Norm: ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Notwendige Elemente der Entscheidung im Vorprozess sind nur jene Feststellungen, die getroffen werden mussten, um die Haftung des Regressberechtigten bejahen zu können; andere Feststellungen sind nicht "notwendig" in diesem Sinn, auch wenn sie den (natürlichen) Kausalverlauf betreffen. Entscheidungstexte 4 Ob 72/01v Entscheidungstext OGH 03.04.2001 4 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Die Qualifikation von Tatsachenfeststellungen als notwendige Elemente der Entscheidung im Vorprozess hängt davon ab, ob die Feststellungen bei richtiger rechtlicher Beurteilung für die Entscheidung maßgebend sind. Nicht auf die rechtliche
Begründung: der (letztinstanzlichen) Entscheidung im Vorprozess, sondern allein auf die objektiv richtige rechtliche Beurteilung kommt es an. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: GBG §95GBG §101WEG §13c Abs4ZPO §411 CbZPO §425
Rechtssatz: Die materielle Rechtskraftwirkung von Abweisungsbeschlüssen im Grundbuchsverfahren ist nicht auf rechtskräftig abgewiesene Einverleibungsgesuche beschränkt. Auch bei rechtskräftiger Abweisung eines Gesuchs um Anmerkung nach § 20 lit b GBG, hier Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG, kommt nur bei geänderter Sachlage eine neuerliche Entscheidung in Betracht. Ein bei gleicher Sachlag... mehr lesen...
Norm: AFB 1994 Art12HGB §124 Abs1ZPO aF §268 IIAZPO aF IIIBZPO §411 Aa
Rechtssatz: Das Zivilgericht ist im Rechtsstreit einer Kommanditgesellschaft, deren (alleiniger) Komplementär strafgerichtlich verurteilt wurde, an den Schuldspruch des Strafurteiles gebunden. Entscheidungstexte 7 Ob 253/00g Entscheidungstext OGH 14.12.2000 7 Ob 253/00g Veröff: SZ 73/200 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaWG Art17 A
Rechtssatz: Stehen sich im Wechselmandatsverfahren Gläubiger und Schuldner des Grundgeschäftes gegenüber, kann der Wechselschuldner auch Einwendungen aus dem Grundgeschäft erheben. Unterlässt er dies, ist es dem im Wechselverfahren rechtskräftig unterlegenen Schuldner verwehrt, nunmehr als Kläger in einem neuen Prozess unter Berufung auf die im Vorprozess nicht erhobenen Einwendungen, die Rückerstattung des rechtskrä... mehr lesen...