemeinsamen Verhandlung verbunden und das zur AZ 18 Cg 268/88 geführte Verfahren zum führenden erklärt. Diese Verbindung wurde nicht aufgehoben; das Erstgericht hat mit dem Urteil vom 8.8.1990, ON 33, über die verbundenen Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge einer von der beklagten Partei zur Hereinbringung von 300.000 S sA geführten Fahrnisexekution wurde eine Segeljacht gepfändet. Der Kläger erhob gegen die Exekution Widerspruch mit der Behauptung, daß er Eigentümer der gepfändeten Segeljacht sei. Er begehrte auszusprechen, daß die Vornahme der Exekution bezüglich dieser Jacht unzulässig sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren nach mündlicher Verhandlung, die es am 7. November 1990 für geschlossen erklärte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Österreichisches S***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Markus Schuster, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei Dr. Renate D*****, vertreten durch Dr. Wilfried Raf... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 5.9.1990, ON 4, bestimmte das Erstgericht die Kosten der Drittschuldner für die ihnen gemäß § 301 EO aufgetragene Äußerung mit S 50,-; die Drittschuldner hatten Kosten von S 389,40 verzeichnet. Eine ausdrückliche Abweisung des Mehrbegehrens erfolgte nicht. Mit Beschluß vom 5.9.1990, ON 4, bestimmte das Erstgericht die Kosten der Drittschuldner für die ihnen gemäß Paragraph 301, EO aufgetragene Äußerung mit S 50,-; die Drittschuldner hatten Kosten von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Eröffnung ihres Detailhandelgeschäftes mit Elektrogeräten in Leonding warb die Beklagte mit mehreren Inseraten in verschiedenen Ausgaben der O***** Nachrichten. Am 13.10.1990 erschien ein ganzseitiges Inserat mit der Überschrift "Wir machen die Preise platt!". Darunter befand sich die Abbildung zweier Stiefel, deren Schäfte wie tragbare Kassettenabspielgeräte aussahen und die Aufschrift "Walkman" trugen; um den Fersenteil der Stiefel waren - wie Sporen ... mehr lesen...