Begründung: Der Kläger nimmt die beklagte Partei als Halterin der Lechtaler Bundesstraße im Sinne des § 1319 a ABGB in Anspruch. Seine Ehegattin sei am 3. Jänner 1992 mit einem ihm gehörigen Fahrzeug von der mangelhaft gestreuten und vereiste Spurrillen aufweisenden Fahrbahn abgekommen. Durch diesen Unfall sei sie schwer verletzt, das Fahrzeug beschädigt worden. Dem Kläger sei ein Schaden von S 46.341,-- entstanden. Die der Ehefrau entstandenen Schadenersatzansprüche (Schmerz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30.April 1988 ereignete sich im Gemeindegebiet von H***** Bezirk W***** ein Verkehrsunfall, bei welchem die Klägerin als Lenkerin des PKW VW 1300 St ***** sowie der Beklagte als Radfahrer beteiligt waren. Die Klägerin behauptet das Alleinverschulden des Beklagten, der als Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand ohne Handzeichen nach links in eine Sportplatzzufahrt eingebogen sei, ohne auf die gerade überholende Klägerin zu achten. Sie habe den Unfall nicht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Rückzahlung einer von ihm geleisteten Kaution in Höhe von S 15.000, weil er die von ihm gemietete Wohnung vereinbarungsgemäß im ordnungsgemäßen Zustand den Beklagten übergeben habe. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens, weil der Kläger einen Schaden von S 100.000 verursacht habe, den er compensando gegen die Höhe der Klageforderung einwendet. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat in den von ihr seit 5.2.1963 gemieteten Räumen in Bregenz, Montfortstraße 9/5, den Versicherungsmaklerbetrieb ihres 1958 verstorbenen Gatten Dr.Johann R***** bis 1990 als Witwenbetrieb allein weitergeführt. Ende 1989 wurde dieser Betrieb in die Dr.iur Johann R***** GesmbH & Co KG umgewandelt. Der Kläger ist an dieser Gesellschaft mit seiner Gattin mit 49 % beteiligt und ist ihr Geschäftsführer. Der Beklagten stehen die restlichen 51 % der Antei... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind verheiratet, leben jedoch getrennt. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** K***** mit dem Haus L*****weg Nr. 6c, in dem sich die ehemalige Ehewohnung sowie eine weitere Wohnung (sogenannte Inliegerwohnung) befindet. Diese Inliegerwohnung wurde von der Beklagten, die seit März 1991 allein im Haus wohnt, bereits mehrmals vermietet, und zwar vom 21.6.1991 bis zum 30.9.1991, vom 1.12.1991 bis zum 31.3.1992... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 20.8.1992 (ON 10) wurde die beklagte Partei schuldig erkannt, das von ihr benützte Geschäftslokal im Haus P*****gasse Nr.5 in W***** zu räumen. Die hiefür maßgeblichen
Entscheidungsgründe: lassen sich dahingehend zusammenfassen, daß der mit der Fa.R***** Ges.m.b.H. (ident mit der späteren Fa.P***** Ges.m.b.H.) im Herbst 1990 abgeschlossene Mietvertrag wegen Mietzinsrückstände... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K ZPO §502 Abs5 Z2 L ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses in K*****. Aufgrund des Mietvertrages vom 15.1.1964 war das im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene Geschäftslokal mit dem Eingang ***** gegen einen monatlichen Mietzins von S 800,-- wertgesichert nach dem Lebenshaltungskostenindex für K***** vermietet. Die Hauptmietrechte gingen aufgrund Unternehmensveräußerung im April 1989 auf die Beklagte über. Mit Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt K***** vom 31.7.1989, ***** wurde über ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K ZPO §502 Abs5 Z2 L ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Die Vermieterin kündigte der Mieterin "das im Haus *****, Hauptstraße 27, ... gemietete Einfamilienhaus Nr 28 bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Vorzimmer, Bad, WC und Abstellraum" zum 31.Mai 1992 gerichtlich auf. Die Einwendungen der Mieterin wurden als verspätet zurückgewiesen; ihr Wiedereinsetzungsantrag blieb erfolglos. Auf Grund dieser vollstreckbaren Aufkündigung bewilligte das Erstgericht am 25.August 1992 der betreibenden Partei antragsgemäß die zwangsweise ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Urteils verpflichtet, in einer dem Beklagten vermieteten Wohnung den früheren Zustand durch Wiederanbringung der Decke in ursprünglicher Höhe und Entfernung der aufgestellten Trennwände wiederherzustellen. Der Kläger begehrte, durch Urteil auszusprechen, daß der Anspruch des Beklagten erloschen ist. Die zuständige Baubehörde habe den Antrag auf Bewilligung der Wiederherstellung des frühreren Zustands abgewiesen und zugleich die Räu... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO verhielt das Erstgericht den Vater zur Zahlung eines vorläufigen Unterhalts für seinen Sohn in der Höhe von S 1.400,-- monatlich. Der Beschluß wurde dem Vater nach Zustellversuchen am 18.1.1992 und am 21.12.1992 durch Hinterlegung zugestellt, Beginn der Abholungsfrist war der 22.12.1992. Am 7.1.1993 überreichte der Vater persönlich beim Erstgericht sein als "Einwendungen" bezeichnetes selbst verfaßtes Rechtsmittel. Mit e... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Berufungsverfahrens waren die Begehren der klagenden Vermieterin auf Zahlung von insgesamt 33.438,84 S sA für die Entrümpelung der von der Beklagten gemieteten Wohnung, für Mietzins oder Benützungsentgelt bis zur Räumung und Kosten eines neuen Wohnungsschlosses. Das Berufungsgericht sprach in seinem das Ersturteil bestätigenden Urteil aus, daß die Revision jedenfalls unzulässig sei (§ 500 Abs 2 Z 2 i... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt aufgrund eines Verkehrsunfalls den Ersatz von S 68.972,95 s.A. an Frachtschäden; im Zuge des Verfahrens wurde der Zwischenantrag auf Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Ansprüche aus diesem Verkehrsunfall (hinsichtlich der Drittbeklagten beschränkt auf die Höhe der Haftpflichtsumme) gestellt. Das Erstgericht entschied über den Zwischenantrag auf Feststellung mit Zwischenurteil, in dem es die Haftung der Beklagten gegenüber dem Kläge... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zur AZ 48 C 241/91 des Erstgerichtes ein Besitzstörungsverfahren anhängig, dessen Wiederaufnahme die Klägerin nun begehrt. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzuständigkeit zurück, da der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund sich ausschließlich auf das Rekursverfahren beziehe. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Gericht zweiter Instanz dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Es unterließ den gemäß §§ 526 Abs 3, 500 Abs 2 Z 1-3 Z... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Tulln bewilligte der Beklagten am 5.Feber 1991 zu E 8003/91 auf Grund des Vergleiches des Bezirksgerichtes Favoriten vom 17.Dezember 1987 zu 6 C 58/86 zur Hereinbringung eines für den Zeitraum vom 1.August 1989 bis 30.November 1989 behaupteten rückständigen Unterhalts von S 14.720,-- sA die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Klägers. Das Erstgericht entschied über die Einwendungsklage des Verpflichteten, daß der Anspruch... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung inhaltsgleicher Unterlassungsansprüche beantragte der Kläger, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, ab sofort bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, a) die Abgabe von Waren je Käufer mengenmäßig zu beschränken, insbesondere anzukündigen, daß die angebotenen Waren nur in haushaltsüblichen Mengen abgegebe... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Hauptmieter der Wohnungen Nr. 14 und 17 im Haus L***** 19 in Wien, das dem Kläger gehört. Sie sind auf Grund der ihrem Mietvertrag angeschlossenen Hausordnung berechtigt, u.a. den Trockenboden gemäß der Hausordnung mitzubenützen. Dazu heißt es in Punkt c Absatz 4 der Hausordnung: "Im Interesse des Feuerschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände wie Packmaterial, Papier- und Zeitungspakete, Matratzen, Strohsäcke, Lumpen, alte Kleider und Po... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.Juli 1990 ereignete sich auf dem Strandplatz in Podersdorf ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines PKW Marke Toyota Corolla und die Erstbeklagte als Lenkerin des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Mercedes 200 beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz insgesamt S 99.517,92 (Reparaturkosten S 84.517,92, Wertminderung S 10.000,--, zediertes Schmerzengeld seiner Ehegattin S 5.000,--) mit der Begrün... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende A*****versicherung***** und die zweitklagende P*****versicherung***** machen gegenüber der beklagten Partei Ansprüche geltend, die sie auf Leistungen stützen, die sie der Witwe und den beiden Waisen des bei dem Unfall vom 7.7.1989 getöteten Adolf H***** erbracht haben. Unter Einräumung eines Mitverschuldens des Getöteten von 50 % begehren die erstklagende Partei aus dem Titel Bestattungskosten und Witwen- sowie Waisenrente für die Zeit vom 7.7.1989... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Betrag von S 26.576,-- samt Anhang an rückständigen Mietzinsen für die Monate Dezember 1990 und Jänner 1991 - der Zahlungsverzug der beklagten Partei sei grob fahrlässig -, die Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen bestehende Bestandverhältnis aufgelöst sei sowie die Räumung des (im einzelnen bezeichneten) Bestandobjektes. Die beklagte Partei wandte ein, es sei wegen der gänzlichen und teilweisen ... mehr lesen...
Norm: EO §35 ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 L EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Revision der Beklagten zulässig, da es dafür gemäß § 46 Abs 1 Z 2 ASGG nicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes der Revisionswerberin ankommt, sondern auf den Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat (EvBl 1987/33). Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Revision der Beklagten zulässig, da es dafür gemäß Paragraph 46, Absatz ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist unter Berücksichtigung eines in einem früheren Rechtsstreit ergangenen Urteils schuldig, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 880,23 S zu bezahlen. In dem bezogenen Rechtsstreit wurde die Beklagte schuldig erkannt, ihm insgesamt 23.023,88 S an Verfahrenskosten zu ersetzen. Der Beklagten wurde zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes für die Zeit vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 und der monatlichen Unterhaltsbeträge von 880,23 S ab 1... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei ist auf Grund eines rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Auftrags verpflichtet, der gefährdeten Partei einen bestimmten Bestandgegenstand zu übergeben. Die gefährdete Partei beantragte auf Grund dieses gerichtlichen Auftrags zur Übergabe die Bewilligung der Exekution durch Räumung des Bestandgegenstandes. Zugleich beantragte sie, ihrer Gegnerin und den mit dieser im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen durch einstweilige Ve... mehr lesen...
Norm: EO §35 ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 L EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.... mehr lesen...